Betreff
Resolution zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
SV-6-0804
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit an die Landeregierung und die im Landtag vertretenen Parteien weiterzuleiten.

Begründung:

 

I. - V.   

 

Mit Schreiben vom 29.09.2003 und 24.11.2003 teilt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe –Landesjugendamt mit, dass der Entwurf zum Landeshaushalt 2004/2005 am 12. Nov. 2003 in den Landtag eingebracht worden ist. Dieser Entwurf eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2004 und 2005 sieht vor, dass für den Landesjugendplan im Haushaltsjahr 2004 rund 67 Mio. EUR und im Haushaltjahr 2005 rund 58 Mio. EUR zur Verfügung stehen (letzter offizieller Stand).

 

Aufgrund dieser veränderten Haushaltssituation soll die bisherige Struktur des Landesjugendplanes verändert und umgestellt werden. Aufgrund dieser Veränderungen werden einzelne Förderungen künftig nicht mehr erfolgen bzw. die Förderung der Personalkostenzuschüsse soll reduziert werden (vgl. Erlass des MSJK vom 21.11.2003).

 

Im Rahmen dieser geplanten Ansatzreduzierung der Landesjugendplanmittel ist auch die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld betroffen.

Insbesondere im Bereich der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird es zu einem gravierenden finanziellen Defizit wegen der fehlenden Landesmittel kommen.

 

Die genaue Höhe der fehlenden Landesmittel zur Förderung der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld im Jahr 2004 kann zur Zeit nicht beziffert werden, da seitens des zuständigen Ministerium bzw. des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe -Landesjugendamt keine abschließenden Informationen vorliegen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft 78 –Jugendarbeit- hat einen Entwurf einer Resolution zu den beabsichtigen Kürzungen der Landesregierung NRW im Landesjugendplan erarbeitet und beschlossen.

 

Den o.g. Entwurf hat sie dann mit Schreiben vom 09.12.2003 den Fraktionen der im Kreistag vertretenen Parteien mit der Bitte zugesandt, diese Resolution mit zu unterstützen und gemeinsam an die Landesregierung und den Landtag zu übersenden.

 

Die Fraktionsvertreter der im Kreistag vertretenen Parteien haben sich dafür ausgesprochen, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 22.01.2004 den Resolutionsentwurf berät und eine weitere Vorgehensweise beschließt.

 

Die in der Sitzung des Jugendhilfeausschusse vom 18.Nov. 2003 beschlossene Resolution gegen die beabsichtigten Kürzungen im Kindergartenbereich wurde mit dieser Resolution zusammengefasst.

Anlagen:

 

Resolution zu den beabsichtigen Kürzungen der Landesregierung NRW im Landesjugendplan

 

Jugendhilfe ist Bildungsarbeit!

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld und die in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG „Jugendarbeit“ vertretenen Träger im Kreis Coesfeld appellieren an die NRW Landesregierung, die im Haushaltsentwurf 2004/05 angestrebten Kürzungen im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich des Landesjugendplanes nicht umzusetzen.

 

Begründung:

Mit Bestürzung haben wir die im Haushaltsplanentwurf 2004/05 geplanten harten Einschnitte in den Förderpositionen der Jugendhilfe zur Kenntnis genommen. Diese Einsparungen stellen sowohl die Kommunen als auch die Jugendhilfeeinrichtungen der freien Träger vor massive finanzielle Probleme. Betroffen von den geplanten Sparmaßnahmen sind Tageseinrichtungen für Kinder genauso wie die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatungsstellen oder die Jugendsozialarbeit.

 

Nach Kürzungen oder jahrelang gleich bleibenden Zuschüssen, die in der Realität der ständigen Kostensteigerung (Personal, Mieten, Betriebskosten) einer jährlichen Kürzung gleichkamen, trifft die Kürzung der Landesmittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im laufenden Jahr von 9,09 % und der Ausblick auf den Entwurf des Landeshaushaltes mit den anvisierten Einschnitten im Landesjugendplan in 2004 um 50 % sowie in 2005 um weitere 10 % sämtliche Einrichtungen und die in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Träger empfindlich am Lebensnerv. Auch wenn die Kürzungen für 2004 und 2005 jetzt teilweise abgemildert werden sollen, erscheint die Perspektive, die Mittel bis 2007 auf 10 Mio. Euro abzusenken, tödlich für die Einrichtungen vor Ort. Es handelt sich dabei schließlich um eine Kürzung von fast 70 %.

 

Gerade im Kreis Coesfeld mit einem Anteil der Kinder- und Jugendlichen zwischen 6 und 26 Jahren von über 25 % haben in den letzten Jahren gemeinsame Anstrengungen der Kommunen, des Kreises sowie der freien Träger dazu geführt, die Offene Kinder- und Jugendarbeit auch ohne weitere Landesmittel auszubauen. In dieser ländlichen Region ist es endlich gelungen, zumindest in jeder Kommune eine Jugendfreizeitstätte vorzuhalten, oft nur mit ein bzw. zwei pädagogischen Fachkräften, noch dazu häufig mit Teilzeit- und befristeten Verträgen. Eine weitere Reduzierung von Zuschüssen führt dann schnell zu einer kompletten Schließung der Jugendfreizeitstätte vor Ort.

