Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2008/09
Vorlage
SV-7-0875
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 lt. Anlage 1 wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 19.12.2007 hat der Kreistag über die Kindergartenbedarfsplanung für 2008/09 entschieden. Festgelegt wurden die Daten zu Gesamtplatzzahlen, Gruppentypen und 45-Stunden-Plätzen in den Tageseinrichtungen für Kinder. Die Entscheidung über die im Rahmen von Integrativen Maßnahmen zu fördernden Kinder sowie die Aufteilung von 35- und 25-Stunden-Plätzen stehen noch aus. Außerdem sind Angaben aufzunehmen, welche Plätze nicht das gesamte Jahr belegt sind und damit nur anteilig finanziert werden.

 

II.  Lösung

Während der Anmeldephase im Januar 2008 wurden sowohl die Eltern der neu in den Tageseinrichtungen angemeldeten Kinder als auch die Eltern der im Sommer 2008 in der Tageseinrichtung verbleibenden Kinder zu den vorgesehenen Buchungszeiten 25, 35 und 45 Stunden befragt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind als Anlage 2 beigefügt und in den Kindergartenbedarfsplan für 2008/09 eingearbeitet worden. Sie bilden auch die Grundlage für die Mittelanforderung beim Landesjugendamt (Tagesordnungspunkt 4, SV-7-0877).

Für die Integrationsmaßnahmen wurde ein Planungswert für jede Einrichtung ermittelt. Dieser setzt sich zusammen aus bereits genehmigten Maßnahmen für das kommende Jahr (50 %) und dem Durchschnittswert der vergangenen 3 Jahre (50 %). Ist die Zahl der für 2008/09 bereits genehmigten Fördermaßnahmen höher als der Durchschnittswert als die so ermittelte Planungszahl, wird diese der Planung zugrunde gelegt. Die Träger wurden um Stellungnahme gebeten, ob bereits Änderungen ggü. diesen Planungswerten absehbar sind. Die Angaben aus den Stellungnahmen wurden – soweit nachvollziehbar - in die weitere Planung einbezogen.

Als nur anteilig genutzte Plätze (§ 19 Abs. 1 Satz 3 KiBiz) werden die Plätze berücksichtigt, die nach den im Februar vorgelegten Anmeldedaten für 2008/09 zum 01.08.08 voraussichtlich (noch) nicht belegt sind. Insgesamt sind im Kindergartenbedarfsplan 255 anteilig genutzte Plätze ausgewiesen. Für 113 dieser Plätze liegen bereits Anmeldungen für einen Zeitpunkt nach dem 01.08.2008 vor (z.B. Aufnahmen zum 3. Geburtstag beim sog. hineinwachsenden Jahrgang). Auch ist davon auszugehen, dass für einige der Plätze, die nach Stand 05.02.08 zum 01.08.08 noch nicht belegt sind, Anmeldungen erfolgen, sobald die Platzabsagen der Kindergärten mit mehr Anmeldungen als Plätzen versandt werden. Nach derzeitiger Prognose lägen dann für etwa 2 % der Plätze (rd. 100 Plätze) noch keine Anmeldungen vor. Erfahrungsgemäß werden aber auch diese Plätze im Laufe des Kindergartenjahres für Nachzügler (z.B. bei Versäumen der Anmeldephase, kurzfristigen familiären Notwendigkeiten oder Zuzügen) benötigt. Für diese Fälle ist nach § 19 Abs. 1 Satz 3 KiBiz eine anteilige Finanzierung der Plätze entsprechend ihrer tatsächlichen Inanspruchnahme vorgesehen. Da Betreuungsverträge mit Angaben zur Zeitdauer des Betreuungsverhältnisses in den gerade beschriebenen Situationen zum Planungszeitpunkt noch nicht vorliegen, wird bei den Abschlagszahlungen eine 50 %ige Auslastung der betroffenen Plätze unterstellt.

