Betreff
Antrag der Familienbildungsstätte Lüdinghausen auf Förderung der Außen- und Innensanierung
Vorlage
SV-6-0709
Aktenzeichen
251.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen erhält einen Kreiszuschuss in Höhe von insgesamt 90.000 EURO für die Außen- und Innensanierung des Gebäudes Mühlenstraße 29. Die Förderung erfolgt unter der Bedingung, dass die Maßnahme mit Landesmitteln gefördert und die Gesamtfinanzierung nachgewiesen wird.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen ist eine Einrichtung der katholischen Erwachsenen- und Familienbildung. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der präventiven Arbeit mit Eltern und Kindern.

Das Gebäude der Familienbildungsstätte ist fast 40 Jahre alt. Durch Feuchtigkeit in den Wänden lockern sich Fassadenteile. Die Räume sind dringend renovierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr dem pädagogischen Konzept der Einrichtung.

Mit Schreiben vom 28. September 2002 hat die Familienbildungsstätte einen Antrag auf Investitionskostenförderung für die Außen- und Innensanierung gestellt. Die voraussichtlichen Kosten wurden mit ca. 900.000 € beziffert. Da der Antrag unvollständig war, wurden fehlende Unterlagen angefordert. Im Rahmen der Haushaltsberatung für 2003 wurde ein Betrag von 90.000 € (10% der Gesamtkosten) eingestellt.

Mit Schreiben vom 27.03.2003 wurden die fehlenden Unterlagen nachgereicht. Ferner wurde der Antrag um die Förderung einer Einbauschulungsküche erweitert. Es ergaben sich Kosten von insgesamt 1.017.300 € 332.000 € Außensanierung/ 685.300 € Innensanierung inkl. Schulungsküche).

Am 01.07.2003 teilte der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Felizitas telefonisch mit, dass sich die Sanierungskosten aufgrund behördlicher Auflagen noch einmal auf insgesamt 1.051.050 € verändern.

 

II.  Lösung

Nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit können der Umbau und der zusätzliche Einbau von betriebstechnischen Anlagen von Jugend- und Familienbildungsstätten gefördert werden, sofern sie mit Landesmitteln gefördert werden. Das Landesjugendamt hat in Aussicht gestellt, im Jahr 2003 die Außensanierung und im Jahr 2004 die Innensanierung zu fördern.

Aufgrund der bereits bestehenden starken Schäden an der Außenfassade wurde einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hieraus kein Anspruch auf eine Maßnahmeförderung hergeleitet werden kann.

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Kostenprüfung durch die Abteilung 410 hat folgende Förderungsfähigen Kosten ergeben:

Bauabschnitt Außensanierung

351.604 €

Bauabschnitt Innensanierung

699.466 €

Gesamtkosten

1.051.050 €

 

Für die Gesamtmaßnahme stehen bei der HHSt. 4600.988000 Finanzmittel in Höhe von 90.000 € zur Verfügung. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Landesmittel bewilligt werden und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachgewiesen wird. Die Auszahlung des Kreiszuschusses erfolgt nach Bauabschnitten:

Kreiszuschuss Außensanierung in 2003

30.114 €

Kreiszuschuss Innensanierung in 2004 (Bildung HAR)

59.886 €

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

Antrag vom 28.09.2002

Beurteilung vom 08.11.2002 (Dipl.-Ing. Gerbracht)

Baufachliche Stellungnahme vom 14.07.2003