Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers dankt Herrn Dr. Baltes von der Begutachtungs- und Beratungsstelle Dülmen des Medizinischen Dienstes Westfalen – Lippe (MDK) für die Bereitschaft, über die inhaltlichen Auswirkungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) sowie die Umsetzung dieses Gesetzes beim MDK zu informieren.

 

Der gehaltene Powerpoint-Vortrag des Herrn Dr. Baltes sowie der von ihm vorgestellte Informationsflyer des MDK sind der Niederschrift als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Herr Dr. Baltes weist ferner darauf hin, dass sowohl der Informationsflyer als auch weitere Informationen im Download-Service auf der Homepage des MDK unter http://www.mdk-wl.de/index.php?id=1298 zu finden seien.

 

Ktabg. Pieper nimmt Bezug auf die neue Regelung im PNG, wonach innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eine Begutachtung erfolgen müsse und bittet um Mitteilung, ob diese Frist auch bei Beauftragung von externen Gutachtern eingehalten werden könne.

Herr Dr. Baltes erklärt, dass externe Gutachter durch den MDK lediglich dann angeboten werden müssten, wenn der MDK mit seinen Aufgaben selbst in Verzug gerate. Dieses sei jedoch bisher nicht der Fall gewesen. Die Intention des Gesetzes sei vielmehr, einen gewissen Druck auf den MDK auszuüben, damit die Antragsteller/innen zeitnah ihre Leistungen erhalten. Die Leistungsgewährung erfolge zudem immer ab Antragstellung.

 

Vorsitzende Schäpers fragt nach der Personalstärke des MDK.

Herr Dr. Baltes führt dazu aus, dass fünf Ärzte und fünf Vollzeitpflegefachkräfte sowie eine Teilzeitpflegefachkraft zur Verfügung stehen würden. Die Planung der Termine für die Begutachtungen sowie der Touren werde zentral im Begutachtungs- und Beratungszentrum in Münster durchgeführt. Hierbei werde sich aus zeitlichen Gründen auch an den Wohnorten des Personals orientiert.

 

Vorsitzende Schäpers greift die von Herrn Dr. Baltes im Vortrag bemängelte fehlende Infrastruktur für Rehabilitation im häuslichen Umfeld auf und bittet um Mitteilung, ob sich der MDK für den Aufbau der Infrastruktur bzw. von Netzwerken einsetze.

Herr Dr. Baltes erklärt, dass dieses nicht in den Aufgabenbereich des MDK falle. Der MDK stelle im Rahmen der Begutachtung lediglich den notwendigen Bedarf fest, dürfe aber darüber hinaus generell keine Empfehlungen für bestimmte Träger aussprechen. Seiner Meinung nach hätten die Pflegekassen und der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass genügend Angebote für eine ambulante Rehabilitation vorhanden seien.

 

Ktabg. Kleinschmidt gibt zu Bedenken, dass die Anzahl der Anträge in den nächsten Jahren durch den demografischen Wandel ansteigen werde. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Entwicklung fragt sie, ob der MDK dieses mit seiner Personaldecke bewältigen könne bzw. ob eine Aufstockung des Personals zeitnah möglich sei.

Herr Dr. Baltes teilt mit, dass es bislang keine Probleme gegeben habe, freie Planstellen zu besetzen. Im Bewerberauswahlverfahren gestalte es sich jedoch schwieriger, interessierte Ärzte zu finden als Pflegefachkräfte.