 

Nach den Anmeldewochen waren teilweise erhebliche Abweichungen von den Planungen feststellbar. Betrafen diese die 45-Stunden-Plätze, so ist eine Planungsänderung erfolgt, wenn pro Gruppe um mehr als 2 Kinder oder je Einrichtung um mehr als 5 Kinder von den ursprünglichen Planungen abgewichen wurde.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Das nunmehr ermittelte Buchungsverhalten weicht von den Rechnungsgrößen des Landes (25% 25 Stunden, 50 % 35 Stunden, 25 % 45 Stunden) ab. Nur sehr wenige Eltern haben sich für eine Betreuungszeit von 25 Stunden für ihr Kind entschieden.

Hierdurch und durch die Umstellung der Finanzierung auf Pauschalen, die Einbeziehung der Plätze für behinderte Kinder in das allgemeine Betriebskostenfinanzierungssystem und die Absenkung des Trägeranteils für kirchliche Träger ergeben sich für das Jugendamt Mehrkosten bei der Finanzierung der Tageseinrichtungen.

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2007 ergibt sich folgende Darstellung der Kosten-/Finanzierungssituation für das Haushaltsjahr 2008:

 

 

Ansatz 2007

Ansatz 2008

Differenz

Einnahmen:

 

 

 

Elternbeiträge

3.850.000 €

4.100.000 €

+ 250.000 €

Landeszuweisung zu Betriebskosten

6.750.000 €

 

7.460.000 €

+ 710.000 €

Landeszuweisung f. sogen. arme Träger (bis 7/2008)

470.000 €

272.000 €

- 198.000 €

Summe

11.070.000 €

11.832.000 €

+ 762.000

Ausgaben:

 

 

 

Betriebskostenzuschüsse
an kommunale und freie
Träger

18.565.000 €

19.970.000 €

+ 1.405.000 €

Summe:

18.565.000 €

19.970.000 €

+ 1.405.000 €

Zuschussbedarf = Anteil
KJA

7.495.000 €

8.138.000 €

643.000 €

 

 

In den dargestellten zu erwartenden Kosten für 2008 sind die Mehrkosten für die Betreuung behinderter Kinder einbezogen. Auch in dieser Hinsicht erfolgt eine Umstellung der Finanzierungssystematik. Näheres hierzu ist der Mitteilungsvorlage MV-7-0907 zu entnehmen. Erstattungsbeträge zu den Kosten, die durch das Landesjugendamt vorgenommen werden, sind in der obigen Kalkulation noch nicht eingerechnet. Für das Haushaltsjahr 2008 wird zunächst erwartet, dass sich eine Einnahme in Höhe von rund 125.000 Euro als anteilige Kostenbeteiligung des Landesjugendamtes ergeben könnte. Etwaige zusätzliche Förderungen für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten und für eingruppige Einrichtungen sind in der Berechnung ebenfalls noch nicht berücksichtigt, da über diese Förderungen im Einzelfall zu entscheiden sein wird (§ 20 Abs. 3 KiBiz).

 

Die Umstellung der Finanzierung erfolgt zu Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 und damit zum 01.08.2008. Auf das lfd. Haushaltsjahr entfallen die durch das KiBiz entfallenden Mehrkosten lediglich zu 5/12 (August bis Dezember). In den kommenden Jahren ist mit einer deutlicheren Steigerung des Jugendamtsanteils an den Kosten zu rechnen. Die überschlägige Schätzung für das Jahr 2009 (in Gänze nach den neuen Finanzierungsmodellen zu kalkulieren) ergibt bei gleichbleibenden Planungsdaten einen Mehrbedarf im Vergleich zum Haushaltsansatz 2007 in Höhe von rd. 1,7 Mio. Euro (2 Mio € Mehrkosten ./. 300.000 € geschätzter Anteil LJA an den Kosten für integrative Maßnahmen). Dies entspräche einer Kostensteigerung von 22,7 % im Vergleich zum Ansatz 2007.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Da am 19.12.2007 wegen der Bedeutsamkeit der Planung für den Kreis Coesfeld der Kreistag über den Planungsentwurf entschieden hat und Änderungen an dieser Planung vorgesehen sind, ist ein Beschluss des Kreistages über den Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 erforderlich.