Sitzung: 26.11.2013 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-1027
KD Gilbeau erläutert zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, dass die
Baumpflanzungen an der K 18 in Nottuln in den vergangenen Wochen in den
Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt seien. Der WDR habe u.a.
darüber berichtet, es gab mehrere Leserbriefe zu diesem Thema.
Generell sei der Kreis Coesfeld sehr offen für bürgerschaftliches
Engagement. Man könne sich bei Sachspenden gerne mit den Bürgern
zusammensetzen, um eine sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen. Die in diesem Fall
nicht mit der Verwaltung abgesprochene Baumanpflanzung in Nottuln sei leider nicht
vereinbar mit der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) aus dem Jahr 2010, die als verbindlich erklärt
worden ist und entsprechend angewendet wird.
Der vorliegende Fall sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung, so KD
Gilbeau weiter. Es wird vorgeschlagen, den der Richtlinie entsprechenden Teil
der Bäume stehen zu lassen. Für den anderen Teil der Bäume sei eine Umpflanzung
zu den Berufskollegs Coesfeld und Lüdinghausen möglich, in denen noch
entsprechende Flächen zur Verfügung stehen würden. Generell sei in der
Diskussion das Thema Sicherheit im Straßenverkehr nochmals hervorzuheben. Im
Weiteren verweist KD Gilbeau auf einen Antrag der Grünen auf Erhalt der Bäume
an ihrem derzeitigen Standort, der auf den Tischen verteilt worden sei (Anlage
4).
SB Dammann zieht in Zweifel, ob die von KD Gilbeau vorgeschlagene
Kompromisslösung tatsächlich eine gute Lösung sei. Vielmehr führe die
Richtlinie, die die Verwaltung als verbindlich ansehe, auch zu Problemen in der
Zukunft. Die Verwaltung würde keine Bäume mehr anpflanzen, da Abstandsflächen
nicht eingehalten werden könnten. Folglich würde das Straßenbild sehr leiden. Seines Erachtens sei die RPS nur
eine Richtlinie und kein Gesetz. Darüber
hinaus stehe die RPS-Richtlinie im Widerspruch zum Naturschutzgesetz (Schutz
von Alleen) und den diesbezüglichen Förderrichtlinien des Landes.
Hinsichtlich der Versetzung der 28 Bäume in Nottuln habe die CDU-Fraktion
Nottuln vorgeschlagen, die Bäume an Flurbereinigungsstraßen im Gebiet Nottuln
zu versetzen.
Da das Thema in der Öffentlichkeit so intensiv diskutiert würde, sehe er
in diesem Fall kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern eher einen Fall,
der durch die Politik zu entscheiden sei.
KD Gilbeau geht auf die Erläuterungen seines Vorredners ein. Er sehe es
nach wie vor mehr als kritisch, einfach Bäume anzupflanzen, ohne vorher mit dem
Eigentümer (hier der Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger) zu sprechen.
Sinn und Zweck der RPS-Richtlinie sei es, die Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Insofern liege die konsequente Anwendung
der Richtlinie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Der Abwägungsprozess
zwischen der Verkehrssicherheit auf der einen Seite und dem Naturschutz auf der
anderen Seite habe in diesem Fall zum vorliegenden Beschlussvorschlag geführt.
Ktabg. Vogt bedankt sich anschließend für die Baumspende, wenngleich die
Bäume auch am falschen Platz angepflanzt worden seien. Er stimme seinem
Vorredner zu, dass die Richtlinie verbindlich sei und zum Schutz der Bürger
angewendet werden solle. Generell seien Bäume im Straßenverkehr zu begrüßen.
Bei der Bepflanzung müsse allerdings der Unterhaltungsaufwand und ausreichender
Platz berücksichtigt werden. Er halte es für sinnvoll, die Nottulner
Bürgerinnnen und Bürger um die Nennung von Alternativstandorten zu bitten. In
der nächsten Legislaturperiode könne sich die Politik ggf. mit der Entwicklung
eines Straßenbaumkonzeptes auseinandersetzen. Auch er sehe den vorliegenden
Fall als Geschäft der laufenden Verwaltung an.
Ktabg. Bontrup bestätigt ebenfalls, dass die Anpflanzung generell gut
gemeint sei. Er unterstreicht jedoch, dass insbesondere auf der K 18 eine
verstärkte Unfallgefahr bestehe und auch deswegen die konsequente Anwendung der
Richtlinie sinnvoll sei.
Ktabg Koch ergänzt, dass die Verwaltung sich streng an die Richtlinie
halten solle, da im Falle eines Unfalls sonst genau die gegenteilige
Handlungsweise kritisiert werden würde. Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren
werden und wurden viele landschaftsbildende Maßnahme wie Neupflanzungen
durchgeführt.
Ktabg. Wobbe sieht es nicht als erforderlich an, ein Straßenbaumkonzept
aufzustellen, da Ausgleichsmaßnahmen für Straßenbaumaßnahmen häufig direkt vor
Ort umgesetzt werden würden.
KD Gilbeau schlägt vor, die nächste Straßenbereisung durch den
Fachausschuss dazu zu nutzen, um den Iststand in Bezug auf die
Baumanpflanzungen an den Kreisstraßen zu sehen und um ggf. Handlungsbedarfe
offen zu legen. Abschließend erklärt KD Gilbeau, dass bei der Umsetzung von
zukünftigen Projekten die Richtlinie als „Regel der Technik“ auch angewendet
werden würde. Natürlich würde im Zuge dessen auch geprüft werden, ob in
Einzelfällen ein „atypischer“ Fall vorliegen würde, der eine Ausnahme
rechtfertigen würde.
Die Sitzungsvorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss wird über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90 / DIE
GRÜNEN
abgestimmt:
Form der
Abstimmung: offen per
Handzeichen
Abstimmungsergebnis:
2 JA-Stimmen
14 NEIN-Stimmen
1 Enthaltung
Damit ist der Antrag abgelehnt.