Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit nimmt den Teilbericht zum Thema „untere Gesundheitsbehörde“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie die Bewertung der Verwaltung (Anlagen 1 – 6) zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise zu.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2007 beschlossen, dass eine besondere Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kreistages den komplexen Inhalt des Prüfberichts der Gemeindeprüfungsanstalt vorberät. In ihrer Sitzung am 24.04.07 beschloss die Arbeitsgruppe „GPA Prüfbericht“ die Einrichtung einer verwaltungsseitig besetzten Arbeitsgruppe, die eine Stellungnahme erarbeiten soll.

 

Gemäß dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss vom 15.10.2007 wird der Bericht der Verwaltung zunächst im Fachausschuss, anschließend im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Kreistag beraten.

 

II.                  Lösung

Die Beratung des GPA Prüfberichts in den Fachausschüssen erfolgt auf der Basis der mit der Sitzungsvorlage 7-0600 vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung. Zu den Feststellungen der GPA hinsichtlich der unteren Gesundheitsbehörde wurde bereits dort auf erhebliche Fehler u.a. im Rahmen der Datenerhebungen aufmerksam gemacht.  Mit dem von der GPA zwischenzeitlich mitgeteiltem „Mustergesundheitsamt“ des Kreises Kleve wurden Art und Umfang der wahrgenommenen Aufgaben verglichen.

 

Der Fachausschuss nimmt den Bericht der GPA zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen der Verwaltung zur weiteren Vorgehensweise (vgl. Anlagen 1 – 6) zu.

III. Alternativen

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistags ergibt sich aus den §§ 53 und 26 Abs. 1 lit. I) der KrO sowie § 94 Abs. 1 (a.F.) und § 105 Abs. 5 S. 2 der GemO.