Betreff
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Teilbereich Hilfe zur Pflege
Vorlage
SV-7-0796
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und zur Umsetzung der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt werden Mittel in Höhe von 100.000 € für das Jahr 2008 zur Verfügung gestellt. Eine Vergabe der Mittel erfolgt nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2007 beschlossen, dass wegen des komplexen Inhalts des Prüfberichtes Teilbereiche durch die zuständigen Fachausschüsse beraten werden sollen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat in ihrem Bericht folgende Feststellungen zum Thema „Hilfe zur Pflege“ getroffen:

 

Ausgehend von einem vergleichbar hohen Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen in 2004 sinkt dieser in 2005.


Auf den Anteil der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen und den Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege kann der Kreis Coesfeld durch Steuerungsleistungen Einfluss nehmen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren am 21.05.2007 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen, von der Gemeindeprüfungsanstalt vorgeschlagenen Steuerungsmöglichkeiten in der Projektgruppe „ambulant vor stationär“ ausführlich behandelt werden sollen.

 

 

II.  Lösung

 

Zu den einzelnen Prüfungsempfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt wird folgender Sachstand mitgeteilt:

 

 

Soziales - Seite So 10

 

§         Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt

 

Der Kreis Coesfeld sollte in Verhandlungen mit den Pflegekassen und deren Medizinischen Diensten darauf hinwirken, dass die Aufgabenteilung der Begutachtung von Einschränkungen bei den täglichen Verrichtungen sowie der Ermittlung von Art, Umfang und voraussichtlicher Dauer der Pflegebedürftigkeit durch den MDK nach § 18 I SGB IX und der Pflegeberatung und individuellen Leistungskoordination des Kreises nach § 4 PfG NW besser abgestimmt wird und der MDK im Rahmen seiner Begutachtung darauf hinwirkt, dass die Angebote der Pflegeberatung und individuellen Hilfeplanung rechtzeitig in Anspruch genommen werden.

 

 

Die Mitglieder der Pflegekonferenz wurden in der Sitzung am 05.02.2007 von der Absicht des Kreises Coesfeld unterrichtet, künftig für die sog. Nuller-Fälle die Frage der Heimpflegebedürftigkeit selbst zu prüfen. Seit dem 01.09.2007 erfolgt die Umsetzung der eigenen Begutachtung. Nach anfänglich auch rechtlichen Bedenken hat sich auch bei den umliegenden Kreisen inzwischen die Praxis durchgesetzt, insbesondere bei den Nuller-Fällen die Übernahme der Heimkosten von einer eigenen Begutachtung abhängig zu machen. In einer Arbeitsgruppe beim Landkreistag wurde seitens der Kreise die Auffassung deutlich gemacht, dass der Träger der Sozialhilfe nach den gesetzlichen Regelungen ein eigenes Prüfrecht, wenn nicht sogar eine Prüfpflicht hat.

 

Sowohl die Einrichtungen und die Krankenhaussozialdienste als auch die Pflegekassen wurden von dieser geänderten Verfahrensweise unterrichtet. Da insbesondere eine Heimaufnahme nach einem vorhergehenden Krankenhausaufenthalt erfolgt, wurden die Krankenhaussozialdienste zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Es wurde vereinbart, für die Überleitung einen gemeinsamen Arbeitsbogen zu entwickeln und sich auch künftig fachlich auszutauschen.

 

Die Erforderlichkeit einer stationären Unterbringung wird vorrangig von den Mitarbeiterinnen der zentralen Pflegeberatungsstelle geklärt. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit wurden jedoch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes „Stationäre Pflege“ als Hauptansprechpartner zunächst benannt.

 

Nach ersten Erfahrungen wird bereits deutlich, dass in einigen Fällen eine vorübergehende stationäre Unterbringung im Rahmen der Kurzzeitpflege erforderlich wird, weil bis zur Entlassung aus dem Krankenhaus eine eindeutige Klärung nicht möglich ist. Bei den Nuller-Fällen bedeutet dies, dass diese Kosten ausschließlich zu Lasten des Kreises gehen, da kein Anspruch gegenüber einer Pflegeversicherung besteht. Zusätzliche Kosten können dem Kreis Coesfeld auch dadurch entstehen, dass über einen längeren Zeitraum die Kosten der Wohnung zeitgleich zu einer stationären Kurzzeitunterbringung übernommen werden müssen, damit später überhaupt eine Rückkehr möglich ist.

 

 

Soziales – Seite So 18

 

§         Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt:

 

Wirtschaftliche Vorteile können durch Steuerungsinstrumente der individuellen Hilfeplanung für Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege wie die Förderung psychosozialer, pflegeergänzender und komplementärer Leistungen erzielt werden. Das Potential liegt bei insgesamt 856.200 Euro und 3,87 Euro je Einwohner.

 

 

Das Projekt „ambulant vor stationär“ hat sich in den letzten Treffen ausführlich mit der Wohnsituation älterer Menschen im Kreis Coesfeld beschäftigt und ist zu folgendem Zwischenergebnis gekommen:

 

Es wird ein Defizit festgestellt hinsichtlich

-          bezahlbarem barrierefreien Wohnraum,

-          ausreichender Wohnberatung sowie

-          bei Angeboten zwischen dem betreuten Wohnen und einer Heimaufnahme, insbesondere für Demenzkranke.

 

Seitens der Projektgruppe werden die vorliegenden Anträge auf Schaffung von Wohngemeinschaften für ältere Menschen bzw. Demenzkranke befürwortet.

 

Im Rahmen der Projektarbeit und der Pflegeberatung wurde ein weiteres Defizit deutlich, nämlich im Bereich der pflegeergänzenden und komplementären Leistungen. Insbesondere fehlen solche Angebote, die pflegende Angehörige teilweise entlasten. Das bereits vorhandene Angebot des Seniorenbegleiters/Demenzbegleiters an den Familienbildungsstätten wird sehr gut angenommen, kann jedoch den vorhandenen Bedarf tatsächlich nicht decken. Ein Folgeförderantrag über eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 11.000 € für das Jahr 2008 von der Familienbildungsstätte Dülmen liegt vor. Hiermit soll das Projekt fortgeführt werden.

 

Es gibt im Kreis Coesfeld bereits weitere Ansätze, ehrenamtliche Unterstützungen aufzubauen. Hierzu haben seitens des Kreises Coesfeld bereits erste Gespräche mit Interessenten stattgefunden. Die Vorstellung der Projekte ist auch mit der Frage verbunden gewesen, ob und in welchem Umfang der Kreis Coesfeld solche Ansätze finanziell unterstützen kann.

 

Zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ und zur Umsetzung der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt wird es für erforderlich gehalten, dass seitens des Kreises Coesfeld Mittel in Höhe von 100.000 € im Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung gestellt werden. Aus dem Budget sollten Projekte und Ansätze unterstützt werden, die den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken. Eine Vergabe der Mittel soll nach jeweils entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren erfolgen.

 

Hiermit könnte auch der vorliegende Antrag auf Fortführung des Projekts „Senioren-Demenz-Begleitung“ finanziert werden. Der dem Antrag beigefügte Erfahrungsbericht befindet sich derzeit noch in der Prüfung, sodass der Antrag in der nächsten Sitzung beraten wird.

 

 

III. Alternativen

 

Es werden für den Finanzierungsbedarf für psychosoziale, pflegeergänzende und komplementäre Hilfen keine Mittel des Kreises Coesfeld zur Verfügung gestellt.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Haushalt 2008 sind bei dem Produkt 50.02.01 - Leistungen an Pflegebedürftige - Mittel in Höhe von 100.000 € zusätzlich zu veranschlagen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).