Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2008/09
Vorlage
SV-7-0846
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 (Anlage 1) wird beschlossen.

Eine Ergänzung der Planung bzgl. der Buchungszeiten 25 und 35 Stunden sowie der Betreuung behinderter Kinder erfolgt vor Beginn des Kindergartenjahres 2008/09.

 

oder

 

b) Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/2009 wird – unter Berücksichtigung der Änderungen aus Anlage 2 – beschlossen.

Eine Ergänzung der Planung bzgl. der Buchungszeiten 25 und 35 Stunden sowie der Betreuung behinderter Kinder erfolgt vor Beginn des Kindergartenjahres 2008/09. 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für eine Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h. ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht ab dem 01.08.2008 nur noch, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Buchungszeiten) vorgesehen sind.

Der aktuelle Kindergartenbedarfsplan für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld gilt noch bis zum 31.07.2008. Für das Kindergartenjahr 2008/09 ist eine neue Planung erforderlich.

Die Anmeldephase für das Kindergartenjahr 2008/09 startet direkt nach den Weihnachtsferien in der 2. Januarwoche. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte im Interesse von Trägern, Personal der Tageseinrichtungen und Eltern feststehen, wo im Kindergartenjahr 2008/09 welches Betreuungsangebot vorgehalten wird.

 

II.  Lösung

Wegen der gestiegenen Bedeutung der Bedarfsplanung für die Träger (zuvor reichte für eine Einbeziehung in die GTK-Finanzierung eine Bedarfsfeststellung bei der erstmaligen Bereitstellung eines Angebots aus) wurde das Aufstellungsverfahren zum Kindergartenbedarfsplan – wie in Sitzungsvorlage SV-7-0771 beschrieben – geändert. In jedem Ort des Zuständigkeitsbereichs wurden vom 18.10 bis 12.11.2007 Erörterungsgespräche unter Beteiligung der Kindergartenträger und Bürgermeister geführt. Den Trägern wurde im Anschluss an die Gespräche Gelegenheit gegeben, Änderungswünsche und Anregungen zur Bedarfsplanung vorzutragen. Soweit möglich wurden diese in die weitere Planung einbezogen.

Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplan ist als Anlage 1 beigefügt. Er soll – je nach Meldefrist gegenüber dem Land – in einer der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im ersten Halbjahr 2008 um die noch fehlenden Planungsaussagen (Buchungszeiten 25 und 35 Stunden, integrative Betreuung) ergänzt werden.

Folgende Grundannahmen wurden für den in Anlage 1 beigefügten Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2008/09 zugrundegelegt:

 

-          Wg. der Umstellung von GTK auf KiBiz und damit verbundener Planungsunwägbarkeiten (z.B. fehlende Ausführungsvorschriften zur Bildung von Gruppen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten und zur personellen Besetzung dieser Gruppen) erfolgt die Planung zunächst nur für ein Kindergartenjahr

-          Allen Trägern von GTK-Einrichtungen soll ein (wirtschaftlich verkraftbarer) Einstieg in die Regelungen des KiBiz ermöglicht werden

-          Zunächst werden nur die Plätze beplant, für die auch bislang eine Bedarfsplanung erfolgte. D.h. es werden Regelungen zur Gesamtplatzzahl, den betreuten Altersgruppen (Gruppentyp I bis III) und zur Ganztagsbetreuung (45 Stunden) getroffen. Eine Einbeziehung der Buchungszeiten 25 und 35 Stunden erfolgt aufgrund fehlender Erfahrungswerte und der Abhängigkeit von der (ebenfalls in der Sitzung am 11.12.2007 zu beratenden) Höhe des Elternbeitrags erst nach der Anmeldephase für 2008/09

-          Vorrang bei der Planung hat die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für 3- bis 6jährige Kinder

-          Ein Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren soll im Verhältnis 1:2,5 zu wegfallenden Plätzen für 3- bis 6jährige Kinder erfolgen

-          Bei der Planung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren werden zu 2008/09 vorrangig Plätze für 2jährige Kinder berücksichtigt, da die 2Jährigen Hauptzielgruppe des Ausbauprogramms des Landes sind und sich für 2010 die Einführung eines Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für diese Altersgruppe abzeichnet. Der Ausbau von Plätzen für 2jährige Kinder ist durch verstärkte Bildung des Gruppentyps I (2- bis 6jährige Kinder) mit 4 bis 6 Plätzen für 2jährige Kinder vorgesehen. Dieser künftige „Standardgruppentyp“ wurde flächendeckend in allen Städten und Gemeinden in die Planung einbezogen.

