Betreff
Mittelanforderung - KiBiz - beim Landesjugendamt
Vorlage
SV-7-0877
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Auflistung zu beantragen. Bei etwaigen Änderungen durch die Entscheidung des Kreistages zum Kindergartenbedarfsplan 2008/09 sind diese in die Auflistung einzuarbeiten.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Zum 15.03.2008 sind erstmals die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz vom Jugendamt beim Landesjugendamt zu beantragen. Näheres hierzu hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI NRW) mit Erlass vom 19.12.2007 (Az. 321-2635.30/08) geregelt. Der Erlass liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 2 bei. Das Antragsverfahren soll elektronisch nach dem Muster der Anlage zum Erlass vom 19.12.2007 erfolgen. Das Antragsmuster ist – ausgefüllt mit den Daten für das Jugendamt des Kreises Coesfeld – als Anlage 1 ebenfalls beigefügt.

 

II.  Lösung

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Auflistung zu beantragen. Die Veranschlagung der Kosten für die Familienzentren erfolgte dabei – für die noch nicht ausgewählten Teilnehmer der 2. Ausbaustufe ab Sommer 2008 – bei der Tabelle für die Träger nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KiBiz. Hiermit erfolgt ausdrücklich keine Vorwegnahme der Entscheidung über die Auswahl der künftigen Familienzentren, die dem Jugendhilfeausschuss vorbehalten ist.

Grundlage für die in der Anlage 1 enthaltenen Daten ist der Kindergartenbedarfsplan 2008/09. Sollten sich durch die noch ausstehende Entscheidung des Kreistages über den Plan (siehe SV-7-0875) Änderungen ergeben, sind diese entsprechend in die Mittelanforderung zu übertragen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Der Landesanteil an den Betriebskosten der Tageseinrichtungen beträgt nach der beigefügten Auflistung rd. 9,4 Mio. EUR für das Kindergartenjahr 2008/09; davon entfallen 5/12 auf das Haushaltsjahr 2008. Werden die Mittel für 2008/09 nicht fristgerecht beantragt, müsste der Kreis Coesfeld die Finanzierung des Landesanteils zusätzlich übernehmen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen des engen Zusammenhangs mit der Kindergartenbedarfsplanung und der besonderen Bedeutung der Angelegenheit, verbunden mit nicht unerheblichen Auswirkungen auf den Produkthaushalt des Kreises Coesfeld, ist eine Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss angezeigt.