Beschluss:

 

  1. Die Klinik am Schlossgarten Dülmen GmbH wird in die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufgenommen. 

 

  1. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung wird folgender Satz 2 eingefügt:

„Rechtsnachfolger von an der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld beteiligten Institutionen folgen auch in der Liste der beteiligten Institutionen entsprechend nach.“

Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden Sätze 3 und 4.

 

  1. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe und die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe werden einzeln in der Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung aufgeführt, statt wie bisher gemeinsam. Beide können folglich Mitglieder für das Gremium benennen.

 

  1. Den Vorsitz der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld gemäß § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung führt die für das Gesundheitsamt zuständige Fachbereichsleitung. Den stellvertretenden Vorsitz führt die Leitung des Gesundheitsamtes.

FBL Schütt macht deutlich, dass die vorgeschlagene Aufnahme der Klinik am Schlossgarten Dülmen GmbH  eine Anregung der Gesundheitskonferenz gewesen sei. Die übrigen Änderungen stellten lediglich erforderlich gewordene Anpassungen dar.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann ohne weitere Aussprache über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig