Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt führt einleitend aus, dass mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinsam erhoben worden sei, welche Versorgungsstrukturen als Alternative zur stationären Heimpflege im Kreis Coesfeld gegeben seien. Die Übersicht über die Angebote sei jedoch nicht allumfassend und müsse fortgeführt werden.

Ktabg. Pieper gibt zu Bedenken, dass bereits im Bereich der stationären Kurzzeitpflege Pflegeplätze fehlen würden, weil diese zur Langzeitpflege genutzt würden. Es müssten insofern nicht nur die Angebote aufgelistet werden, sondern auch die Quantität und Qualität der Dienstleistungen angegeben werden. Sie bittet unter Hinweis, dass Kurzzeitpflegeplätze im Rahmen der Investitionskosten gefördert würden, mitzuteilen, ob die Förderung der Kurzzeitpflege an die Bedingung geknüpft werden könne, diese Plätze für die Kurzzeitpflege vorzuhalten.

FBL Schütt bestätigt, dass die Übersicht nur die vorhandenen Angebote darstelle, aber nicht die Qualität dieser Angebote aufführe. Bei den eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen sei oft festzustellen, dass diese im Rahmen der stationären Pflege von dauerhaft pflegebedürftigen Personen belegt würden. Im Übrigen gebe es keine spezielle Förderung der Kurzzeitpflege durch den Kreis.

Ref’in Hesselmann ergänzt, dass bereits in mehreren Gerichtsverfahren entschieden worden sei, dass die eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze genauso zu fördern seien wie die solitären Kurzzeitpflegeplätze. Der Träger habe demnach einen Förderanspruch für die investiven Kosten, die jeder Platz mit sich bringe.

Herr Mohring führt aus, dass durch die Pflegeberatung des Kreises Coesfeld eine Kapazitätsabfrage erfolge. Einrichtungen könnten wöchentlich melden, wie viele freie Plätze verfügbar seien. Diese Abfrage werde positiv angenommen, ferner sei dadurch eine gute Ausbuchung der Plätze zu verzeichnen.

Auf den Hinweis der Ktabg. Pieper, dass auch die Defizite in der stationären Tagespflege ein Signal für ein notwendiges politisches Handeln seien, teilt FBL Schütt mit, dass sich bereits die Pflegekonferenz im nicht öffentlichen Teil mit geplanten Bauvorhaben befasst habe.

Ktabg. Wilhelm führt aus, dass ihrer Ansicht nach das Angebot „Betreutes Wohnen mit Service“ im Kreis Coesfeld nur sehr eingeschränkt verfügbar sei. Dies müsse im Blick gehalten werden.

Ktabg. Willms hebt hervor, dass zur Umsetzung von „Betreutem Wohnen“ qualifiziertes Fachpersonal erforderlich sei und bittet um Mitteilung, ob die Ausbildungsfinanzierung ausgeweitet werden müsse.

FBL Schütt teilt mit, dass im Bereich der Altenpflege im Jahr 2012 2,18 € je Tag und Auszubildende/Auszubildender, im Jahr 2013 2,35 € je Tag und Auszubildende/Auszubildende und im Jahr 2014 2,99 € je Tag und Auszubildende/Auszubildender in die Ausbildungsfinanzierung eingebracht worden seien bzw. würden, so dass nunmehr keine zusätzlichen Mittel für die Ausbildung bereit gestellt werden müssten. Insgesamt sind ca. 155.000 € zusätzlich im Haushalt 2014 vorgesehen.

FBL Schütt erklärt, dass sich die Anzahl der Auszubildenden für den Beruf Altenpflegerin/Altenpfleger erhöht habe und neben dem Altenpflegeseminar der Caritas in Dülmen ein weiterer Träger bereit sei, die Ausbildung im Kreis Coesfeld durchzuführen: maxQ. Nähere Informationen hierzu würden noch nicht vorliegen, bekannt sei aber, dass maxQ bundesweit Altenpflegeseminare unterhalte.

Ktabg. Prof. Dr. Voß berichtet, dass verschiedene Modelle im Rahmen des Wohnens mit Serviceleistungen z.B. durch die Caritas oder die Alexianer vorgehalten würden. Ferner sei ihm bekannt, dass es z.B. in Nottuln-Appelhülsen 12 Wohnungen inkl. Serviceleistungen anmietbar seien.

FBL Schütt erläutert, dass der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt sei, daher werde das Angebot von den Trägern unterschiedlich ausgestaltet.

Herr Mohring macht deutlich, dass die Übersicht der Altenhilfeangebote im Kreis Coesfeld die Angebote lediglich zusammen fasse. Es gebe im Kreis Coesfeld ca. 1.500 Wohneinheiten zum „Betreuten Wohnen“, davon seien einige mit höheren und einige mit geringeren Betreuungseinheiten ausgestattet. Im Rahmen der Abfrage seien aber sehr konstruktive Gespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgt.

FBL Schütt erklärt, dass im Einzelfall der notwenige Aufwand ggf. im Rahmen von Sozialhilfe erstattet werden könne. Abschließend teilt FBL Schütt mit, dass künftige Gespräche mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum weiteren Verfahren geplant seien.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.