Sitzung: 06.06.2013 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17
Vorlage: SV-8-0910
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem
Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten: |
Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung (Anlage 2) wird beschlossen. Gleichzeitig wird die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 11.03.2009 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 14.12.2011 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung außer Kraft gesetzt. |
KD Gilbeau führt einleitend
aus, dass die Anpassung der Gebührensätze aufgrund von Empfehlungen der KGST in
regelmäßigen Abständen erfolge.
Ktabg. Koch erkundigt sich
danach, ob bekannt sei, um welchen Prozentsatz die Gebühren im Schnitt
gestiegen sind und ob diese Steigerung sich an den Preissteigerungsraten
orientiert.
KD Gilbeau erklärt, dass eine
durchschnittliche Steigerungsrate kaum zu berechnen sei, da sich unter
Berücksichtigung der Stundensätze und des Zeitaufwandes sehr unterschiedliche
absolute Zahlen ergeben.
AL Brockkötter ergänzt, dass
mehrere Tarifpositionen über Jahre nicht erhöht worden seien.
Ktabg. Zanirato regt an, die
einzelnen Positionen stärker zusammenzufassen und die Gebührenberechnung nicht
zu kompliziert zu gestalten.
Vors. Dr. Gochermann ist ebenfalls der Auffassung, dass mit Blick auf den Erhebungsaufwand künftig ggf. eine stärkere Pauschalierung der Gebührensätze geprüft werden sollte.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig