Betreff
Konzept zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-7-0723
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die als Anlage 1 beigefügte Gliederungsübersicht des „Konzepts zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ wird nach Erörterung befürwortend zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem + II. Lösung

 

Am 19.03.2007 begann Frau Christina Hartmann mit halber Stelle das Projekt „Erarbeitung eines Konzepts zum Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“. Die Projektstelle ist zunächst zeitlich auf ½ Jahr befristet und liefe damit – falls nicht eine Verlängerung erfolgt - zum 18.09.2007 aus.

 

Die abschließende Ausarbeitung des Konzepts war bis zur Vorbereitung dieser Sitzungsvorlage noch nicht möglich. Als Anlage 1 ist daher zunächst die Gliederungsübersicht des – noch weiter auszuformulierenden – Konzepts beigefügt. Diese wird in der Jugendhilfeausschusssitzung von Frau Hartmann erläutert.

 

Berücksichtigung finden sowohl die aktuellen Daten, Bedarfe und Entwicklungen als auch die anstehenden rechtlichen Änderungen durch das Kinderbildungsgesetz – KiBiz -.

Die Gliederungsübersicht lässt auch bereits erste Rückschlüsse auf die für einen Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten künftig notwendig werdenden politischen Entscheidungen zu. Bei einer zeitlichen Verlängerung der Projektstelle könnten die Details des Konzepts in den kommenden Monaten ergänzt, den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt und nach Absprache mit Bürgermeistern und Trägervertretern zum vorgesehenen Inkrafttreten des KiBiz am 01.08.2008 auch realisiert werden (siehe Ziffer 6 des Beschlusses vom 10.05.2007 zur Sitzungsvorlage SV-7-656).

 

III. Alternativen

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Mit der Erstellung des Konzepts sind – abgesehen von den Personal- und Sachkosten - finanzielle Auswirkungen noch nicht verbunden. Nach abschließender – auch ortsbezogener – Erstellung des Konzepts werden jedoch Entscheidungen zur Finanzierung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter der Jahren erforderlich werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes u.a. die Aufgabe der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für u.a. die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe.