hier: Entwicklung des Budgets im 1. Halbjahr 2007
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I./II. Problem / Lösung
Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Budget Soziales im ersten Halbjahr 2007 zeigt, dass für das Jahr 2007 hochgerechnet eine Budgetverbesserung in Höhe von rd. 153.000 € erwartet wird.
Die Entwicklung zum Stand Juni 2007 stellt sich in den einzelnen Produkten des Budgets Soziales wie folgt dar:
Produkt
50.1.1 - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem SGB XII -
Im Bereich der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. nach dem SGB XII wird deutlich, dass die bisherige Einnahme- und Ausgabeentwicklung insgesamt eine Budgetverschlechterung in Höhe von rd. 234.852 € erwarten lässt. Das entspricht einer prozentualen Abweichung von 4,67 %.
Schwerpunktmäßig liegt diese Verschlechterung folgenden Entwicklungen zugrunde:
1. Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt i.H.v. rd. 137.800 €
2. Minderausgaben im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.H.v. rd. 98.600 €
3. Mehrausgaben bei den laufenden und einmaligen Leistungen i.E. i.H.v. rd. 105.000 €
4. Mehrausgaben im Bereich der Krankenhilfe a.E. i.H.v. rd. 160.000 €
5. Mehreinnahmen im Rahmen der Unterhaltseinnahmen i.E. und a.E. i.H.v. rd. 85.800 €
zu 1.:
Die negative Entwicklung im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ist hauptsächlich auf die Entwicklung der Fallzahlen sowie die durchschnittlichen Ausgaben je Fall zurückzuführen.
Die Fallzahl im ersten Halbjahr 2007 lag im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt über den Erwartungen für das Jahr 2007 und auch die durchschnittlichen Ausgaben je Fall und Monat übersteigen die Prognosen für das Haushaltsjahr 2007.
zu 2.:
Die Anzahl der Berechtigten von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. liegt demgegenüber zum jetzigen Zeitpunkt noch unter den Plan-Zahlen.
Neben den geringeren Fallzahlen haben aber auch niedrigere Durchschnittsausgaben pro Person und Monat bisher zu Minderausgaben in diesem Bereich geführt.
Es ist zurzeit noch nicht möglich, eine genaue Prognose zur weiteren Entwicklung der Fallzahlen abzugeben.
zu 3.:
Eine weitere Budgetverschlechterung wird bei den laufenden und einmaligen Leistungen i.E. erwartet.
zu 4.:
Im Bereich der Krankenhilfe a.E. wird zurzeit davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz 2007 überschritten wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass flächendeckend erhebliche Kostensteigerungen trotz gesunkener Fallzahlen im Bereich der Krankenhilfe festzustellen sind. Ebenfalls wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, die Kosten der Krankenhilfe im Voraus zu ermitteln.
zu 5.:
Im Bereich der Unterhaltseinnahmen i.E. und a.E. zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Verbesserung ab.
Produkt 50.2.1 - Leistungen für
Pflegebedürftige -
Bei diesem Produkt zeichnet sich insgesamt zum jetzigen Zeitpunkt unter Hochrechnung der bisherigen Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt eine Einsparung in Höhe von rd. 61.714 € ab. Die Einsparung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlentwicklung bei der stationären Pflege unter den Prognosewerten für 2007 liegt.
ambulante
Pflege
angenommene Fallzahl für 2007 270
Stand 21.06.2007 229
(* Fälle insgesamt)
stationäre
Pflege
angenommene Fallzahl für 2007 1.750
Stand 21.06.2007 1.440
(*Berechnung der Fallzahl: Lfd. Fälle PfWG u. SGB XII +
Abgänge PfWG u. SGB XII)
Im Bereich der Grundsicherungsleistungen i.E. zeichnet sich jedoch nach derzeitigem Stand eine deutliche Mehrausgabe ab. Gegenüber dem Vorjahr und somit auch der Haushaltsplanung sind hier die Kosten je Fall und Monat deutlich gestiegen. Demgegenüber bewegen sich die Fallzahlen jedoch noch im Rahmen der Planung.
Aus derzeitiger Sicht kann die Mehrausgabe im Bereich der Grundsicherung i.E. innerhalb des Produktes 50.2.1 aufgefangen werden.
Im Bereich der ambulanten, häuslichen Pflege setzt sich der Trend der Vorjahre zur Professionalisierung der Pflege fort. Dieses äußert sich insbesondere durch rückläufige Pflegegeldzahlungen. Eine Ausweitung der Zahlung für professionelle Pflegeleistungen ist derzeit allerdings nicht festzustellen.
Produkt 50.3.1 - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem
SGB II -
Das Produkt 50.3.1 – Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes nach dem SGB II – weist zum jetzigen Zeitpunkt eine
Verbesserung in Höhe von 275.000 € aus.
Die Entwicklung der Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften und der Leistungsempfänger im Jahre 2007 zeigt, dass diese seit Februar 2007 stetig gesunken sind.
Bei der Haushaltsplanung 2007 sind monatlich rd. 4.842 Bedarfsgemeinschaften zugrundegelegt worden. Die bisherige Anzahl an Bedarfsgemeinschaften liegt zurzeit deutlich unter den prognostizierten Fallzahlen.
Die Gesamtausgaben für Unterkunft und Heizung für das
Jahr 2007 werden zum jetzigen Zeitpunkt mit rd. 18.118.224 € prognostiziert,
was bezogen auf den Ansatz 2007 in Höhe von 18,2 Mio. € eine Minderausgabe in
Höhe von rd. 81.776 € ergeben würde.
Die durchschnittlichen Ausgaben je Fall und Monat
liegen jedoch zum jetzigen Zeitpunkt über den Erwartungen.
