Betreff
Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegeprogramms
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 02.10.2007
Vorlage
SV-7-0786
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügten Prioritätenliste für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen wird zugestimmt.

Begründung:

 

I. / II. Problem und Lösung

Bereits im Vorfeld des als Anlage 1 beigefügten Antrages der CDU-Fraktion (vorgelegt gem. § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse) wurden Überlegungen zur Fortschreibung des Radwegebauprogrammes angestellt.


Letztmalig wurde im Jahre 1998 ein Programm für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen (unselbständige Radwege) aufgestellt. Da von den kreisangehörigen Gemeinden und Städten mehr als 50 Maßnahmen angemeldet wurden, beschloss der Kreistag eine Prioritätenliste für mittelfristig zu realisierende Projekte. Die Berücksichtigung in dieser Liste stand unter der Prämisse, dass Fördermittel bereitgestellt werden und die jeweilige Standortgemeinde den Eigenanteil des Kreises übernimmt. Von den 15 als vorrangig bezeichneten Maßnahmen sind bis jetzt erst 5 realisiert worden. Mit den Bauarbeiten für einen Teilabschnitt eines Radweges an der K 18 in Nottuln wird voraussichtlich im Herbst 2007 begonnen. Relativ sicher ist auch, dass für den noch fehlenden Bereich einer Radwegverbindung an der K 4 zwischen Buldern und Senden spätestens in 2008 Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Dass der bei der seinerzeitigen Beschlussfassung angedachte Zeitrahmen von etwa fünf Jahren nicht eingehalten wurde, ist vor allem eine Folge der Überzeichnung der Förderprogramme.

 

Die Überarbeitung des Programms war ursprünglich schon in 2005 geplant. Entsprechend wurden die Städte und Gemeinden aufgefordert, für die aus ihrer aktuellen Sicht wichtigsten Projekte eine Rangfolge mitzuteilen. Mit Blick auf den zeitlichen Abstand der Meldungen ist der aktuelle Stand nochmals in 2007 abgefragt und in der beigefügten Anlage 2 entsprechend dargestellt worden. In der Anlage sind auch die Fahrbahnbreiten und die Verkehrsbelastungszahlen der in 2005 auf klassifizierten Straßen durchgeführten bundesweiten Zählungen dargestellt. Bei den Mitteilungen wurden nur wenige neue Projekte für die Aufnahme ins Programm vorgeschlagen. Da seit 1998 zahlreiche Änderungen im klassifizierten Straßennetz erfolgt sind (z. B. Bau der B 474 n – Südumgehung Dülmen) schlägt die Verwaltung vor, die Prioritätenliste zu überarbeiten und aus der Prioritätenliste 1998 nur die bereits zum Förderprogramm angemeldeten Maßnahmen zu berücksichtigen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem 1998 beschlossenen Programm wird es als wenig sinnvoll angesehen, alle neu angemeldeten Maßnahmen formal ins Radwegebauprogramm aufzunehmen. Vielmehr sollte nur eine Rangfolge für mittelfristig (fünf Jahre) zu realisierende Projekte festgelegt werden. 

 

Nach § 49 (1) des Straßen- und Wegegesetzes NRW sollen die Gemeinden in Abstimmung mit den anderen Trägern der Straßenbaulast darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes Netz für den Radverkehr im Gemeindegebiet geschaffen wird. Entsprechend diesen Vorgaben wurden in dem Verwaltungsvorschlag grundsätzlich nur die von den Gemeinden an erster Rangstelle vorgeschlagenen Maßnahmen berücksichtigt. Bei der Stadt Coesfeld ist von dem Prinzip abgewichen worden, da es sich bei den beiden erstgenannten Projekten nicht um Maßnahmen des Radwegebaus, sondern um innerörtliche Umgestaltungsmaßnahmen handelt.

 

Näheres zum Vorschlag der Verwaltung für eine neugefasste Prioritätenliste ist der Anlage 3 einschließlich der nachfolgenden Erläuterungen zu entnehmen. Für die Mitglieder des Fachausschusses ist zudem eine von der Abteilung überarbeitete Kreiskarte beigefügt, die den Radwegbestand des klassifizierten Straßennetzes und die Vorschläge der Gemeinden für Radwegemaßnahmen an Kreisstraßen enthält.  

