Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt stellt anhand einiger Auszüge aus dem Jahres- und Eingliederungsbericht 2012 des Jobcenters des Kreises Coesfeld die wesentlichen Daten vor und informiert, dass der Bericht auch im Internet unter http://www.jobcenter-kreis-coesfeld.de/Berichte abzurufen sei. Insbesondere hebt FBL Schütt hervor, dass der Kreis Coesfeld auch in 2012 die niedrigste Arbeitslosenquote mit 3,1 % in Nordrhein-Westfalen erzielt habe und damit den Spitzenplatz belege. Der Landesdurchschnitt belaufe sich auf 7,9 %. Auch bei den unter 25-jährigen sei der Kreis Coesfeld mit einer Arbeitslosenquote von 2,8 % auf dem Spitzenplatz in Nordrhein-Westfalen. Hier liege der Landesdurchschnitt bei 6,7 %.

 

Zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) gibt FBL Schütt einen umfangreicheren Überblick.

 

Gemäß § 46 Abs. 7 SGB II ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Quote für die Sachleistungen von 5,4 Prozentpunkten erstmals im Jahre 2013 durch Rechtsverordnung für das Folgejahr festzulegen und für das laufende Jahr rückwirkend anzupassen.

Eine rückwirkende Anpassung würde bedeuten, dass kommunale Ausgaben oberhalb der Bundesbeteiligungsquote vom Bund, Ausgaben unterhalb der Quote jedoch von den Kommunen zu erstatten wären. Hinsichtlich der Umsetzung der rückwirkenden Anpassung wird zurzeit diskutiert, ob eine pauschale Abrechnung nach einer landesweit ermittelten Ausschöpfungsquote oder eine kommunalscharfe Abrechnung erfolgen soll. Eine Abrechnung auf der Grundlage einer landesweit ermittelten Quote würde jedoch Kommunen benachteiligen, deren Mittelausschöpfung – wie beim Kreis Coesfeld - oberhalb des Landesdurchschnitts liegt.

Ob eine rückwirkende Anpassung bereits für das Jahr 2012 gelten würde, darüber bestehen zwischen Bund und Ländern derzeit noch unterschiedliche Auffassungen. Im Gegensatz zu den Ländern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch die Gesamtausgaben des Jahres 2012 in die Revision fallen.

 

Die Bundesregierung hat das förmliche Verfahren zur Revision der KdU-Bundesbeteiligung für das Bildungs- und Teilhabepaket eingeleitet. Auf der Grundlage der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben sieht der Verordnungsentwurf länderspezifische Beteiligungsquoten des Bundes vor. Für die endgültige Quote 2013 ist eine bis zum 01.01.2013 zurück wirkende Absenkung der Bundesbeteiligung anhand der Ausgaben des Jahres 2012 vorgesehen. Zugleich ist die umstrittene zusätzliche Absenkung der Quoten um die im Jahr 2012 durch Minderausgaben eingetretenen Differenzen enthalten. Dies soll auch für die vorläufigen Quoten 2014 gelten. Die „Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2013 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2013 – BBFestV 2013) ist vom Bundeskabinett am 23.05.2013 beschlossen worden und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Die Verordnung sieht zunächst die länderspezifischen Quoten rückwirkend für das gesamte laufende Jahr 2013 und vorläufig für das Folgejahr 2014 vor. Diese werden erwartungsgemäß anhand der Ausgaben des Vorjahres 2012 bemessen. Zum nachträglichen Ausgleich der im Jahr 2012 „zu viel“ erhaltenen Mittel werden die Quoten sodann zusätzlich um den umstrittenen Ausgleichswert reduziert. Die länderspezifischen Ausgleichswerte sind der Verordnung zu entnehmen.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Dies ist mit Blick auf den von den Ländern abgelehnten Ausgleich der „Minderausgaben“ im Jahr 2012 relevant. Allerdings ist die derzeitige Bundesbeteiligung in Höhe von 5,4 % im SGB II nur bis zum Jahr 2013 vorgesehen. Ohne eine Verordnung zur Neufestsetzung der Quote würde es ab dem Jahr 2014 gar keine Bundesbeteiligung für BuT mehr geben. Insofern haben beide Seiten Interesse an einer Verständigung. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7.6.2013 erstmals mit der Verordnung befassen und diese sodann in den Bundesratsausschüssen beraten.

Nach Inkrafttreten der Verordnung stellt sich das Verfahren zum Ausgleich der unterjährigen Differenzen zwischen der bisherigen = vorläufigen Quote und den zukünftigen = endgültigen Quoten 2013 wie folgt dar:

Die Länder melden dem BMAS die bis dahin abgerechneten Gesamt-KdU für 2013, die jeweils unter Einbezug der endgültigen BuT-Quote zustehenden Mittel und die zu verrechnende Differenz. Zur Verrechnung der unterjährigen Differenzen verzichten die Länder auf einen Mittelabruf der KdU-Bundesbeteiligung ggf. kommunalscharf und ggf. gänzlich, bis die Differenzen vollständig ausgeglichen sind.

