Betreff
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (Gesamtdarstellung)
Vorlage
SV-7-0853
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses:

 

Der wesentliche Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung, sowie der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und des Rechnungsprüfungsausschusses werden vom Kreistag gem. § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Mit Schreiben vom 15.12.2006 ist der gesamte Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung des Kreises Coesfeld 2005/2006 allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt worden. Mit der Sitzungsvorlage SV-7-0600 ist darüber hinaus den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses die Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Teilprüfungsberichten zur Kenntnis gegeben worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 26.02.2007 den Beschluss gefasst, die Teilberichte bzw. Teilbereiche zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen. Die Teilberichte Personal und Organisation (Pe 1 – Pe 48), Jugend (Ju 1 – Ju 36), Soziales (So 2 – So 23) und Öffentlicher Gesundheitsdienst (Ge 1 – Ge 58) sollten darüber hinaus in einer Arbeitsgruppe vorberaten werden.

 

Die Teilprüfungsberichte sind inzwischen in den Ausschüssen für

 

-          Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung,

-          Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr,

-          Arbeit, Soziales und Senioren,

-          Jugendhilfe, sowie für

-          Schule, Kultur, Sport und Gesundheit

 

behandelt und vom Rechnungsprüfungsausschuss in den Sitzungen am 15.10.2007 (SV-7-0773) und 10.12.2007 (SV-7-0820/1) bestätigt worden.

 

Darüber hinaus hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 10.12.2007 der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren lt. Sitzungsvorlage SV-7-0796 zugestimmt. Hierzu ist ein gesonderter Beschluss des Kreistages erforderlich. Insofern verweise ich auf den Inhalt dieser Vorlage.

 

Gem. § 105 Abs. 3 GO NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie über das Ergebnis seiner Beratungen. Als Anlage beigefügt ist daher die Fortschreibung der Anlage zu der Sitzungsvorlage SV-7-0600 unter Einbeziehung der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und des Rechnungsprüfungsausschusses (Stand: 10.12.2007).