 

zu 1.)  K 32 (1) – Rosendahl - Osterwick  - lfd. Nr. 36 der Vorschlagsliste -

 

Die Maßnahme ist zum Förderprogramm des Landes angemeldet; allerdings ist ein Baubeginn derzeit erst für 2013 eingeplant. Da nur zwei kleinere Abschnitte nicht im Eigentum des Kreises bzw. der Gemeinde stehen, könnten durchaus die Voraussetzungen geschaffen werden, mit der Maßnahme früher zu beginnen. Der an der Westseite geplante ca. 1,3 km lange Radweg schafft einen Lückenschluss zum bestehenden Radweg an der L 555. Bewohnern der Siedlung „Midlich" wird durch den Radweg ein sicherer Weg zur Haltestelle einer überörtlichen Buslinie ermöglicht.

 

zu  2.) K 24 (1) – Senden- Ottmarsbocholt  - lfd. Nr. 44 der Vorschlagsliste -

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Senden hat mitgeteilt, dass das Land - möglicherweise schon in 2008 - Mittel für den Bau eines „innovativen Radweges“  entlang der Landesstraße 844 bereitstellen will. Es bestehe jedoch noch Abstimmungsbedarf zwischen den beteiligten Kommunen Lüdinghausen und Senden und dem Landesbetrieb Straßen NRW. Sobald sich abzeichnet, dass die Maßnahme an der Landesstraße gebaut wird, sollte versucht werden, die ca. 1,1 km lange Reststrecke entlang der Kreisstraße 24 bis zum bestehenden Radweg in der Ortsdurchfahrt im gleichen Zuge zu realisieren. Mit der Fertigstellung dieser Maßnahmen bestünde dann eine durchgehende Radwegverbindung zwischen Lüdinghausen und Ottmarsbocholt.     

 

Zu  3.) K 44 (8) - Dülmen-Rorup -  lfd. Nr. 12 der Vorschlagsliste -

 

Mit der Realisierung der Maßnahme wird ein durchgehendes Radwegnetz zwischen Coesfeld, Rorup und Merfeld geschaffen. Für den an der westlichen Straßenseite geplanten Radweg hat die Stadt Dülmen bereits vor Jahren im Flurbereinigungsverfahren Rorup einen Großteil der Flächen erworben. Für einen Anschluss bis zur B 474 sind nur noch mit wenigen Grundstückseigentümern Verhandlungen zu führen. Der Streckenabschnitt wird aufgrund des relativ guten Ausbauzustandes oft mit hoher Geschwindigkeit befahren. Insofern wäre die Anlage eines Radweges ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. 

 

zu  4.) K 3 (1) Nordkirchen -  lfd. Nr. 26 der Vorschlagsliste -

 

Für die Bewohner der Bauerschaft Piekenbrock würde durch den  Bau eines rd. 0,7 km langen Abschnitts an der westlichen Straßenseite eine relativ sichere  Radwegverbindung zum Ort geschaffen. Der Grundstückseigentümer hat in Gesprächen mit der Gemeinde signalisiert, dass die erforderlichen Grundstücksflächen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

zu 5.) K 13 (17) Billerbeck – lfd. Nr. 6 der Vorschlagsliste –

 

Die Stadt Billerbeck und die Anlieger der Daruper Straße fordern sein längerem die  Fortsetzung des Radweges vom Ende der Wohnbebauung bis zur Gemeindegrenze.  Auf der kurvenreichen Strecke kommt es aufgrund der schmalen Fahrbahn und des Baumbestandes häufig zu gefährlichen Situationen für Radfahrer und Fußgänger. Insbesondere auch unter dem Aspekt der Schulwegsicherung sollte die Maßnahme möglichst bald realisiert werden.

 

Zu  6.) K 23 (1) – Lüdinghausen-Seppenrade  - lfd. Nr. 22 der Vorschlagsliste -

 

Die Anlage eines Radweges auf dem rd. 1,5 km langen Streckenabschnitt – der von Radfahrern häufig als Route zum Dortmund-Ems-Kanal und zu benachbarten Campingplätzen genutzt wird – ist insbesondere wegen der relativ schmalen Fahrbahnbreite und des dichten Baumbestandes eine sinnvolle Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Wegen der relativ geringen Frequentierung durch Kraftfahrzeuge sind auf dem Streckenabschnitt seit mehr als 20 Jahren keine Erhebungen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählungen erfolgt.

