Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      Dem beigefügten Vertragsentwurf zwischen der Stadt Dülmen, der Verbraucherzentrale NRW e.V. und dem Kreis Coesfeld zur Errichtung einer Beratungsstelle für Verbraucher wird zugestimmt.

 

Form der Abstimmung:     offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      einstimmig

 

 

2.      Dem Landrat wird aufgegeben, für den Fall der Kürzung von Landesmitteln das in § 10 des Vertrages festgelegte außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben.

 

Form der Abstimmung:   offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:   JA:             11

                                        NEIN:           3

                                        Enthaltung:  1


Landrat Püning erklärt, aufgrund des sich im Fachausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung entwickelten Meinungsbildes sei der Beschlussvorschlag der ursprünglichen Sitzungsvorlage 8-0918 um den Punkt 2 ergänzt worden.

Ktabg. Vogelpohl ist der Auffassung, der vorliegende Vertragsentwurf enthalte ausreichend Aktionsmöglichkeiten. Auch sehe er keine Gefahr darin, dass das Land „eingrätscht“. Der Punkt 2 des Beschlussvorschlages sei folglich entbehrlich. Aus diesem Grund stellt Ktabg. Vogelpohl den Antrag über Punkt 1 und Punkt 2 des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

Ktabg. Höne widerspricht seinem Vorredner. Er halte Kürzungen von Fördermitteln seitens des Landes für möglich. Zwar enthalte der Vertragsentwurf bereits eine Regelung zum Sonderkündigungsrecht. Ktabg. Höne hält den diskutierten Punkt des Beschlussvorschlages allerdings für eine sinnvolle Klarstellung und Ergänzung. In diesem Zusammenhang erbittet Ktabg. Höne den aktuellen Sachstand zur Standortwahl in Dülmen.

AL Bosman führt aus, aktuell fänden noch Abstimmungsprozesse zwischen der Stadt Dülmen und der Verbraucherzentrale statt. Es sei eine zentral gelegene Mietfläche (Overbergpassage) in der Diskussion, bei der allerdings die Gesamtfläche noch nicht den Vorstellungen aller Vertragsparteien entspreche. Er sei jedoch optimistisch, dass ein Konsens zwischen den Beteiligten gefunden werden könne. Das Mietobjekt verfüge über eine kleinere Fläche als ursprünglich avisiert, so dass angenommen werden könne, dass der Kostenrahmen eingehalten werde.

Sodann lässt Landrat Püning über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.


Anmerkung:

 

Der Vertragsentwurf zwischen der Stadt Dülmen, der Verbraucherzentrale NRW e.V. und dem Kreis Coesfeld zur Errichtung einer Beratungsstelle für Verbraucher wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.