 

Kürzungen im Bereich der Jugendverbände gefährden die Teilnahme von Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien an Ferienfreizeiten und besonders die Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher GruppenleiterInnen.

 

Jugendfreizeitstätten und die Jugendverbandsarbeit sind ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit und ein wichtiger Knoten im Netzwerk der Angebote für Kinder und Jugendliche in unserem Kreis. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Hineinwachsen von Kindern und Jugendlichen in die demokratische Gesellschaft und schaffen Angebote zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

 

Die Anforderungen an die Jugendeinrichtungen wachsen ständig. Oft als einzige professionelle Jugendarbeiter vor Ort müssen sie sich sowohl mit den schwierigen Lebenslagen einiger Besuchergruppen (Migration, Schulmüdigkeit, Drogenkonsum etc.) auseinandersetzen und in Zusammenarbeit mit Fachdiensten Unterstützung leisten als auch den Herausforderungen durch neue Medien, das Internet und die Erwartungen im Bereich der Zusammenarbeit mit Schulen stellen. Wir glauben, dass die außerschulische Jugendbildung als wichtige Ergänzung zur Schule unersetzlich ist.

 

Die Erziehungsberatungsstellen sind ein weiterer elementarer Baustein zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Familien. Ihre Beraterinnen und Berater sind kompetente Ansprechpartner bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen und unterstützen Familien bei Trennung und Scheidung. Diese Unterstützungsleistungen für Familien in schwierigen Lebenssituationen wurden bereits durch die im Haushaltsjahr 2003 vollzogene Kürzung der Zuschüsse für kommunale Erziehungsberatungsstellen – hier fand eine Reduzierung um 40 % statt - bedroht. Jede weitere Einschränkung der Landesförderung würde auch hier das Versorgungsangebot unmittelbar gefährden.

 

Gerade den präventiv arbeitenden Einrichtungen kommt im sozialen Netzwerk eine besondere Bedeutung zu. Sie tragen durch ihre engagierte Arbeit auch zur Verminderung von weitaus höheren Folgekosten, z.B. durch Heimunterbringungen, bei.

 

Die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit kümmern sich um sozial benachteiligte Jugendliche im Übergang von Schule und Beruf und sind auf die Mittelzuweisungen aus dem Landesjugendplan angewiesen, um ihr Angebot ohne Einschränkungen weiter aufrechterhalten zu können.

 

Auch der Elementarbereich bleibt von den vorgesehenen Einschnitten im Landeshaushalt nicht verschont. Der Landesanteil der Kindergartenfinanzierung soll im Bereich der Sachkostenpauschalen um ca. 38 % gekürzt werden.

 

Konkret umgesetzt werden sollen die Kürzungen durch eine Reduzierung des Zuschusses der Sachkostenpauschale pro Gruppe um 1.916 Euro in 2004 und 2.838 Euro in 2005. Diese Kürzung bedeutet erhebliche Einschnitte für die Träger der Tageseinrichtungen, da sowohl die Erhaltung der Gebäudesubstanz als auch der laufende Betrieb gefährdet werden.

 

Die Haushaltssituation des Kreises sowie der Kommunen erlaubt es nicht, ausfallende Landesmittel aus kommunalen Mitteln zu ersetzen, noch sind die freien Träger dazu in der Lage. Folglich führen Kürzungen der Landesförderung zwangsläufig zu einer Reduzierung des vorhandenen Angebotes bis hin zur Schließung notwendiger Einrichtungen. 

 

Die geplanten Kürzungen müssen im Interesse aller bei der Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2004/2005 zurückgenommen werden, da Jugendhilfe Bildungsarbeit (z.B. Vermittlung sozialer Kompetenzen) ist und damit nach Beschluss der Landesregierung nicht gekürzt werden darf. Auf den Gesamthaushalt des Landes bezogen beträgt der Landesjugendplan lediglich 0,2 %. Einsparungen in diesem Bereich lösen also die Verschuldungsfrage des Landes überhaupt nicht.

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld und die in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KJHG „Jugendarbeit“ vertretenen Träger im Kreis Coesfeld fordern daher die NRW-Landesregierung auf: 

·         Die vorgesehenen Kürzungen im Landesjugendplan dürfen die Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Existenz nicht gefährden.

·         Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit sind langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

·         Die Förderung der Erziehungsberatungsstellen und damit die flächendeckende Versorgung mit diesem immer stärker nachgefragten Jugendhilfeangebot sind mittel- und langfristig sicherzustellen.

·         Die vorgesehenen Kürzungen des Landesanteils der Kindergartenfinanzierung sind zurückzunehmen.