Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren.
Vorlage
SV-7-0836
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die bestehende Satzung bleibt unverändert.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i.V.m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.

Den derzeitig gültigen Gebührensätzen (vgl. Anlage 2) liegen der kalkulierte Aufwand und die kalkulierten Einsatzzahlen des Jahres 2007 zu Grunde. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2008 entstehenden Aufwand entsprechen.

 

 

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2007 über das hochgerechnete  Betriebsergebnis 2007 zum Kalkulationsjahr 2008 stellt sich nach Gesamtsummen wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2007

Prognose BE 2007

Kalkulation 2008

Personalkosten

   4.417.470 €

    4.307.972 €

   4.449.315 €

Kalkulatorische Kosten

      531.381 €

       516.293 €

      758.431 €

Sachkosten Vertragspartner

      546.241 €

       564.310 €

      584.259 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

    1.191.650 €

    1.195.150 €

   1.291.200 €

Summen:

   6.686.742 €

    6.583.725 €

   7.083.205 €

 

Im Einzelnen wird auf die Gegenüberstellung der Hochrechnung des Betriebsergebnisses 2007 mit den Ansätzen der Gebührenkalkulation 2008 verwiesen (vgl. Anlage 3).

 

Neben dem Aufwand sind seit dem 01.01.1999 gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen. Derzeit sind noch Unterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 119.850,21 € auszugleichen.

Für das Jahr 2007 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von etwa 515.000 € ermittelt (s. Anlage 4). Zu dieser Hochrechnung führten gegenüber der Kalkulation gestiegene Einsatzzahlen in der Notfallrettung (ca. 900 Einsätze mit etwa 390.000,- € nicht kalkulierten Gebühreneinnahmen) und eine Kostenreduzierung bei den Personalkosten durch geringere Lohnkostensteigerungen und den Wegfall der Wechselschichtzulage für Mitarbeiter des Rettungsdienstes ab September 2007.

Für die Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 steht somit eine Überdeckung aus Vorjahren von voraussichtlich etwa 400.000 € zur Stützung der Gebührensätze zur Verfügung.

 

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Vierten Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfsplanes den für die Rettungswachen Coesfeld und Dülmen jeweils vorgesehenen zweiten RTW zeitnah in Dienst zu stellen und die rettungsdienstliche Versorgung der Stadt Olfen durch die Rettungswache Datteln möglichst umgehend zu realisieren. Zur Zeit kann wegen noch zu klärender verschiedener Randbedingungen weder der genaue Startzeitpunkt dieser Maßnahmen benannt noch der Aufwand hierfür zuverlässig beziffert werden. Bei der Berechnung des o.a. Aufwandes für das Betriebsjahr 2008 sind diese Positionen nicht berücksichtigt. Jedoch wird die vorhandene Überdeckung zur Finanzierung des entstehenden Mehraufwandes ausreichen.

 

Im übrigen sind die Gründe für die  Erhöhung des Aufwandes im Jahre 2008 im Vergleich zum hochgerechneten Betriebsergebnis 2007 aus der Anlage 3 ersichtlich. Hervorzuheben sind:

a)      erhöhte kalkulatorische Kosten durch Neubeschaffung von Fahrzeugen und Geräten

b)      Inbetriebnahme des Gebäudes der Rettungswache Havixbeck ab Juni 2007

 

Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte beträgt der durch Gebühren zu deckende Gesamtaufwand für das Kalkulationsjahr 2008  7.083.205 € (Anlage 1). Die nach den bestehenden Gebührensätzen zu erwartenden Einnahmen von 7.092.270 € reichen zur Deckung der kalkulierten Kosten.

 

Im Einzelnen wird auf die Gebührenbedarfsberechnung 2008 (Anlage 1) verwiesen.

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und der Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2008 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2007 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 5).

 

Eine Beteiligung der Verbände der Krankenkassen und des Landesverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist bei Beibehaltung der Gebührensätze nicht erforderlich.

 

 

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.