Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Förderposition A.8. - Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld wird wie folgt geändert

 

Was ist zu beachten? (zweiter Spiegelstrich)

Ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 525 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert.

 

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft.


Landrat Püning führt aus, die Änderungen der Förderbestimmungen seien u.a. dem demographischen Wandel geschuldet. Bei Beibehaltung der bisherigen Regelungen wären angesichts einer rückläufigen Jugendeinwohnerwertzahl in einigen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit verminderte Betriebskostenzuschüsse die Folge, die zu Lasten des Personals gehen würden. Eine Anpassung sei erforderlich, um einen Stellenabbau zu verhindern.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig