Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung (Anlage 2) wird beschlossen.

 

Gleichzeitig wird die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 11.03.2009 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 14.12.2011 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung außer Kraft gesetzt.

 


KD Gilbeau führt einleitend aus, dass die Anpassung der Gebührensätze aufgrund von Empfehlungen der KGST in regelmäßigen Abständen erfolge.

Ktabg. Koch erkundigt sich danach, ob bekannt sei, um welchen Prozentsatz die Gebühren im Schnitt gestiegen sind und ob diese Steigerung sich an den Preissteigerungsraten orientiert.

KD Gilbeau erklärt, dass eine durchschnittliche Steigerungsrate kaum zu berechnen sei, da sich unter Berücksichtigung der Stundensätze und des Zeitaufwandes sehr unterschiedliche absolute Zahlen ergeben.

AL Brockkötter ergänzt, dass mehrere Tarifpositionen über Jahre nicht erhöht worden seien.

Ktabg. Zanirato regt an, die einzelnen Positionen stärker zusammenzufassen und die Gebührenberechnung nicht zu kompliziert zu gestalten.

Vors. Dr. Gochermann ist ebenfalls der Auffassung, dass mit Blick auf den Erhebungsaufwand künftig ggf. eine stärkere Pauschalierung der Gebührensätze geprüft werden sollte.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig