Betreff
Festlegung produktorientierter Ziele und Kennzahlen
Vorlage
SV-7-0811
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

I. – IV.  Problem, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen gem. § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen als  Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts dienen.

 

Es wurden zunächst nur die Produkte berücksichtigt, die aufgrund ihres Ausgabevolumens von besonderer Bedeutung sind. Somit wurden für das Produkt 51.03.02 (Betreuungsstelle) noch keine Ziele und Kennzahlen formuliert.

Den beigefügten Anlagen können Sie die Vorschläge der Verwaltung für produktorientierte Ziele und Kennzahlen für die nachfolgend aufgeführten Produkte entnehmen: 

 

Produktgruppe         51.01               - Familienunterstützende Maßnahmen

Produkte:                     51.01.01          - Abwendung Kindeswohlgefährdung

                        51.01.03          - Tagesbetreuung von Kindern

 

Produktgruppe         51.02               - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

Produkte:                     51.02.01          - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

51.02.02          - Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

51.02.03                    - Hilfen für junge Volljährige

51.02.04          - Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII

 

Produktgruppe         51.03               - weitere Unterstützungen / Hilfen

Produkt:                       51.03.01          - sonstige Aufgaben

 

 

Die Entwicklung von Ziele und Kennzahlen für das Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit erscheint aufgrund des noch zu beschließenden Kinder- und Jugendförderplanes derzeit nicht sinnvoll. Konsequenzen und Perspektiven der Planung, die konkrete Auswirkungen auf die finanzielle Ausgestaltung der Kinder- und Jugendförderung haben, werden erst in den Haushalt für das Kalenderjahr 2009 einfließen.

Sowohl der noch zu beschließende Kinder- und Jugendförderplan wie auch die daraufhin ggfl. zu überarbeitenden Förderbestimmungen sind notwendige Basis für die zu formulierenden Ziele und die daraus abzuleitenden Kennzahlen.

 

Da die Ziele und Kennzahlen neu entwickelt wurden und im Produkthaushalt 2008 erstmalig in dieser Form abgebildet werden, fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre.

Die Vergleichszahlen werden nach und nach in den Folgejahren dargestellt um Entwicklungen darzustellen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.