Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.
Begründung:
I. – IV. Problemm, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die
kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53
Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen
dienen als Grundlage für die Gestaltung, Planung, Steuerung und
Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts.
Die Festlegung
produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung
strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat gem. § 26
Abs. 1 S. 2 lit. t KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im Beirat NKF beratenen
strategischen Ziele beschlossen. Im Anschluss daran hat die Verwaltung zunächst
für die Abteilungen des Fachbereichs 3 Vorschläge für produktorientierte Ziele
und Kennzahlen erarbeitet. Die Vorschläge wurden in der Sitzung des Beirats NKF
am 14.08.2007 erörtert und formal akzeptiert. Es bestand jedoch Konsens
zwischen den Beiratsmitgliedern, dass eine inhaltliche Beratung der Vorschläge
nur in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen kann.
In der Anlage
sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf folgende Produktbereiche bzw.
–gruppen aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Arbeit, Soziales und
Senioren zuständig ist:
Produktbereich 50 – Arbeit und Soziales
Produktgruppe 50.01 - Leistungen nach dem SGB XII, HeimG, PfG NRW, BAföG und
freiwillige Leistungen
Produktgruppe 50.02 - Hilfe in besonderen Lebenslagen
Produktgruppe 50.03 - Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
Für die Produkte 50.01.02 - Leistungen für Auszubildende und Schüler -, 50.01.03 - Aufgaben nach dem HeimG und PfG NRW sowie sonstige Förderleistungen - und 50.02.03 - Leistungen für besondere Personengruppen - sind noch keine Ziele formuliert. Die Ursache hierfür findet sich auch in den geringen finanziellen Auswirkungen für das Kreisbudget.
Für die übrigen Produkte wurden viele Ziele und Kennzahlen neu entwickelt und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet. Daher fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.
Für diese
Sitzung ist eine Erörterung der Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der
Ziele und Kennzahlen vorgesehen. Die abschließende Beratung über die Planwerte
erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, in denen ggf. noch
Modifizierungen und Erweiterungen des Ziel- und Kennzahlensystems möglich sind.
Sofern einige Vorschläge bereits Planwerte enthalten, sind diese lediglich
nachrichtlich aufgeführt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.