Betreff
Antrag der Kolpingsfamilie Osterwick - Offene Jugendarbeit Rosendahl auf Gewährung eines Zuschusses zu dem richtungsweisenden Projekt "RO-ZINE - Rosendahler Jugendmagazin" vom 29. Okt. 2007
Vorlage
SV-7-0816
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Kolpingsfamilie Osterwick erhält zur Durchführung des richtungsweisenden Projektes „RO-ZINE – Rosendahler Jugendmagazin“ einen Kreiszuschuss in Höhe von maximal 2.500.- EUR.

Begründung:

 

I.   Problem

Seit Anfang 2007 ist die Kolpingsfamilie Osterwick Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Rosendahl. Insgesamt drei pädagogische Fachkräfte mit einem Stellenvolumen von 2,0 Stellen organisieren die drei Jugendtreffs in den Ortsteilen Darfeld, Holtwick und Osterwick.

 

Im Juni 2007 wurde eine Jugendbefragung mit der Zielgruppe der zwölf bis 19-jährigen jungen Menschen aus Rosendahl durchgeführt. Über 500 Jugendliche beteiligten sich an der Erhebung.

Mit der Umfrage wurde die sozialräumliche Situation der Kindern und Jugendlichen aus Rosendahl näher untersucht, um zukünftige Kinder- und Jugendangebote lebenswelt- und bedürfnisgerecht durch die Offenen Kinder- und Jugendarbeit auszurichten.

 

„In dieser Befragung wurde festgestellt, dass 21,3% der Befragten angeben in ihrer Freizeit gar nicht zu lesen. In einzelnen über Filterabfragen definierbaren Gruppen wurden hier Werte bis zu 27,8% (Hauptschüler) festgestellt.

 

Zwar können 84,1% aller Befragten mitteilen, dass in der Familie ein Zeitungsabo besteht, bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund fällt der Wert stark ab: Nur noch 20,7% beantworten die Frage nach einem Zeitungsabo mit Ja.

 

Nur 20,7% der Befragten geben an sich auch mal selbst eine Zeitschrift zu kaufen. Auch dieser Wert sackt bei sozial benachteiligten Schülern stark ab.

 

Abgefragt wurde zudem, von welchen Quellen Jugendliche ihre Freizeitinformationen beziehen. Festgestellt wurde: ein für alle praktikables Informationsmedium existiert nicht. Informationen zur Freizeitgestaltung kommen nur über verschlungene Wege zu den Adressaten – oder sie kommen gar nicht an. Auch hier unterscheiden sich die untersuchten Gruppen erheblich. Mal sind Freunde die wichtigste Informationsquelle, mal Plakate und Flyer. Ausschließlich gymnasiale Schüler benennen die Zeitung als wichtigstes Medium.“

 

 

II.  Lösung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Förderungsposition Nr. 4 Richtungsweisende Modelle und Projekte fördert der Kreis Coesfeld die Durchführung von qualifizierten Modellen und Projekten, die sinnvolle Anstöße zur Freizeitgestaltung und persönlichen Weiterentwicklung junger Menschen geben.

 

Mit der Entwicklung eines Jugendmagazins erhalten junge Menschen die Möglichkeit, sich spielerisch, kreativ und aktiv mit der eigenen Lebenssituation sowie der Mitmenschen auseinander zusetzen.

Die Arbeit mit Medien ist ein Baustein der Kinder- und Jugendkulturarbeit. Kulturarbeit ist Bildung (also auch Allgemeinbildung). Sie eröffnet Lebensperspektiven und vermittelt wichtige Schlüsselkompetenzen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt „RO - ZINE“ mit einem Kreiszuschuss in Höhe bis zu 2.500.- EUR zu fördern.

 

 

III. Alternativen

Ablehnung des Antrages

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Voraussichtlicher Kosten- und Finanzierungsplan des Projektes RO - ZINE

 

Gesamtkosten

5.420.- EUR

Kosten für Honorarkräfte

2.420.- EUR

Druckkosten (fünf Ausgaben á 800.-)

2.000.- EUR

Sachkosten für Betriebsmittel (Hard- und Software, FK

1.000.- EUR

 

 

Gesamtkosten

5.420.- EUR

Eigenmittel des Kolpingsfamilie

1.920.- EUR

Spenden

1.000.- EUR

Kreiszuschuss

2.500.- EUR

 

Entsprechende Mittel zur Gewährung von Kreiszuschüssen für Richtungsweisende Modelle und Projekte gemäß den Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit stehen in der Haushaltsstelle 4510.765000 KRZ Jugendpflegemaßnahmen und -material zur Verfügung.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung in dieser Sache zuständig