Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende;
hier: Sachstandsbericht SGB II - Ermittlungsdienst
Vorlage
SV-7-0725
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

- ohne -

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

Durch das Fortentwicklungsgesetz zum SGB II ist ab dem 01.07.2006 mit dem § 6 Abs. 1 SGB II eine zusätzliche Bestimmung in das SGB II aufgenommen worden, wonach die Träger der Grundsicherung einen Außendienst zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauches einrichten sollen.

 

Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist der Kreis Coesfeld in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zum 15.02.2007 mit der Schaffung eines SGB II – Ermittlungsdienstes nachgekommen.

 

Zielsetzung des SGB II - Ermittlungsdienstes ist es, zum einen den Fällen nachzugehen, in denen zum Zwecke der Bewilligung einer Sozialleistung von der antragstellenden Person antragsrelevante Tatsachen ausdrücklich verschwiegen bzw. nicht richtig angegeben werden, um diese Sozialleistung auf betrügerische Art zu erhalten und zum anderen die Fälle zu überprüfen, in denen Verdachtsmomente, auch aufgrund von Hinweisen Dritter, nur durch Vorortermittlungen ausgeräumt bzw. bestätigt werden können.

 

Die Aufgaben dieses Ermittlungsdienstes können hierbei wie folgt beschrieben werden:

-          Prüfung bei Verdacht auf Schwarzarbeit

-          Nachgehen von anonymen Hinweisen auf Leistungsmissbrauch

-          Abgleich von Antragsangaben mit den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort

 

Um eine kreisweit vergleichbare Qualität in den einzelnen Städten und Gemeinden und eine bedarfsgerechte Auslastung des Ermittlungsdienstes zu gewährleisten wurde vereinbart, dass der Kreis Coesfeld für ein Jahr das Personal für den Ermittlungsdienst beschäftigt. Zurzeit versehen sechs Mitarbeiter in Teilzeit kreisweit ihren Einsatz im Rahmen des SGB II – Ermittlungsdienstes mit einem Umfang von insgesamt 1,5 Stellen.

 

Auftraggeber des SGB II - Ermittlungsdienstes sind die lokalen Zentren für Arbeit in den elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Seitens des Zentrums für Arbeit der Kreisverwaltung erfolgt die Einsatzplanung, die Abrechnung von Sach- und Personalkosten, die Auswertung der Berichte sowie die Steuerung.

 

 

 

Auswertung zum Stand 31.07.2007:

 

Anzahl der erteilten Ermittlungsaufträge: 104

 

·                                 davon noch in Bearbeitung:          24 Fälle

 

·                                 davon zurückgezogen:                 4 Fälle

 

·                                 davon bereits erledigt:                   76 Fälle

 

 

 

 

 

 

 

Ermittlungsergebnisse:

 

·                                 Verdachtsmomente haben sich nicht bestätigt:               66 Fälle

 

·                                 Verdachtsmomente haben sich bestätigt:                        13 Fälle

 

Bisher erfolgte ein/e

·                                 Anhörung der Betroffenen:                                                7 Fälle

 

·                                  ein Rückforderungs- bzw. Änderungsbescheid:             8 Fälle

 

·                                 Verfolgung als Ordnungswidrigkeit:                                  0 Fälle

 

·                                 Einschaltung Staatsanwaltschaft:                                    1 Fälle

 

·                                 Einschaltung des Hauptzollamtes:                                   2 Fälle

 

 

Höhe der Bundesersparnis bisher:                                   12.601,63 €

 

Höhe der kommunalen Ersparnisse bisher:                     4.729,05 

 

 

Wie dieser  Auswertung zu entnehmen ist, haben sich nur in ca. 10 % der überprüften  Fälle die ursprünglichen Verdachtsmomente bestätigt. Dieses bestätigt den Eindruck, dass nur eine sehr geringe Anzahl der SGB II – Leistungsberechtigten im Kreis Coesfeld fahrlässig oder vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu den persönlichen Lebens- oder Einkommensverhältnissen tätigen.

 

Exemplarisch für die oft sehr zeitintensive und akribische Arbeit der Ermittler sind folgende Beispiele von festgestelltem Leistungsmissbrauch benannt:

 

Fall 1:

Ein Leistungsbezieher gibt an, zurzeit keiner Beschäftigung nachzugehen und daher über kein Einkommen zu verfügen. Eine mehrtägige Überprüfung aufgrund eines Hinweises Dritter ergibt, dass der Leistungsbezieher regelmäßig einer Erwerbstätigkeit im Baugewerbe nachgeht und dazu sogar ein beschriftetes Firmenfahrzeug nutzt. Die Einleitung straf- und leistungsrechtlicher Schritte ist durch das entsprechende Zentrum für Arbeit erfolgt.

 

Fall 2:

Ein Leistungsbezieher gibt an, nicht mehr mit der Mutter des gemeinsamen Kindes zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft zu leben und in sein Elternhaus zurückgezogen zu sein. Als Beleg hierfür legt er eine rückwirkende Ummeldebestätigung des örtlichen Einwohnermeldeamtes vor.

Die Überprüfung des Sachverhaltes ergibt zum einen, dass der Leistungsbezieher in seinem Elternhaus aktuell nicht über ein eigenes Zimmer bzw. ein eigenes Bett verfügt und sich zum anderen weiterhin tatsächlich bei Stichproben an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei der Kindesmutter und seinem Sohn aufhält. Die zu Unrecht erbrachten Leistungen werden zurückgefordert. Die Einleitung eines Ermittlungs-verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wird geprüft.

 

Fall 3:

Es besteht der Verdacht, dass Leistungsberechtigte durch eine dem Leistungsträger nicht angezeigte Tierzucht Einnahmen in vierstelliger Höhe erzielen. Auf Nachfrage wurden nur geringfügige Tierverkäufe und die damit verbundenen Einnahmen eingeräumt. Eine aufwendige Recherche ergab, dass die Leistungsberechtigten wesentlich höhere Verkaufserlöse erzielt haben. Die so ermittelten Angaben stehen im deutlichen Widerspruch zu den Antragsangaben und den im Rahmen eines Anhörungsverfahrens getätigten Aussagen. Die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte wird zurzeit geprüft.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Ermittlungsdienst ist mit einem Stellenanteil von 1,5 Stellen im Stellenplan 2007 enthalten. Die Personalkosten für die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes werden zu einem Anteil von 87,4 % vom Bund erstattet. Die Deckung des restlichen Anteils von 12,6 % erfolgt aus Mitteln des Kreises.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.