Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2008/09
Vorlage
SV-7-0771
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Tageseinrichtungen und den Bürgermeistern Abstimmungsgespräche zur Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2008/09 vorzunehmen.

Kommt ein Konsens zur Bedarfsplanung auf Ortsebene bis zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2007 nicht zustande, sollen die GTK-Plätze mit Betriebserlaubnis im November 2007 die Grundlage für die Bedarfsplanung bilden. Die für 2008/09 benötigten Plätze werden dann im Verhältnis der aktuellen Plätze lt. Betriebserlaubnis auf die Einrichtungen/Träger verteilt. Eingruppige Einrichtungen sollen dabei – soweit keine abweichende Vereinbarung mit dem jeweiligen Träger getroffen wird – mit mindestens 20 Plätzen Berücksichtigung finden.

Begründung:

 

I.   Problem

Wie in Mitteilungsvorlage MV-7-0748 zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.08.2007 schon dargestellt, setzt der KiBiz-Entwurf für eine Refinanzierung von Kindertageseinrichtungen künftig eine entsprechende Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. Damit die Träger zu den Anmeldewochen für das Kindergartenjahr 2008/09 im Januar/Februar 2008 Eltern informieren können, welches Angebot in ihrer Tageseinrichtung im Kindergartenjahr 2008/09 refinanzierbar vorgehalten werden kann, ist eine Straffung des Terminplanes zum Beschluss über die Bedarfsplanung gegenüber den Vorjahren, in denen erst im Mai oder Juni eine Entscheidung über die Bedarfsplanung erfolgte, erforderlich.

 

Auch das Verfahren der Bedarfsplanaufstellung ist wegen der zeitlichen Rahmenbedingungen und der Bedeutung für die finanziellen Belange der Träger umzustellen.

 

Mit der Einführung von Kind-Pauschalen und der Senkung des Trägeranteils für die kirchlichen Träger von 20 auf 12 % sind Mehrkosten für das Jugendamt zu erwarten. Wie hoch diese Mehrkosten ausfallen werden, kann zur Zeit u.a. aufgrund fehlender Ausführungsvorschriften zum KiBiz noch nicht abschließend beurteilt werden. Erste Berechnungen haben für ein bedarfsgerechtes Platzangebot bei den Rechtsanspruchskindern und einen Erhalt des bisherigen Ausbaustandes bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren Mehrkosten von 5 bis 10 % ergeben.

Sollen verstärkt Plätze für 2jährige Kinder angeboten werden, sind weitere Mehrkosten zu erwarten.

 

II.  Lösung

Wegen der Schwierigkeiten angesichts der Umstellung der Finanzierung auf das KiBiz wird der Kindergartenbedarfsplan zunächst nur den Zeitraum eines Kindergartenjahres (01.08.08 bis 31.07.09) aufgestellt.

Wurden bislang die Träger erst nach der Aufstellung eines Bedarfsplanentwurfes beteiligt, sollen diese nun bereits bei der Planaufstellung einbezogen werden. Nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.10.2007 sollen vor Ort Abstimmungsgespräche mit Trägervertretern und Bürgermeistern geführt werden. Soweit möglich, sollen dabei auch bereits verbindliche Absprachen zum Platzangebot in 2008/09 (unterschieden nach Altersgruppen und Buchungszeiten sowie anderen Angebotsschwerpunkten, z.B. integrative Betreuung) getroffen werden. Die Ergebnisse der Gespräche sollen – soweit möglich – die Basis des Bedarfsplanes für 2008/09 sein. Der Bedarfsplan könnte dann in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2007 beschlossen werden.

Ist eine Einigung mit den Trägern vor Ort zum künftigen Platzangebot nicht möglich, ist vorgesehen, die derzeitigen Plätze lt. Betriebserlaubnis als Grundlage zu verwenden und ein bedarfsgerechtes Angebot im Verhältnis zu den aktuellen Platzzahlen im Bedarfsplan festzuschreiben.

Beispiel: In 2007/08 sind 100 Plätze bei 2 Trägern vorhanden (1 x 25, 1 x 75 Plätze). In 2008/09 werden aufgrund rückläufiger Kinderzahlen noch 80 Plätze benötigt. Wenn ein Konsens vor Ort zum künftigen Angebot nicht zustande kommt, werden bei beiden Trägern im Bedarfsplan (80/100) 80 % der bisherigen Platzzahl berücksichtigt, in diesem Fall also 20 und 60 Plätze.

Für eingruppige Einrichtungen ist – um deren Existenz nicht zu gefährden – vorgesehen, eine Mindestzahl von 20 Plätzen zu berücksichtigen.

