Beschlussvorschlag:

 

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I. – IV.  Problemm, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen dienen als Grundlage für die Gestaltung, Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts.

Die Festlegung produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat gem. § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im Beirat NKF beratenen strategischen Ziele beschlossen. Im Anschluss daran hat die Verwaltung zunächst für die Abteilungen des Fachbereichs 3 Vorschläge für produktorientierte Ziele und Kennzahlen erarbeitet. Die Vorschläge wurden in der Sitzung des Beirats NKF am 14.08.2007 erörtert und formal akzeptiert. Es bestand jedoch Konsens zwischen den Beiratsmitgliedern, dass eine inhaltliche Beratung der Vorschläge nur in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen kann.

In der Anlage sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf folgende Produktbereiche bzw.
–gruppen aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig ist:

 

Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales

Produktgruppe 50.01 -           Leistungen nach dem SGB XII, HeimG, PfG NRW, BAföG und

freiwillige Leistungen

Produktgruppe 50.02  -           Hilfe in besonderen Lebenslagen

Produktgruppe 50.03 -           Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

 

Für die Produkte 50.01.02 - Leistungen für Auszubildende und Schüler -, 50.01.03 - Aufgaben nach dem HeimG und PfG NRW sowie sonstige Förderleistungen - und 50.02.03 - Leistungen für besondere Personengruppen - sind noch keine Ziele formuliert. Die Ursache hierfür findet sich auch in den geringen finanziellen Auswirkungen für das Kreisbudget.

 

Für die übrigen Produkte wurden viele Ziele und Kennzahlen neu entwickelt und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet. Daher fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.

Für diese Sitzung ist eine Erörterung der Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der Ziele und Kennzahlen vorgesehen. Die abschließende Beratung über die Planwerte erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, in denen ggf. noch Modifizierungen und Erweiterungen des Ziel- und Kennzahlensystems möglich sind. Sofern einige Vorschläge bereits Planwerte enthalten, sind diese lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.