Betreff
Antrag der KJFH Billerbeck e.V. auf Einbeziehung der Tageseinrichtung für Kinder "Haus Kunterbunt" in die KiBiz-Förderung und Antrag des DRK- Ortsvereins Billerbeck auf Einrichtung einer Gruppe des KiBiz-Gruppentyps II
Vorlage
SV-7-0855
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 09.11.2007 wird nicht entsprochen.

Bei der Bedarfsplanung für 2009/10 wird nochmals geprüft werden, ob die Einrichtung einer weiteren Gruppe des Gruppentyps II nach der Anlage zu § 19 KiBiz in Bil-lerbeck erfolgt.

 

Alternative:

 

b)      Dem Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe e.V., Billerbeck, vom 09.11.2007 wird entsprochen. Die Einrichtung „Haus Kunterbunt“ wird mit 10 Plätzen des KiBiz-Gruppentyps II in die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09 einbezogen.

 

Begründung:

 

I.   Problem + II. Lösung + III. Alternativen

Mit Schreiben vom 09.11.2007 beantragt der Kinder- Jugend und Familienhilfe e.V., Billerbeck, die Einbeziehung des Hauses Kunterbunt in die Finanzierung des Kinderbildungsgesetzes als Gruppe des Typs II (Anlage 1).

 

Die DRK-Kindertageseinrichtung Johann-Heermann, Billerbeck, beantragte mit Schreiben vom 05.06.2007 die Einrichtung einer Gruppe des Typs II in ihrer Tageseinrichtung. Das Interesse hieran wurde mit der Stellungnahme des DRK-Ortsvereins zur Kindergartenbedarfsplanung vom 29.10.2007 nochmals bestätigt (Anlage 2). Mit E-Mail vom 29.11.2007 wurde der Antrag zurück-gezogen.

 

Anders als in fast allen anderen Orten des Zuständigkeitsbereichs sind in Billerbeck zu 2008/09 noch keine freien Kindergartenplätze der Altersgruppe der 3- bis 6jährigen Kinder zu erwarten. Dieses ist u.a. darauf zurückzuführen, dass in Billerbeck im Sommer 2004 eine ohne Landesmittel geführte zusätzliche Kindergartengruppe geschlossen und nicht in die Landesförderung überführt wurde. Stattdessen wurde noch für ein weiteres Jahr eine Spielgruppe als Überbrückungsmaßnahme zur Realisierung des Rechtsanspruchs bei den 3- bis 6jährigen Kindern gefördert.

Das vorhandene Angebot an Plätzen für 3- bis 6jährige Kinder in den Jahren 2005/06 und 2006/07 war damit noch gerade ausreichend für diese Altersgruppe. Jüngere Kinder konnten nur in Ausnahmefällen und aufgrund von Absprachen aller Kindergartenleiterinnen zu den Aufnahmekriterien aufgenommen werden. Bei Erhalt der zusätzlichen Gruppe hätte diese inzwischen möglicherweise die Betreuung jüngerer Kinder im Rahmen der Budgetvereinbarung in einigen Einrichtungen ermöglicht und könnte 2008/09 entsprechend weiter verwendet werden.

 

Da der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren in GTK-Tageseinrichtungen nicht gedeckt werden konnte, hat der Verein KJFH e.V. mit dem Haus Kunterbunt ab Sommer 2006 eine nicht GTK-finanzierte Betreuungsgruppe für Kinder von 0 bis 3 Jahren eingerichtet. Zur Zeit finanziert sich diese Gruppe aus Elternbeiträgen, Spendengeldern und einer Förderung nach den Spielgruppenrichtlinien des Kreisjugendamtes. Betreut wurden im September neun Kinder im Alter von 10 Monaten bis 2,5 Jahren.

 

Der Rückgang der Zahl der 3- bis 6jährigen Kinder wird sich 2009/10 in Billerbeck bemerkbar machen. Bei Berücksichtigung von 5 bis 10 Zuzügen/Jahr ist ein Rückgang um 40 bis 50 Kinder zu 2009/10 und um weitere 15 Kinder zu 2010/11 zu erwarten. Bei Zulassung zusätzlicher Plätze zum Kindergartenjahr 2008/09 würde dieses bedeuten, dass diese ab 2009/10 – vermutlich an anderer Stelle – wieder abgebaut werden müssten. In der Konsequenz würde damit bei Zulassung des Vorhabens der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. noch 2008 ein absehbarer Platzabbau ab 2009 forciert. 

 

Bei der Erarbeitung des Kindergartenbedarfsplans für 2008/09 wurden Gruppen des Typs II in folgenden Fällen berücksichtigt:

-          bei bisher als kleine altersgemischte Gruppe geführten Einrichtungen

-          bei so stark rückläufiger Kinderzahl, dass ohne diesen Gruppentyp und damit die Erschließung einer weiteren Altersgruppe (Kinder unter zwei Jahren) eine oder mehrere GTK-Tageseinrichtungen bereits zum Kindergartenjahr 2008/09 in ihrer Existenz gefährdet wären

-          bei einem Konsens aller Träger eines Ortes zur Einrichtung einer Typ II-Gruppe in einem bestimmten Kindergarten, wenn hierdurch der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder nicht gefährdet ist

 

Für Billerbeck bedeutet dieses, dass eine Betreuung von Kindern von 0 bis 3 Jahren auch ohne Anerkennung des Hauses Kunterbunt als KiBiz-Einrichtung weiterhin bei der Kindergruppe Billerbeck möglich wäre.

Außerdem werden – ähnlich wie in Lüdinghausen und Rosendahl – zusätzliche Aufnahmen von 2jährigen Kinder durch Zulassung von Typ I-Gruppen bei Beibehaltung der bisherigen Platzzahl in allen Tageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2008/09 ermöglicht. Hierdurch können 2008/09  zwischen 20 und 30 2jährige Kinder betreut werden, also rd. 4 x so viele Kinder wie 2007/08. Die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren insgesamt wird hierdurch von derzeit 3,5 auf 11 % gesteigert.

 

Die Bedarfsplanung für 2008/09 wurde so gestaltet, dass vorrangig zusätzliche Plätze für zweijährige Kinder entstehen, da für diese ab 2010 ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht ausgeschlossen werden soll. Für die Orte, in denen die o.a. Kriterien zur Einrichtung von Typ II-Gruppen in 2008/09 noch nicht vorliegen, ist beabsichtigt, die Einrichtung von Typ II-Gruppen zu 2009/10 erneut zu prüfen.

 

Folgende Varianten sind als Entscheidung über den – nicht mit den oben angegebenen Kriterien zur Einrichtung von Typ II-Gruppen zu vereinbarenden – Antrag der Kinder- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. denkbar:

 

a)      Ablehnung Antrag Haus Kunterbunt, „Verschieben“ der Realisierung einer weiteren Typ II-Gruppe in Billerbeck auf 2009/10

b)      Anerkennung Haus Kunterbunt als bedarfsgerecht im Sinne von § 18 Abs. 2 KiBiz;

 

Die Auswirkungen dieser Varianten ergeben sich aus dem oben geschilderten Gesamtkontext. Mit der Abweichung von den ansonsten angewandten Kriterien für die Einrichtung von Typ II-Gruppen werden Planungsentscheidungen auch über 2008/09 hinausgehend getroffen. Die weitere Entwicklung anderer Tageseinrichtungen wird damit eingeschränkt, weil absehbar ist, dass bis 2010 rund 50 Plätze für 3- bis 6jährige Kinder abgebaut werden müssen. Eine Kompensation des sich zu 2009/10 abzeichnenden notwendigen Platzabbaus in den vorhandenen GTK-Tageseinrichtungen durch die Einrichtung weiterer Plätze für jüngere Kinder wäre bei Zulassung des Vorhabens nicht mehr möglich.

 

Ohne die Zulassung eines der beantragten Angebote könnten 2008/09 rd. 32 % der 2jährigen Kinder in Billerbeck in Tageseinrichtungen betreut werden (KJA-Durchschnitt: 34,5 %). Insgesamt würde dieses eine U3-Quote von 11,3 % für Billerbeck (KJA-Durchschnitt 12,4 %) ergeben. Mit jedem zusätzlichen Platz für 2jährige Kinder würde die Betreuungsquote der 2jährigen Kinder um 1 % steigen, die Betreuungsquote der U3-Kinder in Billerbeck insgesamt würde mit jedem dritten zusätzlichen Platz um 1 % steigen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Eine Investitionskostenförderung für Tageseinrichtungen für Kinder ist für den Produkthaushalt 2008 bislang nicht eingeplant. Konkrete Aussagen zur Höhe der mit dem Antrag verbundenen Investitionen liegen nicht vor.

 

Ein 35-Stunden-Platz des Typs II verursacht hinsichtlich der Betriebskosten eine KiBiz-Pauschale von 11.863,40 EUR, ein 45-Stunden-Platz von 15.215,20 EUR. Eine 10er Gruppe mit je fünf 35- und 45-Stunden-Plätzen würde damit refinanzierbare Betriebskosten von rd. 135.400 EUR bedeuten. Hinzu kämen ggf. Mietkosten in bislang unbekannter Höhe und möglicherweise der Zuschlag für finanziell gefährdete eingruppige Einrichtungen bei der KJFH Billerbeck e.V.. Der Jugendamtsanteil an den Betriebskosten beträgt bei Elterinitiativen 57,5 %.

 

Derzeit ist noch nicht bekannt, ob sich das Land Nordrhein-Westfalen bis 2010 auch an den Betriebskosten von Plätzen, die über eine Versorgungsquote von 40 % der 2jährigen und 5 % der 1jährigen Kinder hinausgehen, beteiligen wird. Für 2008/09 beabsichtigt das Land eine Beteiligung an landesweit 34.000 U3-Plätzen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der Satzung für das Jugendamt gehören die Entscheidung über finanzielle Förderungen sowie die Kindergartenbedarfplanung zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.

Wegen der finanziellen Auswirkungen und der Ausstrahlungswirkung für ähnliche Vorhaben in anderen Orten ist eine Entscheidung des Kreistages angezeigt.