Betreff
Verwaltungsstrukturreform
Vorlage
SV-7-0858
Aktenzeichen
11 01 00
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:  ohne

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I. – V.

Mit dem Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in NRW“ werden Aufgaben aus dem Bereich der Versorgungsverwaltung und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 01.01.2008 auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Im Umweltbereich erfolgt eine entsprechende Aufgabenübertragung durch das noch vom Landtag zu beschließende „Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts“. Auszüge aus den beiden Gesetzen finden Sie in der Anlage 1. Die neuen Aufgaben werden der Unteren Gesundheitsbehörde (Schwerbehindertenrecht), dem Jugendamt (Aufgaben nach dem BEEG) bzw. der Abt. 70 (Aufgaben aus dem Umweltbereich) zugeordnet.

 

Bekanntlich geht mit den Aufgaben auch das Personal auf die Kreise und kreisfreien Städte über. In diesem Zusammenhang hat das Land unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Fallzahlen in den jeweiligen Aufgabengebieten einen entsprechenden Personalschlüssel für die neuen Aufgabenträger berechnet (Zuordnungsplan).

 

Inzwischen hat das Land den Zuordnungsplan konkretisiert und Beschäftigte benannt, die ab dem Jahr 2008 die Aufgaben beim Kreis Coesfeld wahrnehmen sollen. Die Beamten werden kraft Gesetzes in den Dienst des Kreises Coesfeld überführt. Das Land erstattet dem Kreis Coesfeld die anfallenden Personalausgaben im Rahmen von gesetzlich festgelegten Pauschalbeträgen. Die für die Beamten entstehenden Versorgungsleistungen einschließlich der Beihilfeleistungen trägt das Land. In diesem Zusammenhang werden auch Personalüberleitungsverträge mit dem Land abgeschlossen. Diese Verträge haben allerdings nur deklaratorische Bedeutung, da die beamtenrechtlichen Vorschriften für die Übernahme dieser Beschäftigten anzuwenden sind. Die tariflich Beschäftigten bleiben Mitarbeiter des Landes und werden dem Kreis Coesfeld im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages zugewiesen. Arbeitsverträge mit dem Kreis Coesfeld werden nicht abgeschlossen. Die Vergütung dieser Beschäftigten erfolgt somit weiterhin direkt aus dem Landeshaushalt.

 

Nach derzeitiger Einschätzung scheint die Zahl der zugewiesenen Beschäftigten für die Aufgaben der Versorgungsverwaltung und des Umweltbereiches auskömmlich zu sein. Ggf. sind für bestimmte Aufgaben Stellenanteile von weiteren Kreisbediensteten vorzusehen, um im Vertretungsfall (Urlaub, Krankheit....) eine Aufgabenwahrnehmung sicherstellen zu können. Dies trifft jedoch auch wechselseitig für bisher schon kommunale Aufgaben zu (Einsatz von ehem. Landesbediensteten im Vertretungsfall).

 

Lediglich im Bereich BEEG besteht noch kein Einvernehmen mit dem Land. Nach dem Zuordnungsplan werden dem Kreis Coesfeld für diesen Aufgaben zwei Sachbearbeiter des mittleren Dienstes und eine Schreibkraft, also insgesamt 3,0 Stellen zugewiesen, allerdings keine Kraft im gehobenen Dienst. Die tatsächliche Stellenzuweisung würde damit sogar um 0,5 Stellen über dem vom Land berechneten Bedarf liegen. Für eine sachgerechte Bearbeitung der zu übernehmenden Aufgaben ist jedoch zumindest eine Kraft (0,5 Stelle) erforderlich, die über eine Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst verfügt. Vor diesem Hintergrund habe ich eine erste die derzeitige Personalzuweisung ablehnende Stellungnahme gegenüber dem Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und dem Innenministerium abgesetzt (vgl. Anlage 2). Dabei habe ich gebeten, dem Kreis Coesfeld keine Schreibkraft zuzuweisen, sondern eine Pauschalerstattung für die 0,5 Stelle "Sachbearbeitung geh. Dienst" zu gewähren. Damit könnten die Personalausgaben für eine eigene Kraft, die in diesem Arbeitsbereich eingesetzt wird, refinanziert werden.

 

Unabhängig davon ist aber der Aufgabenübergang zum 01.01.2008 in den Blick zu nehmen. Um die sachgerechte Aufgabenerledigung sicherzustellen, ist ab dem 01.12.2007 und wegen der noch unklaren Entwicklung (einschl. möglicher Gerichtsverfahren) zunächst befristet bis 31.12.2008 durch interne Umsetzung eine halbe Stelle im gehobenen Dienst in der Abt. 51 besetzt worden.

 

Inzwischen hat das Land die bereits gegengezeichneten Personalgestellungs- bzw. Personalüberleitungsverträge für die Beschäftigten der Versorgungsverwaltung vorgelegt (vgl. Anlage 3). Die Verträge sind im Wesentlichen zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (Landkreistag NRW und Städtetag NRW) abgestimmt worden. Ähnliche Vertragsentwürfe existieren für den Umweltbereich. Zur Klärung von Zweifelsfragen haben die Spitzenverbände inzwischen eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Im Vorgriff auf das noch zu erstellende Gutachten hat das Rechtsanwaltsbüro inzwischen vorgeschlagen, die Präambel der Verträge zu modifizieren. Durch klarstellende Formulierungen soll gewährleistet werden, dass sich die Kreise durch den Abschluss der Verträge nicht ihrer Rechte begeben (vgl. Anlage 4). Die vorgeschlagenen Änderungen sind aber noch nicht in dem vorliegendenden Vertragstext eingearbeitet worden. Ich gehe davon aus, dass das Land dem Kreis Coesfeld zu gegebener Zeit einen geänderten Text vorlegen wird.

 

Der Landkreistag NRW rät den Kreisen, die Verträge nicht vorschnell zu unterzeichnen. Zunächst sollte versucht werden, die vorgetragenen Änderungswünsche in Gesprächen mit Vertretern des Landes zu erörtern und die erhobenen Bedenken auszuräumen. Nach Einschätzung des LKT NRW wird das Land mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sofort mit rechtlichen Maßnahmen reagieren, falls die Verträge von den Kreisen nicht fristgerecht unterzeichnet werden. Auch das Land habe ein hohes Interesse, die Personalzuordnung nicht mit „Zwangsmaßnahmen“ durchzusetzen.