Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Haushaltsmittel im Kreishaushalt 2014 zur Verfügung stehen, wird der Gemeinde Nottuln für die ergänzende Einrichtungsausstattung des Jugendtreffs in Nottuln ein Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 4.500,00 EUR gewährt.

 


Vorsitzender Wobbe erteilt Mitglied Klose das Wort. Sie stelle sich hinsichtlich der Umbaukosten die Frage, warum diese vom Kreis Coesfeld nicht anteilig finanziert würden und welche Auswirkungen dieser Umstand auf den geplanten Umzug und für den Verein als Träger des Jugendzentrums habe. FBL 2 Schütt erläutert, dass im Jahr 2001 bereits investive Kosten für den derzeitigen Standort des Jugendzentrums durch das Kreisjugendamt für einen Nutzungszeitraum von 20 Jahren gefördert worden seien. Nun halte die Gemeinde Nottuln einen Umzug für erforderlich und möglich, wodurch sich allerdings aufgrund der schlichten Übertragung der Zweckbindung auf ein anderes Gebäude kein erneuter Anspruch auf eine Förderung für den Umbau ergäbe. Das bestehende Gebäude erfülle nach wie vor den Zweck einer Jugendeinrichtung. Ohne den geplanten Umzug sei ein Umbau der bisherigen Immobilie nicht erforderlich gewesen, so dass für den neuen Standort kein Anspruch auf Förderung des Umbaus bestehe.

Anders sei dies hinsichtlich der Einrichtungskosten, die lediglich mit einer Zweckbindung von 20 Jahren in der Vergangenheit und mittlerweile nur noch von 10 Jahren belegt seien. Die Zweckbindung der Einrichtungsgegenstände sei mittlerweile abgelaufen, so dass eine erneute Förderung durch den Kreis Coesfeld in Betracht kommt.

Auswirkungen auf den Verein als Träger des Jugendzentrums bestehen insoweit nicht, da die Kosten für den Umbau zum überwiegenden Teil durch die Gemeinde Nottuln übernommen werden. Mitglied Schäpers gibt zu bedenken, dass die Vorlage des Antrages des Vereins Jugendarbeit in Nottuln e.V. im Vorfeld für die Ausschussmitglieder hilfreich gewesen wäre. Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig