Beschluss: Kenntnis genommen

AL Bleiker erläutert einleitend die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungsgutscheins und macht deutlich, dass es sich um eine Ermessensleistung handele. Ziel des Bildungsgutscheinverfahrens sei es, Qualifikationsdefizite der SGB II-Leistungsberechtigten auszugleichen und sie nachhaltig und existenzsichernd in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Qualifizierungsschwerpunkte würden nach wie vor im Bereich des Handels/Gewerbe, des Handwerks, der Pflege sowie der Erlangung einer Fahrerlaubnis liegen. Ein deutlicher Rückgang der Inanspruchnahme von Bildungsgutscheinen sei im Bereich der Pflege bei der Betreuungsassistenz, der Seniorenbegleitung, der Demenzbegleitung und bei der Altenpflegehilfe zu verzeichnen. Dieses ergebe sich aber auch daraus, dass es auf dem Arbeitsmarkt z.B. keine Angebote für Seniorenbegleiter mit 40 Stunden/Woche gebe. Ein existenzsicherndes Einkommen könne kaum erzielt werden.

Ktabg. Havermeier bittet unter Hinweis auf Seite drei der Sitzungsvorlage um Auskunft zur Annahme- oder Einlösepflicht bei Bildungsgutscheinen.

AL Bleiker antwortet, dass die Kundin/der Kunde ein Wunsch- und Wahlrecht habe und den Bildungsgutschein bei einem zertifizierten Träger zum Besuch einer zertifizierten Maßnahme einlösen könne, der Träger jedoch nicht verpflichtet sei, die Kundin/den Kunden anzunehmen, wenn Hinderungsgründe wie z.B. Sprachdefizite, bestehen würden.

Ktabg. Pieper fragt, ob nach der Vermittlung in Arbeit eine Überprüfung erfolge, wie lange die Beschäftigung angedauert habe.

AL Bleiker teilt mit, dass dieses aus Datenschutzgründen nicht nachgehalten werden könne. Bei SGB II-Leistungsberechtigten würden jedoch Vermittlungen auf dem Arbeitsmarkt im EDV-System erfasst, so werde der berufliche Werdegang nachgehalten.

Auf die Anfrage des Ktabg. Bockemühl, warum in der Übersicht über die Qualifizierungsschwerpunkte die Sprachqualifikation für Migranten nur im Jahr 2011 aufgeführt sei, antwortet AL Bleiker, dass seit 2012 Sprachqualifizierungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos durchgeführt werden und daher nun diese Angebote in Anspruch genommen würden.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.