 

Es wird angestrebt, mindestens das aktuelle Angebot zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren – trotz der erwarteten Mehrkosten durch die Finanzierungsumstellung - zu erhalten. Darüber hinaus sollen entsprechend der Beschlusslage des Jugendhilfeausschusses alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, eine angemessene Versorgung der Zielgruppe U 3 bis 2010 sicherzustellen. Aktuell werden 2jährige Kinder vor allem in den Ortsteilen in Tageseinrichtungen betreut, in denen freie Plätze für 3- bis 6jährige Kinder zu verzeichnen waren. So werden 2007/08 in einigen Ortsteilen 60 % der Kinder des sog. hineinwachsenden Jahrgangs als 2Jährige aufgenommen, während in anderen Ortsteilen bislang keine jüngeren Kinder betreut werden können. Bei den neun Städten und Gemeinden variieren die Werte mit 3,77 % in Rosendahl bzw. 5,56 % in Billerbeck und 23,15 in Havixbeck und 23,98 in Senden ebenfalls stark. Wenn zusätzliche Plätze für diese Altersgruppe entstehen können, sollten daher vorrangig Orte und Ortsteile Berücksichtigung finden, in denen ein Betreuungsbedarf für jüngere Kinder besteht und bisher weniger als 10 % der 2Jährigen einen Platz in einer Tageseinrichtung erhalten. Der derzeitige Entwurfstext des KiBiz mit einer platzgenauen Abrechnung eröffnet – anders als das bisherige gruppenfinanzierte System – die Chance, auch einzelne Plätze und nicht nur ganze Gruppen zu verlagern, so dass künftig frei werdende Plätze nicht immer im Ort verbleiben würden, sondern möglicherweise auch einzelne Plätze in andere Orte im Jugendamtsbezirk verlagert werden könnten. Dies eröffnet die Aussicht, dem Betreuungsbedarf passgenauer entsprechen zu können.

 

Allerdings sollen – da über die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen erst Anfang 2008 entschieden wird – die Gespräche vor Ort zunächst so ausgerichtet werden, dass ein Ausbau von Platzangeboten nicht erfolgt, es sei denn, die Kinderzahlen gehen – wie unter Alternativen dargestellt – zurück und lassen die Einrichtung weiterer U3-Plätze im Gesamt-Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes „kostenneutral“ zu.

Vorrangig sollen dabei Plätze für 2jährige Kinder entstehen. In diesem Zusammenhang ist außerdem auf die Ausführungen zu den Alternativen - unten zu III – zu verweisen.

 

Der Bedarfsplan soll wegen des engen Zeitrahmens und noch nicht abschließend feststehender rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen (das KiBiz wird voraussichtlich im Oktober 2007 beschlossen, Ausführungsvorschriften werden nach Ankündigung des Ministeriums erst danach aufgestellt; der KiBiz-Entwurf sieht Haushaltsvorbehalte vor) – anders als in den Vorjahren - nur für ein Kindergartenjahr aufgestellt werden. Bei den Planungen für 2009/10 können dann zum Einen die Erfahrungen aus der Planung für 2008/09 berücksichtigt werden und zum Anderen zur Zeit noch bestehende Umsetzungsschwierigkeiten wegen der noch fehlenden abschließenden rechtlichen Rahmenbedingungen außen vor gelassen werden.

 

Die in den letzten Wochen wiederholt angekündigte Bundesförderung für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ist noch nicht so weit konkretisiert und absehbar, dass diese schon in die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2008/09 einbezogen werden könnte. Sie wird daher voraussichtlich bei den Planungen für 2009/10 Berücksichtigung finden.

 

III. Alternativen

Werden zusätzliche Mittel für die Betreuung jüngerer Kinder zur Verfügung gestellt, ist ein Ausbau der Platzversorgung bei der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder nicht nur in Abhängigkeit vom Rückgang der Kinderzahlen bei den 3- bis 6Jährigen möglich. Bei Annahme der Landeplanungsdaten zu den Betreuungszeiten kostet ein KiBiz-finanzierter Platz für ein Kind von 3 bis 6 Jahren durchschnittlich rd. 4.900 EUR und für ein Kind unter drei Jahren rd. 12.000 EUR. D.h. die Kosten eines Platzes für ein Kind unter drei Jahren entsprechen etwa dem 2,5fachen eines Platzes für 3- bis 6jährige Kinder. Pro 25 Rechtsanspruchskinder weniger könnten damit zehn zusätzliche U3-Plätze „kostenneutral“ entstehen. 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Mit der Umstellung von GTK- auf KiBiz-Finanzierung sind – bei Beibehaltung des bisherigen Umfangs der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Reduzierung des Angebots für 3- bis 6jährige Kinder wegen rückläufiger Kinderzahlen - ab dem 01.08.2008 Mehrkosten von 5 bis 10 % zu erwarten. Dieses wird bei den Ansatzplanungen für den Produkthaushalt 2008 berücksichtigt.

Wird eine Steuerung der Bedarfsplanung in dem obigen Sinne nicht vorgenommen und die bisherige Platzzahl (4975 Plätze) beibehalten, entständen sogar Mehrkosten von rd. 17,5 % zzgl. der Mehrkosten wegen der Absenkung des Trägeranteils bei den kirchlichen Gruppen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.