Die durch die Leistungen für Unterkunft und Heizung entstehenden Aufwendungen sind anteilig durch den Bund und den Kreis zu tragen. Aufgrund noch fehlender gesetzlicher Grundlage wurde im Rahmen der Haushaltsplanung 2007 zunächst davon ausgegangen, dass sich der Bund wie im Vorjahr mit 29,1 % an den Kosten für Unterkunft und Heizung beteiligt.
Mittlerweile ist das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichgesetzes in Kraft getreten. Danach beträgt die Erstattungs-Quote für die Kosten der Unterkunft und Heizung 31,2 %.
Der Landtag NRW hat inzwischen das AG SGB II NRW verabschiedet und u.a. geregelt, dass das Land die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in voller Höhe mit einer Beteiligungsquote von 31,2 % an die Grundsicherungsträger weiterleiten wird, indem dieser Anteil bei der im Gesetz enthaltenen Berechnung der Anteile zur Verteilung der Wohngeldentlastung für jeden Grundsicherungsträger Berücksichtigung gefunden hat.
Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass sich im Rahmen der Bundesbeteiligung eine Mehreinnahme von rd. 293.000 € ergibt.
Auch zur Verteilung der
Wohngeldersparnis des Landes NRW hat das Land im Rahmen des AG-SGB II NRW einen
Verteilungsmaßstab geregelt. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales des Landes Nordrhein – Westfalen hat dem Landkreistag NRW mit Erlass
vom 13.06.2007 eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen des im Entwurf
des AG - SGB II NRW enthaltenen Verteilungsmaßstabs für die Wohngeldentlastung
des Landes übersandt. Gemäß dieser Übersicht wird der Kreis Coesfeld einen
Entlastungsbetrag von 2.075.000 € erhalten. Auf erster Stufe wird dem Kreis
Coesfeld danach ein Betrag von 1.535.000 € und auf zweiter Stufe von 539.000 €
zugewiesen.
Im Rahmen der Erstattung der Wohngeldentlastung durch
das Land ergibt sich somit voraussichtlich für das Jahr 2007 bezogen auf den
Haushaltsansatz eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 322.500 €
Die durchschnittlichen Ausgaben für die
Regelleistungen nach dem SGB II je Fall und Monat liegen unter den im Rahmen
der Haushaltsplanung 2007 geschätzten Zahlen. Insofern ist damit zu rechnen,
dass der Haushaltsansatz 2007 bei den Regelleistungen unterschritten wird.
Diese Entwicklung hat jedoch keine Auswirkungen auf den Kreishaushalt, da die
gewährten Regelleistungen nach dem SGB II zu 100 % vom Bund erstattet werden.
Seit dem 01.01.2006 wird vom Kreis Coesfeld entgegen
der Auffassung des Bundes die vertikale Berechnungsmethode praktiziert. Der
Kreis Coesfeld wird jedoch nun nach Aufforderung durch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales in Absprache mit dem Landkreistag NRW und dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Verfahren zur
Einkommensanrechnung umstellen. Gleichzeitig soll mit dem Bund, ähnlich wie im
Kreis Minden – Lübbecke, eine Vereinbarung über die Rückerstattung der in der
Vergangenheit aufgrund der Anwendung der Vertikalmethode entstandenen
Differenzbeträge getroffen werden. Der Kreis Minden – Lübbecke wird
stellvertretend für alle betroffenen Optionskreise schnellstmöglich eine
höchstrichterliche Klärung der strittigen Rechtsfrage der
Einkommensanrechnungsmethode anstreben.
Die Abrechnung der Aufwendungen zwischen dem Kreis und
seinen Städten und Gemeinden für das Jahr 2007 wurde inzwischen durch einen
öffentlich–rechtlichen Vertrag geregelt. Es wurde mit den Städten und Gemeinden
vereinbart, dass – ausgehend vom Haushaltsansatz – sämtliche Mehrausgaben bei
den Kosten für Unterkunft und Heizung zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen,
aber auch – wie die Entwicklung im Moment zeigt –, dass sämtliche
Minderausgaben in diesem Bereich einschließlich der Mehreinnahmen im Bereich
Wohngelderstattung und der Bundesbeteiligung den kreisangehörigen Kommunen
zugute kommen. Hochgerechnet auf das Jahr 2007 bedeutet dies, dass gegenüber
den Haushaltsansätzen nach derzeitiger Einschätzung Minderausgaben i.H.v. rd.
902.000 € zu erwarten sind. Nach der gesetzlichen Regelung würde dieser Vorteil
in Höhe von 451.000 € an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
weitergegeben. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag profitieren die Städte
und Gemeinden des Kreises von den Einsparungen jedoch in voller Höhe, so dass
für die kreisangehörigen Kommunen ein zusätzlicher Vorteil in Höhe von
voraussichtlich 451.000 € entsteht, allerdings vorbehaltlich des Risikos bezüglich
der Einkommensanrechnungsmethode.
Die Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden beinhaltet nämlich auch, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden den sowohl im Jahr 2006 als auch im Jahr 2007 bisher durch die Anwendung der vertikalen Berechnungsmethode eventuell entstehenden finanziellen Nachteil zu 100 % tragen werden. Eine Umstellung der Berechnungsmethode erfolgt zum 01.09.2007. Ausgleichszahlungen an den Bund für die Jahre 2006 und 2007 werden noch im laufenden Haushaltsjahr fällig. In diesem Zusammenhang soll eine Streitvereinbarung mit dem Bund beschlossen werden, die auch Regelungen zur gerichtlichen Überprüfung der Berechnungsmethode vorsieht.
Unter Berücksichtigung dieses Finanzrisikos dürfte, wenn überhaupt, nur noch eine geringe Einsparung verbleiben.
III. Alternativen
- keine -
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
- keine -
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.