Sitzung: 11.06.2013 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0869
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die Förderposition A.8. - Betriebskosten von Angeboten, Diensten und
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Förderbestimmungen zum
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld wird wie folgt geändert
„Was ist zu
beachten? (zweiter Spiegelstrich)
Ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge
Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 525 junge
Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle
berücksichtigt und gefördert.“
Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft.
Landrat Püning führt aus, die Änderungen der Förderbestimmungen seien u.a. dem demographischen Wandel geschuldet. Bei Beibehaltung der bisherigen Regelungen wären angesichts einer rückläufigen Jugendeinwohnerwertzahl in einigen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit verminderte Betriebskostenzuschüsse die Folge, die zu Lasten des Personals gehen würden. Eine Anpassung sei erforderlich, um einen Stellenabbau zu verhindern.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig