Beschluss: Kenntnis genommen

Ktabg. Rampe ist der Auffassung, dass der Finanzbericht aufgrund des frühen Stichtages noch nicht sehr aussagekräftig sei, und regt an, eventuell künftig auf eine halbjährliche Berichterstattung umzustellen.

Ktabg. Kohaus sieht dies anders und gibt zu Bedenken, dass bei einer halbjährlichen Berichterstattung keine rechtzeitige Reaktion auf Änderungen mehr möglich sei.

KD Gilbeau hält eine Umstellung ebenfalls nicht für sinnvoll, da man die finanzielle Entwicklung unter anderem auch mit Blick auf einen ggf. erforderlichen Nachtragshaushalt ständig im Blick haben sollte.

Ktabg. Kohaus nimmt Bezug auf die Erläuterungen zur Produktgruppe 50.02 (Seite 12 des Finanzberichtes) und  zeigt sich verwundert über die dort erwähnte hohe Anzahl an unerledigten Anträgen im Bereich der Leistungen an Pflegebedürftige. Diese Situation sei misslich für die Antragsteller und führe auch dazu, dass man derzeit nicht sinnvoll über Zahlen aus diesem Bereich beraten könne.

Ktabg. Wessels weist darauf hin, dass dieser Punkt bereits im Sozialausschuss angesprochen worden sei. Aufgrund der kreisweiten Einführung einer neuen Software haben sich Schwierigkeiten bei der Antragsbearbeitung ergeben. Dieser Punkt müsse bei der nächsten Berichterstattung weiter verfolgt werden.