Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau erläutert zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, dass die Baumpflanzungen an der K 18 in Nottuln in den vergangenen Wochen in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt seien. Der WDR habe u.a. darüber berichtet, es gab mehrere Leserbriefe zu diesem Thema.

Generell sei der Kreis Coesfeld sehr offen für bürgerschaftliches Engagement. Man könne sich bei Sachspenden gerne mit den Bürgern zusammensetzen, um eine sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen. Die in diesem Fall nicht mit der Verwaltung abgesprochene Baumanpflanzung in Nottuln sei leider nicht vereinbar mit der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) aus dem Jahr 2010, die als verbindlich erklärt worden ist und entsprechend angewendet wird.

Der vorliegende Fall sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so KD Gilbeau weiter. Es wird vorgeschlagen, den der Richtlinie entsprechenden Teil der Bäume stehen zu lassen. Für den anderen Teil der Bäume sei eine Umpflanzung zu den Berufskollegs Coesfeld und Lüdinghausen möglich, in denen noch entsprechende Flächen zur Verfügung stehen würden. Generell sei in der Diskussion das Thema Sicherheit im Straßenverkehr nochmals hervorzuheben. Im Weiteren verweist KD Gilbeau auf einen Antrag der Grünen auf Erhalt der Bäume an ihrem derzeitigen Standort, der auf den Tischen verteilt worden sei (Anlage 4).

 

SB Dammann zieht in Zweifel, ob die von KD Gilbeau vorgeschlagene Kompromisslösung tatsächlich eine gute Lösung sei. Vielmehr führe die Richtlinie, die die Verwaltung als verbindlich ansehe, auch zu Problemen in der Zukunft. Die Verwaltung würde keine Bäume mehr anpflanzen, da Abstandsflächen nicht eingehalten werden könnten. Folglich würde das Straßenbild  sehr leiden. Seines Erachtens sei die RPS nur eine Richtlinie und kein Gesetz.  Darüber hinaus stehe die RPS-Richtlinie im Widerspruch zum Naturschutzgesetz (Schutz von Alleen) und den diesbezüglichen Förderrichtlinien des Landes.

Hinsichtlich der Versetzung der 28 Bäume in Nottuln habe die CDU-Fraktion Nottuln vorgeschlagen, die Bäume an Flurbereinigungsstraßen im Gebiet Nottuln zu versetzen.

Da das Thema in der Öffentlichkeit so intensiv diskutiert würde, sehe er in diesem Fall kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern eher einen Fall, der durch die Politik zu entscheiden sei.

 

KD Gilbeau geht auf die Erläuterungen seines Vorredners ein. Er sehe es nach wie vor mehr als kritisch, einfach Bäume anzupflanzen, ohne vorher mit dem Eigentümer (hier der Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger) zu sprechen.

Sinn und Zweck der RPS-Richtlinie sei es, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Insofern liege die konsequente Anwendung der Richtlinie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Der Abwägungsprozess zwischen der Verkehrssicherheit auf der einen Seite und dem Naturschutz auf der anderen Seite habe in diesem Fall zum vorliegenden Beschlussvorschlag geführt.

 

Ktabg. Vogt bedankt sich anschließend für die Baumspende, wenngleich die Bäume auch am falschen Platz angepflanzt worden seien. Er stimme seinem Vorredner zu, dass die Richtlinie verbindlich sei und zum Schutz der Bürger angewendet werden solle. Generell seien Bäume im Straßenverkehr zu begrüßen. Bei der Bepflanzung müsse allerdings der Unterhaltungsaufwand und ausreichender Platz berücksichtigt werden. Er halte es für sinnvoll, die Nottulner Bürgerinnnen und Bürger um die Nennung von Alternativstandorten zu bitten. In der nächsten Legislaturperiode könne sich die Politik ggf. mit der Entwicklung eines Straßenbaumkonzeptes auseinandersetzen. Auch er sehe den vorliegenden Fall als Geschäft der laufenden Verwaltung an.

 

Ktabg. Bontrup bestätigt ebenfalls, dass die Anpflanzung generell gut gemeint sei. Er unterstreicht jedoch, dass insbesondere auf der K 18 eine verstärkte Unfallgefahr bestehe und auch deswegen die konsequente Anwendung der Richtlinie sinnvoll sei.

Ktabg Koch ergänzt, dass die Verwaltung sich streng an die Richtlinie halten solle, da im Falle eines Unfalls sonst genau die gegenteilige Handlungsweise kritisiert werden würde. Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren werden und wurden viele landschaftsbildende Maßnahme wie Neupflanzungen durchgeführt.

Ktabg. Wobbe sieht es nicht als erforderlich an, ein Straßenbaumkonzept aufzustellen, da Ausgleichsmaßnahmen für Straßenbaumaßnahmen häufig direkt vor Ort umgesetzt werden würden.

KD Gilbeau schlägt vor, die nächste Straßenbereisung durch den Fachausschuss dazu zu nutzen, um den Iststand in Bezug auf die Baumanpflanzungen an den Kreisstraßen zu sehen und um ggf. Handlungsbedarfe offen zu legen. Abschließend erklärt KD Gilbeau, dass bei der Umsetzung von zukünftigen Projekten die Richtlinie als „Regel der Technik“ auch angewendet werden würde. Natürlich würde im Zuge dessen auch geprüft werden, ob in Einzelfällen ein „atypischer“ Fall vorliegen würde, der eine Ausnahme rechtfertigen würde.


Die Sitzungsvorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Im Anschluss wird über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN
abgestimmt:

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           2          JA-Stimmen

                                                14        NEIN-Stimmen

                                                1          Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.