 

Hinsichtlich der Revision der BuT-Finanzierung würden nunmehr die Ausgaben für das Jahr 2012 vorliegen, so FBL Schütt. Der Kreis Coesfeld habe im Jahr 2012 103 % der Mittel verausgabt. Der Bund plane in Höhe dieser Ausgaben landesspezifische Quoten. Für das Land Nordrhein-Westfalen ergebe sich dann im Gegensatz zu einer vorherigen Quote in Höhe von 5,4 % eine Quote in Höhe von 3,4 %. Sofern eine Verrechnung mit 2012 erfolge, würde sich die Quote in 2013 auf 1,4 % der KdU-Kosten reduzieren. Es sei bereits jetzt absehbar, dass bei einer Umsetzung der landesspezifischen Quoten künftig keine ausreichenden Mittel für die BuT-Leistungen zur Verfügung stünden. Daher fordere der Landkreistag aktuell eine kommunalscharfe Abrechnung des Landes. Dass Träger der Grundsicherung durch diese Regelung unter Umständen im Unkehrschluss noch Mehreinnahmen erzielen, könne nicht Sinn und Zweck des Verfahrens sein.

 

Ktabg. Pieper verweist auf die Seiten 14 und 15 des Berichts, wo das Thema „Chancengleichheit“ behandelt werde und erklärt, dass ihre Fraktion es begrüßen würde, wenn die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) sich mit ihren Aufgabengebieten dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen vorstellen würde. Ferner sei es nach Angaben der Ktabg. Pieper wünschenswert, wenn künftig ein gesonderter Abschnitt zum Thema „SGB II-leistungsberechtigte Personen mit Behinderungen“ in den Jahresbericht aufgenommen werde. FBL Schütt sichert beides zu.

Darüber hinaus bittet Ktabg. Pieper um Mitteilung, welche Konsequenzen aus den Mittelkürzungen im Bereich des Eingliederungsbudgets für den leistungsberechtigten Personenkreis resultieren. FBL Schütt teilt hierzu mit, dass die Mittelkürzungen im Bereich der Eingliederungsleistungen auch nach entsprechender Beratung im örtlichen Beirat dazu führen würden, insbesondere Einzelförderungen zu reduzieren.

 

Ktabg. Havermeier macht darauf aufmerksam, dass das Eingliederungsbudget nicht nur wegen der rückläufigen Arbeitslosenzahlen, sondern insgesamt durch den Bund gekürzt werde.

AL Bleiker erklärt, dass der Anteil am Eingliederungsbudget nicht von der Arbeitslosenquote, sondern von der Anzahl der SGB II – Leistungsberechtigten abhängig sei. Da der Bund insgesamt weniger Eingliederungsmittel ausgeschüttet habe, sei auch der Anteil des Kreises Coesfeld entsprechend geringer. Der Bund gehe jedoch davon aus, dass die zur Verfügung gestellt Eingliederungsmittel bundesweit insgesamt auskömmlich seien, da einige Jobcenter Mittel an den Bund zurückgeben würden.

FBL Schütt erläutert, dass eine Übertragung der Mittel auf das Folgejahr vom Bundesfinanzministerium nicht mitgetragen werde. Dieses Problem sei bereits mehrfach vom Deutschen Landkreistag an das BMAS und das Finanzministerium herangetragen worden.

 

Ktabg. Havermeier bittet um Mitteilung, warum die Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber so stark rückläufig seien. AL Bleiker teilt bezüglich der Entwicklung der Eingliederungszuschüsse mit, dass das aufwändige Verfahren sowie der hohe Dokumentationsaufwand die Attraktivität der Zuschüsse bei den Arbeitgebern nicht fördere. Ferner könnten solche Eingliederungszuschüsse lediglich bei arbeitsmarktnahen Kunden initiiert werden, deren Anzahl jedoch gesunken sei. Voraussetzung für die Gewährung eines Eingliederungszuschusses sei, dass die leistungsberechtigte Person über Vermittlungshemmnisse verfügt, die zu Minderleistungen führen.

Ferner möchte Ktabg. Havermeier zum Projekt „Perspektive 50plus“ wissen, wie sich die Vermittlungsquote im Vergleich zu anderen Maßnahmen darstelle. AL Bleiker führt diesbezüglich aus, dass der Vergleich der Vermittlungsquote zu anderen Maßnahmen und weitere Auswirkungen in einer der nächsten Sitzungen dargestellt werden könnten.

Unter Bezugnahme auf das „Gender Mainstreaming“ fragt Ktabg. Havermeier, ob es als sinnvoll erachtet werde, unterschiedliche Maßnahmen für Frauen und Männer zu entwickeln.

Hierzu erklärt AL Bleiker, dass der Kreis Coesfeld mit der Maßnahme „TEP“ eine spezifische Maßnahme für alleinerziehende Mütter vorhalte, die ihre Ausbildung hierdurch in Teilzeit absolvieren könnten. Die Zuweisung zu den übrigen Maßnahmen erfolge zwar nicht immer in gleichen Anteilen, grundsätzlich stünden sie jedoch sowohl Männern als auch Frauen offen.