Betreff
Grundzüge Betriebskostenabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
SV-7-0876
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die als Anlage 1 beigefügten Grundsätze für die Betriebskostenabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz – werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese bei den zum 15.03.2008 zu erstellenden Bescheiden zu den Abschlagszahlungen für die Betriebskosten für das Kindergartenjahr 2008/09 zugrunde zu legen, sofern nicht abweichende, gemeinsame Empfehlungen der Spitzenverbände erfolgen.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, die Grundsätze für die Betriebskostenabrechnung den Kindergartenträgern im Zuständigkeitsbereich zur Kenntnis und zur Stellungnahme zu übersenden.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 25.10.2007 hat der Landtag das Kinderbildungsgesetz, kurz: KiBiz, beschlossen. Dieses löst zum 01.08.2008 das GTK und die hierzu ergangenen Ausführungsvorschriften als Finanzierungsgrundlage für die Tageseinrichtungen für Kinder ab. Verfahrensrechtliche Regelungen und Auslegungshilfen über die Abrechnung der Betriebskosten zwischen Kindergartenträgern und örtlichen Jugendämtern enthalten das KiBiz und die bislang vorliegenden Ausführungsvorschriften nicht. Eine gemeinsame Empfehlung der Spitzenverbände zur Umsetzung des KiBiz wurde angekündigt, liegt bisher allerdings nicht vor. Außerdem ist nicht bekannt, zu welchen Bereichen diese Empfehlung Aussagen enthalten wird.

Zum 15.03.2008 sollen die Träger Betriebskostenbescheide erhalten, damit eine effektive Personalplanung für das Kindergartenjahr 2008/09 noch möglich ist.

II.  Lösung

Um eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten und Missverständnisse bei der Beantragung von Betriebskostenzuschüssen möglichst zu vermeiden, wurden in der Anlage 1 Fördergrundsätze erarbeitet, die vom Kreisjugendamt Coesfeld bei der Ermittlung der Betriebskostenzuschüsse für das Kindergartenjahr 2008/09 Anwendung finden sollen.

Eine Trägerbeteiligung bei der Erstellung der Fördergrundsätze war aufgrund der Kürze des zur Verfügung stehenden Zeitraumes nicht möglich. Diese soll daher nachgeholt werden. Änderungen der erarbeiteten Anwendungsregelungen aufgrund der noch einzuholenden Stellungnahmen sind möglich.

Dennoch sollen die Fördergrundsätze bereits zum 15.03.2008 Anwendung finden. Durch sie werden die Betriebskosten kalkulierbarer, weil u.a. eine verbindliche Aussage zur Zuordnung von Kindern zu den KiBiz-Gruppentypen und damit zu den Pro-Kind-Pauschalen erfolgt. Auf diese Weise haben zudem die Träger eine Planungssicherheit, wie anrechenbare Betriebskosten ermittelt werden und das Jugendamt bestimmte Formulierungen des KiBiz auslegt und anwenden wird.

Ergänzungen und Änderungen der Fördergrundsätze können derzeit nicht ausgeschlossen werden, weil derzeit laufend neue Fallkonstellationen, die im KiBiz nicht abschließend geregelt sind, auftreten. Auch enthalten die Fördergrundsätze derzeit noch keine Angaben zum Verwendungsnachweisverfahren. Diese werden - sobald möglich – ergänzt.

III. Alternativen

Keine. Eine Verschiebung des Beschlusses, bis die noch einzuholenden Stellungnahmen der Träger vorliegen, ist nicht sinnvoll, da dann die Erstellung von Betriebskostenbescheiden zum 15.03.2008 nicht möglich wäre.

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Mehrkosten entstehen durch die Festlegung von Grundsätzen für die Betriebskostenabrechnung zunächst nicht. Entstehen diese aufgrund der Berücksichtigung von Einwendungen der Träger, so wird hierüber in der Sitzungsvorlage zu einem etwaigen Änderungsbeschluss in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung berichtet.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld u.a. die Aufgabe der Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe.