Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
hier: Vorstellung des Konzepts "Ausbildungsinitiative 2007"
Vorlage
SV-7-0724
Aktenzeichen
50.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

 

I. Problem:

Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen sowie der Kreishandwerkerschaft Coesfeld hat der Kreis Coesfeld in den Jahren 2005 und 2006 jeweils eine Ausbildungsinitiative ergriffen, um möglichst vielen ausbildungswilligen und –reifen Jugendlichen aus dem Kreis Coesfeld einen Ausbildungsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt anzubieten. Mit diesen Initiativen sollten Jugendliche unterstützt werden, damit der Start in das Berufsleben gelingt. Nicht beabsichtigte Warteschleifen im Schulsystem der Berufskollegs bieten hier nur eine begrenzte Alternative.

 

Unabhängig von Zuständigkeitsfragen wurden Personal- und Sachmittel bereitgestellt, um zusätzliche Ausbildungsstellen zur Versorgung der Ausbildungsplatzbewerber/innen aus dem SGB II und SGB III anzuwerben. Die Akteure bauten dabei auf die Mitwirkung der Betriebe im Kreis Coesfeld, die durch die Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze in vorbildlicher Weise gesellschaftliche Mitverantwortung für die nachwachsende Generation übernahmen.

 

Aufgrund der Belebung auf dem ersten Arbeitsmarkt hat sich die Lage auch auf dem Ausbildungsmarkt ein wenig entspannt. So hat zum Beispiel die  Agentur für Arbeit in einer Pressemitteilung am 13. Juli 2007 mitgeteilt, dass noch ca. 300 Ausbildungsplätze für Jugendliche im Bereich der Arbeitsagentur Coesfeld zur Verfügung stehen.

Zudem hat eine Auswertung der SGB II-Leistungsberechtigten ergeben, dass nur noch ca. 30 Jugendliche, die die erforderliche Ausbildungsreife besitzen,  eine Lehrstelle suchen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Jugendliche aus den ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen sowie um Vorschläge der Fallmanager/-innen  aus den Kommunen.

 

Eine Ausbildungsinitiative 2007 hat sich somit den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.

 

 

II. Lösung

Die Ausbildungsinitiative 2007 hat die Aufgabe, unversorgte Bewerberinnen und Bewerber auf zusätzlich geworbene oder unbesetzte Ausbildungsplätze zu vermitteln. Grundsätzlich soll die Ausbildungsinitiative 2007 nachrangig gegenüber anderen, eingesetzten Instrumenten tätig werden, und zwar unter Berücksichtigung der anziehenden Wirtschaft und der damit verbundenen positiven Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt.

 

Konzept zur Ausbildungsinitiative 2007

 

Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt durch den Arbeitgeberservice des Kreises Coesfeld  aus den Rückläufen der ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen (beispielsweise „Fit für die Ausbildung“) sowie aus zusätzlichen Bewerbervorschlägen der örtlichen Fallmanager/innen.

Die vom Arbeitgeberservice als besonders arbeitsmarktnah eingestuften Bewerber  münden dann in den Bewerberpool ein.

Arbeitsmarktnähe bedeutet konkret, dass  die Jugendlichen entsprechende Noten in den Hauptfächern sowie wichtigste Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Zuverlässigkeit, gute Umgangsformen, Lern- und Einsatzbereitschaft, vorweisen müssen.

Die Erfahrungen der Ausbildungsinitiative in den Jahren 2005/2006 haben gezeigt, dass es ohne diese Voraussetzungen schwierig bis unmöglich ist, die betreffenden Personen in Ausbildung zu vermitteln.

 

Nach den derzeitigen Feststellungen ist davon auszugehen, dass ca. 30 Bewerber/innen dem Bewerberpool für eine Ausbildungsinitiative zuzuordnen sind.

 

Die Mitarbeiter des Arbeitgeberservice nehmen im Anschluss persönlichen Kontakt zu allen Bewerbern/innen auf und akquirieren potenzielle Ausbildungsbetriebe. Je nach individuellem Betreuungs – und Beratungsbedarf erfolgt die weitere Arbeit mit Bewerbern/innen und Betrieben mit dem Ziel einer passgenauen Vermittlung in Ausbildung.

 

Elemente dieser Arbeit sind:

  • regelmäßige Gespräche mit den Bewerbern/innen
  • Beratung der Bewerber/innen hinsichtlich Bewerbung und Vorstellung
  • im Bedarfsfall Begleitung zu Vorstellungsgesprächen
  • telefonische und persönliche Kontakte zu potenziellen Ausbildungsbetrieben
  • Beratung der Betriebe hinsichtlich Fördermöglichkeiten
  • Betriebsbesuche

 

 

III. Alternativen

Keine

 

 

IV. Kosten – Folgekosten – Finanzierung

Notwendige Kosten werden aus dem Eingliederungsbudget des Bundes getragen. Es sind keine kommunalen Mittel für die Umsetzung der Ausbildungsinitiative 2007 einzusetzen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.