Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss regt an, zuerst entsprechende Institutionen (u.a. Agentur für Arbeit, Regionalagentur Münsterland, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B. NRW) sowie Träger) ggf. ausschussübergreifend zwecks Informationsgewinnung einzuladen.

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an Mitglied Köstler-Mathes, die zunächst den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion näher erläutert. Aufgrund der sich auch in Zukunft ändernden Bevölkerungsstruktur sowie Lebenssituationen und des wachsenden Anteils älterer Menschen an der Gesellschaft, sei mit einem größeren Bedarf an Fachkräften in Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen zu rechnen. In einem ersten Schritt sei zu klären, wie hoch der Bedarf für die unterschiedlichen Berufsfelder im sozialen Dienstleistungssektor tatsächlich sein wird. Die Bedarfsanalyse umfasse hierbei drei Abschnitte:

-       Wie hoch ist der Bedarf an Fachkräften?

-       Welche Qualifikationen bzw. Professionen sind erforderlich (z.B. im Bereich Inklusion etc.)?

-       Welche Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften können durchgeführt werden?

 

FBL Schütt erläutert zunächst, dass die Entscheidung über den Antrag dem Kreistag obliegt, da es sich bei der Erstellung eines Konzepts „Konzertierte Aktion Fachkräfte in sozialen Berufen“ um eine neue und freiwillige Aufgabe handle, für die keine gesetzliche Verpflichtung des Kreises bestehe.

Von Seiten der Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk sei bislang kein Signal erfolgt, dass ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern herrschen würde. Bisher konnte sämtlicher Personalbedarf durch vorhandene Fachkräfte gedeckt werden. Diese Einschätzung wurde auf Nachfrage durch FBL Schütt von der zuständigen Dezernentin bei der Bezirksregierung Münster geteilt, die ebenfalls keinen Mangel an Fachkräften in diesem Sektor verzeichnet.

Gleiches gelte laut FBL Schütt im Bereich der erzieherischen Hilfen, in dem es zweifellos eine hohe Fluktation von pädagogischen Fachkräften gebe, was allerdings nicht mit einem Mangel gleichbedeutend sei.

Hinsichtlich des Themas Inklusion weist FBL 2 Schütt darauf hin, dass das 9. Schulrechtsänderungsgesetz noch nicht beschlossen sei. Man habe auch noch keine Erkenntnisse, wie groß Förderschulen zukünftig sein dürften. Je nachdem ob Schüler an einer Förderschule oder im gemeinsamen Unterricht gefördert würden, stelle sich die Relation Schüler/Fachkräftebedarf anders dar, so dass aktuell der konkrete Fachkräftebedarf noch nicht beziffert werden könne.

 

Grundsätzlich stelle sich die Frage, ob die Konzeptentwicklung überhaupt durch den Kreis Coesfeld durchzuführen sei, da andere Institutionen wie die Agentur für Arbeit (mit Werkzeugen wie dem Arbeitsmarktmonitor und dem Fachkräfte-Radar) sowie die Regionalagentur Münsterland mit diesem Bereich vorrangig befasst seien. Darüber hinaus unterstütze bereits die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh (G.I.B. NRW) als landeseigene Gesellschaft die „Fachkräfteinitiative“ des Landes NRW.

 

Die personelle Ausstattung des Kreises Coesfeld verhindere zudem, dass über die bestehenden Analysen und Maßnahmen der genannten Institutionen hinaus eigene Anstrengungen zur Konzeptentwicklung erfolgen könnten.

 

Mitglied Appelt räumt ein, dass die Tragweite des geforderten Konzeptes über die Aufgabenstellung des Jugendhilfeausschusses hinausgehe und ausschussübergreifend relevant und von grundsätzlicher Bedeutung sei. Zunächst wären weitere Informationen zu den bekannten Bedarfen zusammen zu tragen, um dann zu einer Entscheidung über das weitere Vorgehen gelangen zu können.

 

Vorsitzender Wobbe untermauert die ausschussübergreifende Bedeutung des Themas und verweist darauf, dass auch Schulausschuss und Sozialausschuss sowie der Kreisausschuss und der Kreistag in die Beratungsfolge einbezogen worden sind. Nach einem angeregten Austausch schlägt Vorsitzender Wobbe vor, den Antrag der SPD-Fraktion durch eine Anregung des Jugendhilfeausschusses zu ersetzen. 

 

Sodann lässt er über den Vorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig