Betreff
Organisation Westfalen - Gründung des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen
Vorlage
SV-7-0742
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -

 

Der Entwurf der Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehr Westfalen“ (NVW) und der Entwurf der ergänzenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. + II.

 

Zum 01.01.2008 tritt das novellierte ÖPNVG in Kraft. Im Rahmen der Regelungen des § 5 (1) müssen die bisher bestehenden regionalen Zweckverbände oder die Kreise und kreisfreien Städte zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung jeweils einen Zweckverband oder eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts gründen. Die Ausgestaltung der Organisationsstrukturen im jeweiligen Kooperationsraum erfolgt in den jeweiligen Regionen.

 

Der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) hat in seiner Sitzung am 27.08.2007 über die Gründung des Zweckverbandes „Nahverkehr Westfalen“ beraten und den Entwurf einer Satzung zur Kenntnis genommen. Mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 27.08.2007 wurden die Verbandsmitglieder gebeten, unter Berücksichtigung des in der Sachdarstellung dargestellten Terminsplans die Beteiligung der politischen Gremien zu gewährleisten.

 

Für die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema wird auf die Sitzungsvorlage des ZVM und die ausführliche Sachdarstellung verwiesen, die ebenso als Anlage beigefügt ist, wie der Entwurf einer Zweckverbandssatzung und einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

Im Hinblick auf die Gründung des Zweckverbandes „Nahverkehr Westfalen“ ist eine zwingende Anpassung der Satzung des Zweckverbandes SPNV Münsterland erforderlich. Die beiden Satzungen stehen in einem engen Kontext, so dass für die weitere Beratung vorgesehen ist, in der nächsten Sitzungsfolge diese Satzungen gemeinsam zu diskutieren und die notwendigen Beschlüsse herbeizuführen, damit der Verbandsversammlung des Zweckverbandes SPNV Münsterland in ihrer Sitzung Anfang Dezember 2007 die Gründung des Zweckverbandes „Nahverkehr Westfalen“ beschließen kann.

 

 

III.

Keine.

 

IV.

Keine.

 

V. 

Gem. Beschluss des Kreistages vom 27.09.1995 ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

 

-    Sitzungsvorlage 21 der Verbandsversammlung vom 27.08.2007 des ZVM

-    Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 21 – Satzung des Zweckverbandes „Nahverkehr Westfalen“

-    Anlage 2 zur Sitzungsvorlage 21 -  Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Ausgestaltung der Organisationsstrukturen des Schienenpersonennahverkehrs in Westfalen