 

Zu  7.) K 2 (5+6) – Olfen-Vinnum - lfd. Nr. 35 der Vorschlagsliste -

 

Durch die Maßnahme würde eine Lücke im Radwegnetz zwischen Vinnum und dem Nachbarort geschlossen. Insbesondere zu Hauptverkehrszeiten ist der Abschnitt stark belastet, weil viele Bewohner des Ortsteils Vinnum die Strecke als Weg zur Arbeit bzw. zu weiterführenden Schulen nutzen. Zudem wird der Abschnitt als Zufahrt zu einer stark frequentierten Reitanlage genutzt. Allein schon wegen der geringen Fahrbahnbreite ist es sinnvoll, den im Ortsteil Vinnum an der Westseite der Straße bestehenden Radweg in Richtung Selm fortzusetzen.

 

Zu  8.) K 50 (1) - Havixbeck - lfd. Nr. 18 der Vorschlagsliste -

 

Der geplante Radweg schafft eine Verbindung zwischen bestehenden Radwegen an der K 1 und der L 581. Auf dem Streckenabschnitt verlaufen Teilabschnitte des Radverkehrsnetzes NRW. Insbesondere die geringe Fahrbahnbreite des Streckenabschnitts führt immer wieder zu Gefährdungen der Radfahrer.

 

Zu  9.) K 12 (9+10) - Nottuln - lfd. Nr. 32 der Vorschlagsliste -

 

Durch die Maßnahme soll der Lückenschluss zwischen dem für 2007/2008 vorgesehenen Radwegbau an der K 18 in Nottuln-Horst und dem bestehenden Radweg an der K 13 hergestellt werden. Der Radweg soll an der südlichen Straßenseite angelegt werden. Grundstücksgespräche sind noch nicht geführt worden.

 

Zu 10.) K 48 (2) - Coesfeld –Lette -  lfd. Nr. 10 der Vorschlagsliste -

 

Der Streckenabschnitt liegt im Randbereich des Kreisgebiets. Die an dem Streckenabschnitt wohnenden Anlieger orientieren sich schwerpunktmäßig zum Rekener Ortsteil Maria Veen. Die Kinder besuchen dort den Kindergarten und die Schulen. Vor einigen Jahren ist versucht worden, mit Hilfe der Anwohner einen „innovativen Radweg“ an der Westseite anzulegen. Da in einigen Bereichen das Bankett zu schmal war, mussten die Pläne aufgegeben werden. Jetzt soll auf dem Streckenabschnitt der Radweg an der gegenüberliegenden Seite hinter dem Straßenseitengraben angelegt werden. Mit Blick auf die Planungen der B 67n in diesem Bereich sind erste Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW sowie der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Reken geführt worden. Ziel ist der Radwegbau im Zuge der B 67n und eine Beteiligung der Gemeinde Reken an den Kosten für den Bau- bzw. die Unterhaltung des geplanten Abschnitts.

 

Zu 11) K 39 (3) – Ascheberg-Davensberg  - lfd. 1 der Vorschlagsliste

 

Vorgesehen ist an der östlichen Straßenseite eine ca. 0,8 km lange Radwegverbindung zwischen L 844 und dem Sportgelände des in der Verbandsliga spielenden Fußballvereins Davaria Davensberg. Ein erheblicher Teil des Radwegeabschnitts muss durch Waldgelände geführt werden. Vor konkreten Verhandlungen mit Grundstückseigentümern ist insbesondere eine Abstimmung mit der Forstbehörde erforderlich. 

 

III. Alternativen

Abwicklung der aus der Prioritätenliste 1998 noch nicht realisierten Projekte entsprechend der festgelegten Reihenfolge.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Hinsichtlich der Abwicklung der Projekte sollte das seit 1986 praktizierte Verfahren beibehalten werden. Danach übernehmen die jeweiligen Standortkommunen bei geförderten Projekten den Eigenanteil des Kreises (25 %/ 30 %) bei den   Grunderwerbs- und Baukosten. Planung, Grundstücksverhandlungen, Ausschreibung, Abwicklung und Abrechnung sind Angelegenheit des Kreises. 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist eine Entscheidung des Kreistages erforderlich.