Betreff
Vorläufige Haushaltsführung 2008
hier: Regelung zur Leistung von freiwilligen Zuschüssen und Leistungen
Vorlage
SV-7-0840
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss als Beschlussvorschlag für den Kreistag die Verwaltung zu ermächtigen, zur Weiterführung notwendiger Aufgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2008, Auszahlungen von Kreiszuschüssen max. in Höhe der hierfür im Haushaltsjahr 2007 veranschlagten Mittel unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und der Haushaltsberatungen für den Produkthaushalt 2008 vorzunehmen. Neue Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

Begründung:

 

I.   Problem

Insbesondere aufgrund der Umstellungsarbeiten auf das Neue Kommunale Finanzmanagement – NKF ist die Verabschiedung des Kreishaushalts 2008 erst zum 07.05.2008 vorgesehen. Nach dem darauf folgenden Anzeigeverfahren vor der Bezirksregierung Münster ist damit zu rechnen, dass der Haushalt 2008 erst Anfang Juni 2008 in Kraft treten wird.

 

Bis dahin bewegt sich der Kreis Coesfeld in der sog. vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Während dieser Interimszeit darf der Kreis Coesfeld nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, wenn er hierzu rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Neue rechtliche Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.

 

Diese haushaltsrechtliche Einschränkung kann in der Praxis dazu führen, dass die Auszahlung von freiwilliger Zuschüsse und Zuwendungen an verschiedene Empfänger (u. a. Träger sozialer Einrichtungen) erst in der zweiten Jahreshälfte 2008 erfolgen kann und es bei den Empfängern zu entsprechenden Liquiditätsengpässen kommt. Die Weiterführung notwendiger Aufgaben kann hierdurch gefährdet werde.

II.  Lösung

Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Weiterführung notwendiger Aufgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2008, Auszahlungen von Kreiszuschüssen max. in Höhe der hierfür im Haushaltsjahr 2007 veranschlagten Mittel unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und der Haushaltsberatungen für den Produkthaushalt 2008 vorzunehmen. Neue Maßnahmen bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Kreistages.

 

III. Alternativen

Freiwillige Kreiszuschüsse für bisher veranschlagte Maßnahmen werden erst nach in Kraft treten der Haushaltssatzung 2008 ausgezahlt.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Kosten entstehen max. in dem Umfang, wie bereits im Haushaltsjahr 2007 Haushaltsmittel für verschiedene Kreiszuschüsse veranschlagt wurden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.