Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2014 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:

 

 

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:           250.000 €      7,74 %

II.         Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:        1.430.000 €    44,27 %

III.        Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                 745.000 €    23,07 %

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                   250.000 €      7,74 %

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                   250.000 €      7,74 %

VI.        Sonderprogramm Perspektive 50plus:                                      230.000 €      7,12 %

VII.       Freie Förderung:                                                                          25.000 €      0,77 %

VIII.      Erstattungen aus Vorjahren:                                                        50.000 €      1,55 %

Summe:                                                                                              3.230.000 €  100,00 %

 

Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist möglich. Der örtliche Beirat wird dann ggfls. über diese Änderungen informiert.

 


FBL Schütt teilt mit, dass mit endgültigen Zahlen erst im Februar 2014 zu rechnen sei. Er weist darauf hin, dass von den Eingliederungsmitteln 2014 ein Betrag von 500.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen sei. Diese Umschichtung sei erforderlich, um die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2014 gewährleisten zu können.

Ktabg. Pieper führt aus, dass es wichtig sei, für Auszubildende mit Behinderungen Perspektiven zu schaffen. Sie hält es für erforderlich, dass entsprechende Programme mit dem Ziel der Inklusion aufgelegt werden. FBL Schütt weist darauf hin, dass es entsprechende Leistungen bereits gebe. So komme es im Teilbereich der Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte aufgrund der aktuellen Entwicklung, der längeren Förderdauer sowie der höheren Fördersumme zu einer Ansatzerhöhung.

Ktabg. Havermeier bittet um Auskunft, warum die finanziellen Mittel für die Perspektive 50plus und die JobPerspektive § 16 e SGB II gekürzt werden. AL Bleiker teilt mit, dass im Bereich des § 16e SGB II die Fallzahl rückläufig sei. Zuletzt seien vier Fälle in Dauerarbeitsverhältnisse umgewandelt worden und zwar ohne öffentliche Förderung. Sie seien nunmehr reguläre Arbeitsverhältnisse. Das Bundesprogramm 50plus werde flächendeckend umgesetzt und solle Ende 2015 auslaufen. Der Kreis Coesfeld setze das Programm mit Maßnahmeträgern um. Die Aufgabenentwicklung in 2013 sei rückläufig. Daher seien für 2014 gegenüber dem Ansatz für 2013 weniger Mittel veranschlagt.

Ktabg. Wilhelm bittet um Erläuterungen zum Rückgang der klassischen überbetrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen in Berufungsbildungswerken. AL Bleiker erklärt, dass im Bereich des Kreises Coesfeld Berufsbildungswerke nicht tätig seien. Außerdem sei festzustellen, dass eine betriebliche Ausbildung in der Regel erfolgreicher sei als eine überbetriebliche Ausbildung.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig