Betreff
Erziehungsberatung gem. § 28 Sozialgesetzbuch VIII
hier: Änderungsvertrag mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V.
Vorlage
SV-7-0857
Aktenzeichen
51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. wird durch den Änderungsvertrag zum Vertrag über die Wahrnehmung von Aufgaben der Erziehungsberatung (Anlage 1) über den 31.12.2007 hinaus weiterhin die Leistung der Erziehungsberatung übertragen.

 

Die vom Caritasverband zu erbringenden Leistungen der Erziehungsberatung sind im Vertrag (§ 1 incl. Anlage) festgelegt.

 

Der Caritasverband erhält für erbrachte Leistungen eine Pauschalförderung in Höhe von 80 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten für Beratungen mit einem unmittelbaren Zugang der Klienten zur Beratungsstelle (§ 2 des Vertrages).

 

Für Leistungen mit dem Zugang der Klienten über das Kreisjugendamt (Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII) erhält der Caritasverband die Förderung über die Entgeltung der geleisteten Fachleistungsstunden.

 

Die Auslastungsgarantie für diese Leistungen beträgt gemäß § 9 des Vertrages in 2008 50 v.H..

 

Das Vertragsverhältnis gilt vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt ist .

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben gemäß dem SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz - Beratungsleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.

 

Die Leistungen einer Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche richten sich insbesondere an Personen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind, sich in schwierigen persönlichen Lebenssituationen befinden oder Beratung in Erziehungsfragen benötigen.

 

Der größte Anteil der Ratsuchenden wendet sich unmittelbar an die Beratungsstelle. Ein so genannter indirekter Zugang nach dem durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen Hilfeplanverfahren gemäß § 36 SGB VIII erfolgt in einem geringeren Umfang.

 

Die Aufgaben der Erziehungsberatung sind von den drei örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Coesfeld an den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. delegiert worden. Durch jeweils ein Mitarbeiterteam in den Beratungsstellen in Lüdinghausen, Dülmen und Coesfeld erbringt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. die notwendigen Beratungsleistungen.

 

Die Teams bestehen aus je drei Beratungsfachkräften und einer halben Stelle Verwaltungsfachkraft. Sie sind interdisziplinär mit Sozialarbeitern/Sozialarbeiterinnen, pädagogisch therapeutischen Fachkräften und Psychologen/Psychologinnen besetzt. Mit dieser qualitativen und quantitativen Personalausstattung genügt der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. dem Förderstandard des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Der Zugang zu den Erziehungsberatungsstellen des Caritasverbandes und deren Finanzierung regelt sich zurzeit nach dem Änderungsvertrag, der zum dem 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Gemäß § 15 Abs. 1 dieses Vertrages ist er bis zum 31.12.2007 befristet.

 

II.  Lösung

 

Durch Gespräche und Verhandlungen zwischen den Beteiligten konnte ein Vertragsentwurf mit folgenden Eckpunkten zur Fortsetzung der Arbeit ausgearbeitet werden, der nunmehr den jeweiligen Jugendhilfeausschüssen zur Entscheidung vorzulegen ist:

 

n       Leistungsschwerpunkte der Beratung:

 

Die Erziehungsberatung erbringt für die örtliche Jugendhilfe Leistungen, die differenziert in der Anlage 1 des Vertrages beschrieben sind. Jährlich werden die Arbeitsschwerpunkte zwischen dem Caritasverband und den drei örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abgestimmt.

 

n       Personelle Besetzung:

 

Die Beratungsstelle sind jeweils mit drei Fachkräften und einer Teilzeitverwaltungskraft (0,5 Planstelle) besetzt. Damit ist der Personalstandard erfüllt, den das Land NRW für eine Landesförderung je Team vorsieht. Es verbindet sich damit die Erwartung, dass die Beratung auch zukünftig durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird.

 

n       Finanzierung der Leistungen:

 

Der Caritasverband beteiligt sich an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten mit 10 v. H. Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich je Haushaltsjahr in dem durch die maßgeblichen Förderbestimmungen vorgesehenen Umfang (zzt. mit rund 52.000,00 Euro je Beratungsstelle jährlich). Die restlichen Kosten sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu 80 v. H. pauschal finanzieren. Die danach verbleibenden Kosten werden durch die Erbringung von Fachleistungsstunden zu je 47,56 Euro/Stunde finanziert.

 

Zusammenfassend stellt sich die Finanzierung aus Sicht des Trägers wie folgt dar:

 

80 v.H. Pauschalfinanzierung

20 v.H. Fachleistungsstunden (davon 50 v.H. Auslastungsgarantie durch die

            Jugendämter)

 

 

n       Laufzeit des Vertrages:

 

Der Vertrag gilt ab dem 01.01.2008 bis zum 31.12.2009. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht bis zum 30.06. vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

III. Alternativen

 

Keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Entsprechend der regionalen Verteilung der Inanspruchnahme übernimmt der Kreis Coesfeld die Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen in Coesfeld zu 50 v.H. und in Lüdinghausen zu 100 v.H..

 

Die finanzielle Belastung für den Kreis sieht demnach maximal (bei vollständiger Vermarktung der Fachleistungsstunden seitens des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V.) wie folgt aus:

Pauschalzuschuss für 1,5 Beratungsstellen:

(80 v.H. der Gesamtkosten abzgl. Trägeranteil, Kosten pro Beratungsstelle: 158.450,00 )

190.140,00

Entgelte für Fachleistungsstunden:
(
Auslastungsgarantie 50 v.H. von 20 v.H. der Gesamtkosten = 573,75 Fachleistungsstunden à 47,56 ):

13.643,78

Entgelte für weitere Fachleistungsstunden im unternehmerischen Risiko des Caritasverbandes f. d. Kreis COE e.V.:

(max. 191,25 Fachleistungsstunden à 47,56 )

13.643,78

Summe der Aufwendungen:

217.427,56

 

 

In den Haushaltsplan 2008 werden in diesem Umfang Mittel eingeplant werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.