-          Eine Beplanung mit einer Gruppe des Typs II (Kinder von 0 bis 3 Jahren) wurde für 2008/09 nur in folgenden Fällen vorgesehen:

o        bei bestehenden kleinen altersgemischten Gruppen (Kinder von 0 bis 6 Jahren)

o        bei so stark rückläufiger Kinderzahl, dass ohne diesen Gruppentyp und damit die Erschließung einer weiteren Altersgruppe (Kinder unter zwei Jahren) eine oder mehrere Tageseinrichtungen bereits zum Kindergartenjahr 2008/09 in ihrer Existenz bedroht wären

o        Konsens aller Träger eines Ortes zur Einrichtung einer Typ II-Gruppe in einem bestimmten Kindergarten

Dieses schließt die Einrichtung von zusätzlichen Gruppen des Typs II zum Kindergartenjahr 2009/10 nicht aus. Es wird erwartet, dass dann auch nähere Angaben zur Investitionsförderung im Rahmen des Krippenausbaus bekannt sind und in die Planung einbezogen werden können.

-          Die Planungsdaten sind entscheidend für das sog. Einrichtungsbudget. Sie bilden die Grundlage für die refinanzierbaren Betriebskosten ab 01.08.2008.

-          Eine Einbeziehung der Planungsdaten für die integrative Betreuung erfolgt, sobald verfahrensrechtliche Probleme und Zuständigkeit mit dem Landesjugendamt geklärt sind.

 

III. Alternativen

Während des Planungsprozesses wurde der in SV-7-0855 beschriebene Antrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. zur Einbeziehung des Hauses Kunterbunt in die KiBiz-Finanzierung (TOP 1 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.12.2007) eingereicht. Wenn diesem Antrag entsprochen wird, wären die auf Billerbeck bezogenen Seiten des Kindergartenbedarfsplanes durch die beigefügte Anlage 2 zu ersetzen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Mit der Einführung der KiBiz-Finanzierung zum 01.08.2008 ist – ohne Einbeziehung von Platzreduzierungen und U3-Aubau - eine Steigerung der Betriebskosten um 5 bis 10 % zu erwarten. Genaue Zahlen können zurzeit noch nicht genannt werden, da diese u.a. vom Nachfrageverhalten für die Buchungszeiten 25 und 35 Stunden abhängen, zu dem bislang keine Erfahrungswerte vorliegen. Falls alle Eltern für ihre Kinder eine 35-Stunden-Betreuung wünschen, wäre eine Betriebskostensteigerung von etwa 15 % zu erwarten.

 

Die erwartete Kostensteigerung gegenüber dem GTK ist vor allem auf die Einführung der aus Durchschnittswerten des Jahres 2005 in Nordrhein-Westfalen entwickelten Pauschalen zurückzuführen. Hiervon profitieren insbesondere 2- und 3gruppige Tageseinrichtungen, die bislang wg. der Regelungen zur Freistellung der Kindergartenleitung gegenüber 4gruppigen Einrichtungen personell deutlich benachteiligt waren. Das Kreisjugendamt erhofft sich durch die wirtschaftliche Besserstellung gerade dieser Einrichtungen aber auch eine Qualitätssteigerung.

 

Auch die Absenkung des Trägeranteils der kirchlichen Einrichtungen von 20 auf 12 % hat Auswirkungen. Diese wirkt sich auf den Anteil des Kreisjugendamtes an den Betriebskosten aus und bedeutet damit eine Ausgabensteigerung um etwa 1,5 %.

 

Bei der Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen und Schwerpunkteinrichtungen sind ebenfalls Mehrkosten für den Kreis Coesfeld zu erwarten. Durch die Aufnahme von Zuwendungspauschalen für die Betreuung dieser Kinder in das KiBiz werden die bisherigen Richtlinien des Landesjugendamtes ersetzt/geändert; dieses führt nach derzeitigem Sachstand (24.11.2007) zu einer Kostenverlagerung vom Landes- zum Kreisjugendamt. Über die Verwendung der diesbezüglichen Einsparungen beim Landesjugendamt wird noch beraten, so dass hier eine abschließende Aussage zu den Mehrkosten für das Kreisjugendamt noch nicht möglich ist. 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.

Wegen der durch die KiBiz-Pauschalen erwarteten Mehrkosten und der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung – insbesondere hinsichtlich des Ausbaus von Plätzen für Kinder unter drei Jahren – für die weitere Entwicklung der Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereichs bedarf die Planung für 2008/09 nach § 26 Abs. 1 KrO NRW einer Entscheidung durch den Kreistag.