Betreff
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII
Vorlage
SV-7-0880
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Familienbildungsstätte Coesfeld erhält zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen „Kindertagespflege als Beruf“ im Kalenderjahr 2008 für Tagespflegepersonen einen Kreiszuschuss in Höhe von bis zu 1.698,50 €.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Wie bereits in der SV-7-0527 zur Sitzung vom 29.11.2006 dargelegt, sieht das SGB VIII insbesondere für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren eine Gleichstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor.

 

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst neben der Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson und Gewährung einer laufenden Geldleistung auch die fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung der Tagespflegepersonen.

 

Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2006 wurde eine finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld für das Schuljahr 2007 / 2008 beschlossen. Für das Kalenderjahr 2007 wurden Mittel in Höhe von bis zu 5.095,70 € bereitgestellt.

 

Grundlage für die Mittelbereitstellung war ein Antrag der Familienbildungsstätten Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen vom 03.11.2006 auf finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen.

 

Bei der Ermittlung der möglichen Zuschusshöhe wurden beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahmen in Lüdinghausen und Coesfeld berücksichtigt.

 

Mit Mittelanforderung vom 20.11.2007 hat die Familienbildungsstätte Lüdinghausen um anteilige Auszahlung der bewilligten Mittel für die im September 2007 in Lüdinghausen begonnene Qualifizierungsmaßnahme  in Höhe von 3.397,00 € gebeten. Der Betrag wurde der FBS entsprechend der Bewilligung des JHA vom 29.11.2006 gewährt.

 

Die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme in Coesfeld konnte lt. Mitteilung der Familienbildungsstätte Dülmen aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchgeführt werden. Die bereitgestellten Haushaltsmittel zur Förderung der Qualifizierungsmaßnahme in Coesfeld in Höhe von 1.698,50 € wurden somit in 2007 nicht abgerufen. Die Familienbildungsstätte beabsichtigt nunmehr zu Beginn des Kalenderjahres 2008 eine Qualifizierungsmaßnahme in Havixbeck durchzuführen. Mittel hierzu werden lt. Mitteilung der FBS im Laufe des Jahres 2008 abgerufen.

 

Die mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.11.2006 zur Verfügung gestellten anteiligen finanziellen Fördermittel für die Qualifizierungsmaßnahme in Coesfeld in Höhe von 1.698,50 € waren auf das Kalenderjahr 2007 begrenzt.

 

Die Qualifizierungsmaßnahme ist, wie bereits oben dargelegt, nicht durchgeführt worden.

 

Lt. Mitteilung der FBS vom 06.12.2007 soll ein Mittelabruf für die Qualifizierungsmaßnahme in Havixbeck im Laufe des Jahres 2008 erfolgen.

 

Eine Mittelbereitstellung für das Kalenderjahr 2008 ist durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.11.2006 nicht abgedeckt. Insofern ist ein erneuter Beschluss zur finanziellen Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen erforderlich.

 

II.  Lösung

 

Die Qualifizierung von Tagespflegepersonen gehört gem. § 23 Abs. 1 SGB VIII zu den Aufgaben im Rahmen der Förderung der Kindertagespflege. Aus diesem Grunde ist eine finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen angezeigt.

III. Alternativen

 

Es erfolgt keine weitere finanzielle Förderung der Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Im Produkthaushalt für das Jahr 2008 sind unter dem Sachkonto 533250 bei der Produktgruppe 51.01 (Förderung von Kindern in Tagespflege) entsprechende Mittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gem. § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über die finanzielle Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe zuständig.