Betreff
Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und Soziale Frühwarnsysteme
Vorlage
SV-7-0727
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Zwischenbericht der Verwaltung zum Projekt „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und Soziale Frühwarnsysteme“ wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

In der Ausschusssitzung am 10. Mai 2007 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung des Jugendamtes beauftragt, die Möglichkeiten der Einrichtung eines sozialen Frühwarnsystems im Bereich belasteter Familien zu prüfen und exemplarisch zu erproben, gegebenenfalls einzurichten.

 

In erster Linie sollen entsprechende Hilfen und Angebote für Schwangere und Familien mit Kindern unter drei Jahren, die in belasteten Situationen leben, erfasst, koordiniert und vernetzt werden.

Die bisherigen Erkenntnisse machen deutlich, das viele Akteure aus unterschiedlichen sozialen Bereichen mit der genannten Zielgruppe zu tun haben.

 

Eine Zusammenarbeit ist von den bereits angesprochenen Diensten und Institutionen befürwortet worden. Individuelle Absprachen bzw. Vereinbarungen wurden noch nicht getroffen.

 

II.  Lösung

Soziale Frühwarnsysteme in dieser verbindlichen Form existieren noch nicht im Kreis Coesfeld. Mit dem Projektstart konnten mangels repräsentativer Grundlagen weder ein genauer Zeitplan noch das voraussichtliche Kostenvolumen beziffert werden.

 

Die Erhebung von notwendigen Grundlagen ist zur Zeit nicht abgeschlossen.

Aufgrund dessen kann der materielle und personelle Mehraufwand zur Einrichtung adäquater Hilfen für Eltern und Kinder sowie eines sozialen Frühwarnsysteme auch noch nicht beziffert werden.

 

Die Verlängerung der vorhandenen und bis Mitte Sept. 2007 befristeten Projektstelle ist sinnvoll, um das Projekt weiter durchzuführen.

 

III. Alternativen

Die Fortführung des Projektes mit den vorhandenen Ressourcen des Jugendamtes (Personal) zu Lasten anderer Aufgaben und Tätigkeiten.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Eine verlässliche Aussage zu den Kosten-Folgekosten-Finanzierung kann derzeit noch nicht getroffen werden und ist von der weiteren Projektentwicklung, der Besetzung der Projektstelle, und eventuell entstehenden Sachkosten abhängig.

 

Bei einer Fortführung des Projektes ist mit Sach- und Personalkosten im Haushaltsjahr 2008 zu rechnen, die in die Planung mit eingebracht werden müssen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig.