Betreff
Einrichtung von Bereitschaftspflegestellen
Vorlage
SV-7-0888
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Das Kreisjugendamt richtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur vorläufigen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Bereitschaftspflegestellen ein.

 

  1. Für die Aufnahme eines Pflegekindes in Bereitschaftspflege kann der Bereitschaftspflegefamilie eine einmalige Beihilfe zur Ausgestaltung eines Kinderzimmers in Höhe von bis zu 550,00 Euro gewährt werden.

 

  1. Die Bereitschaftspflegefamilie erhält für das Vorhalten der Bereitschaftspflegestelle eine monatliche Pflegepauschale von 150,00 Euro.

 

  1. Während der Inobhutnahme/Aufnahme in die Pflegefamilie, ist der notwendige Unterhalt des Kindes/Jugendlichen sicherzustellen. Er umfasst auch die Kosten der Erziehung. Die Leistungen zum Unterhalt sind hierbei an den Leistungen zum Unterhalt der „Sozialpädagogischen Pflegestellen“ auszurichten.

 

  1. Mit der Bereitschaftspflegefamilie wird bei der Aufnahme eines Kindes eine schriftliche Vereinbarung geschlossen (siehe Anlage 1).

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das Kreisjugendamt hat im Rahmen von Kriseninterventionen die Möglichkeit, Kinder/Jugendliche in stationäre Einrichtungen wie das Kinderwohnheim Dülmen oder das Martinistift Appelhülsen unterzubringen.

 

Mit zunehmender Zahl sind Kleinstkinder oder sogar Säuglinge von einer kurzfristigen Unterbringung zur Abklärung der weiteren Lebensperspektive  betroffen. Bislang waren die Betreuungsangebote für diese Kinder kurzfristig nur über institutionelle Anbieter (verbunden mit Betreuungswechsel und Schichtdienst) sicherzustellen. Diese Unterbringungsform ist für aus Krisensituationen herausgelöste und emotional stark belastete Kinder äußerst ungünstig. Vor diesem Hintergrund gilt es eine zusätzliche Interventionsmöglichkeit bereitzuhalten, die die kurzfristige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen aus Krisensituationen heraus sicherstellt.

 

II.  Lösung

 

Durch die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes zu begleitende und zu schulende Bereitschaftspflegefamilien sollen eine alternative Betreuungs- und Versorgungsform zu den institutionellen Anbietern darstellen.

Die Bereitschaftspflegestellen sind dann ein besonders belastbares Familiensystem, das durch die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes gestützt wird.

 

Bereitschaftspflege ist eine anspruchsvolle Tätigkeit und muss sich auf die jeweiligen Kinder mit ihren Nöten und Verhaltensweisen einstellen können.

 

Die Bereitschaftspflege unterscheidet sich durch seine besondere Aufgabenstellung deutlich von den spezifischen Merkmalen einer Tages-, Kurzzeit- und Dauerpflege.

 

Die Bereitschaftspflege nimmt Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren auf. Der Aufenthalt ist auf drei Monate, in Ausnahmefällen bis zu sechs Monaten, befristet.

 

Unterbringungsgründe finden ihren Ursprung in der Regel in familiären Krisen, die eine Bedrohung des Kindes beinhaltet, wieder. Dies können zum Beispiel Unterversorgungssituationen des Kindes, sexueller Missbrauch oder der Ausfall der Eltern sein.

 

Nicht aufgenommen werden können extrem verhaltensauffällige Kinder, sehr aggressive Kinder, Kinder mit Drogenproblematik, Kinder mit akuter Suizidgefährdung und Kinder mit gewaltbereiten Eltern, die sich der Unterbringung widersetzen.

 

Für diese Kinder und Jugendliche wird weiterhin eine institutionelle stationäre Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe notwendig sein.

 

Bereitschaftspflege bedeutet in einem verbindlich festgeschriebenen Zeitraum von maximal sechs Monaten die weitere Perspektiven des Kindes zu klären und vorzubereiten. Die Perspektiven können die Rückführung zu den Eltern, die Vermittlung in eine geeignete Pflege- oder Adoptionspflege/-familie oder die Unterbringung in eine stationäre Einrichtung für Hilfen gemäß §§ 27, 34 SGB VIII sein.

 

Zusammenfassend betrachtet bietet die Bereitschaftspflegestelle als Betreuungsform eine sehr gute Möglichkeit, Kinder und Jugendliche in Notsituationen zu versorgen und sie dabei in ihrem sozialen Umfeld belassen zu können. Somit könnten akute Krisen für die Kinder und Jugendlichen abgefedert und aufgefangen werden.

 

Die Erfahrung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung könnte diesen Kindern und Jugendlichen erspart bleiben.

 

Die Eltern hätten Gelegenheit, ihre Spannungen zu bearbeiten, ohne gleich den Verlust der Kinder und Jugendlichen in Kinderheime befürchten zu müssen.

 

Viele Jugendämter in der Region haben mit der Einrichtung von Bereitschaftspflegestellen gute Erfahrungen gesammelt und konnten so eine fachlich hochwertige und kostensparende Kriseninterventionsform installieren.

 

Hierzu wird auf das als Anlage 2 beigefügte Konzept „Bereitschaftspflege“ verwiesen.

 

III. Alternativen

 

Zur vorläufigen Unterbringung/Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen verbleibt es wie bisher dabei, institutionelle stationäre Angebote von freien Trägern zu berücksichtigen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Zurzeit entstehen bei einer Jugendschutzstellenunterbringung im Rahmen der Inobhutnahme mit den Vertragspartnern des Kinderwohnheimes Dülmen (Mädchen) tägliche Unterbringungskosten in Höhe von 247,98 Euro und mit dem Martinistift Appelhülsen (Jungen) tägliche Unterbringungskosten in Höhe von 272,16 Euro. Für das Regelangebot des Kinderwohnheimes Dülmen entstehen derzeit tägliche Unterbringungskosten in Höhe von 127,63 Euro.

 

Dem gegenüber würden die Pflegeeltern der Bereitschaftspflegestelle neben der monatlichen Pflegepauschale in Höhe von 150,00 Euro einen Tagessatz von zurzeit 45,72 Euro (für Kinder von 0 – 14 Jahren) in Anlehnung des Kostensatzes „Sozialpädagogische Pflegestellen“ mit einem Stellenschlüssel von 1 : 10, erhalten.

 

Die Pflegepauschale in Höhe von 150,00 Euro monatlich ist laut Schreiben des Bundesministerium für Finanzen vom 20.11.2007 zu versteuern und gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2008. Der Tagessatz von derzeitig 45,77 Euro setzt sich zusammen aus materiellen Aufwendungen in Höhe von 14,30 Euro und Kosten der Erziehung in Höhe von 31,47 Euro.

 

Aufgrund der steuerlichen Belastung der Pflegepauschale ist der Anteil der Kosten der Erziehung von 25,47 Euro um 6,00 Euro auf 31,47 Euro erhöht worden, da ansonsten der finanzielle Anreiz sich als Bereitschaftspflegeeltern zur Verfügung zu stellen, deutlich abnehmen würde.

 

Ausgehend von vier Bereitschaftspflegestellen in unserem Zuständigkeitsbereich mit einer Belegung von 90 Kalendertagen im Jahr je Bereitschaftspflegestelle, entstehen Kosten von rd. 23.000,00 Euro jährlich.

 

Bei einer alternativen stationären Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung mit einem täglichen Entgelt von 127,63 Euro (Vergleich Kinderwohnheim Dülmen) entstünden Kosten in Höhe von rd. 46.000,00 Euro.

 

Im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 werden in der Produktgruppe 51.02 bei dem Sachkonto-Nr. 533258 „Vollzeitpflege Minderjährige“ (früher HH-Stelle 4550.766000) entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 71 SGB VIII und § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                          Anlage 2

Konzept des Pflegekinderdienstes

 

„Bereitschaftspflege“

 

 

 

Die Bereitschaftspflege ist eine „professionelle“ Form der familiären Betreuung von Kindern aus Familien, die sich in einer Krise befinden. Es geht vor allem um den Schutz und die Sicherung der leiblichen und seelischen Versorgung des Kindes, bei Vorliegen einer akuten Gefährdung, die eine zeitweilige Herausnahme des Kindes aus seiner Familie erfordert. Die vorübergehende Unterbringung der Kinder in Familien mit unbestimmter Aufenthaltsdauer hat den zentralen Auftrag, im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 KJHG eine mögliche Reintegration in die Herkunftsfamilie bzw. in eine geeignete Folgehilfe abzuklären.

 

Die Unterbringung eines Kindes in einer Bereitschaftspflegestelle kann immer nur eine vorübergehende Maßnahme sein, die dann zum Einsatz kommt, wenn Eltern – aus welchen Gründen auch immer – mit der Erziehung, Versorgung, Betreuung ihres Kindes überfordert sind und eine Herausnahme aus dem elterlichen Haushalt mehr oder weniger unverzüglich geboten ist. D. h. der Einsatz der Bereitschaftspflege wird immer an der Schwelle der Kindeswohlgefährdung erfolgen – etwa weil die Eltern oder der alleinerziehende Elternteil schuldhaft oder schuldlos das Kind vernachlässigen, es sexuell missbrauchen oder jedenfalls eine solche Schädigung durch Dritte nicht verhindern wollen oder können.

 

Bereitschaftspflege kann einmal auf der Basis einer Inobhutnahme gem. § 42 KJHG erfolgen , aber auch als eine vorläufige Hilfe zur Erziehung gem. § 33 KJHG installiert werden.

In beiden Fällen ist das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern bzw. Vormund/ Pflegers wünschenswert bzw. erforderlich, da für die Ausgestaltung der weiteren Hilfe unverzichtbar.

Der Kontakt zwischen dem Kind und seiner Familie ist dabei fallangemessen zu fördern.

In enger Kooperation von Eltern, Bereitschaftspflegestelle und Jugendhilfe muss nach einer Inobhutnahme die im Einzelfall geeignete Hilfe für das Kind und seine Familie ohne zeitliche Verzögerung erarbeitet und vermittelt werden.

 

Was muss/kann eine Bereitschaftspflege leisten?

 

Die Bereitschaftspflege unterscheidet sich durch seine besonderen Aufgaben deutlich von den spezifischen Merkmalen einer Tages- Kurzzeit- und Dauerzeitpflege.

Besondere Aufgaben der Bereitschaftspflege sind Krisenintervention, Schutz und Clearing im Kontext von Diagnostik und Hilfeplanung.

Die Betreuungspersonen bzw. Familien müssen         

-          die Fähigkeit und Bereitschaft aufweisen, zu jeder Zeit immer wieder vielfach schwer gestörten und verunsicherten Kindern in akuten Krisensituationen für einen meist unbestimmten Zeitraum, und oft auch in Unkenntnis der vorausgegangenen Geschehnisse, ein stabiles Umfeld zu geben und sich dann auch wieder trennen zu können. 

-          Darüber hinaus auf Abruf bereit und fachlich fundiert zu sein, aktiv und in enger Kooperation mit den zuständigen Fachdiensten an der Erarbeitung der für den Minderjährigen und seine Familie geeigneten Hilfen mitzuwirken.

-          Zu dem immer bereit und auch fähig zu sein, mit teils schwierigen Eltern in problematischen Lebensphasen in wertschätzender und fördernder Art zusammen zu arbeiten.

 

Die Bereitschaftspflege ist eine Hilfe zur Erziehung, die bereits seit Jahren durch den Pflegekinderdienst des Kreises Coesfeld vorgehalten wird.

Im Mittel der letzten fünf Jahre wurden durchschnittlich vier Kinder pro Jahr in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Bisher wurden Bereitschaftspflegefamilien rekrutiert aus Tagespflegestellen und Bewerbern für Dauerpflege.

Die Fluktuation der bereiten Familien war sehr hoch, da es keine vertragliche Anbindung gab.

Durch eine vertraglich abgesicherte Konzeption mit der Gewährung einer Bereitschaftspauschale auch für Zeiten der Nichtinanspruchnahme wird es möglich sein, qualifizierte Familien zu finden, die dem Jugendamt kontinuierlich zur Verfügung stehen.

 

 

Der Vorteil der Bereitschaftspflege liegt nicht nur darin, dass sie eine kostengünstige Alternative zur stationären Unterbringung darstellt, sondern insbesondere in der Regel dem Bedürfnis des zu versorgenden Kindes nach einem kleinen und überschaubaren Rahmen eines Familiensystems entgegenkommt.

Dem Kind wird die Möglichkeit gegeben, zu einer konstanten Betreuungsperson Beziehung aufzunehmen, und somit seine Bindungsfähigkeit zu wahren oder zu erlernen. Es erhält auf diese Weise Vertrauen in Beziehungen, die es bei langsamen sanftem Wechsel, z. B. zurück zu den Eltern oder in eine Folgehilfe, übertragen kann.

 

Die in der Bereitschaftspflege erfolgende Betreuung und Weitervermittlung eines Kindes ist ein sehr komplexer Prozess, der Ablösung und Trauer, Anbahnung und Sicherung beinhaltet. Dieser muss daher besonders sorgfältig geplant und durchgeführt werden.

 

Die Bereitschaftspflege erfordert ein enges und gezieltes  Zusammenwirken von ASD, Pflegekinderdienst, Bereitschaftspflegeeltern und anderen Institutionen.

Der Pflegekinderdienst dient hier als Bindeglied zwischen der Bereitschaftspflegefamilie und dem ASD, der Herkunftsfamilie und allen anderen Beteiligten.

 

1. Aufgaben des ASD:

-          Hilfeplanung

-          Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen, Einleiten von Sorgerechtsverfahren, Verbleibensanordnungen o. ä.

-          Elternarbeit zur Erarbeitung der weiteren Perspektive des Kindes in der Familie

-          Recherche des familiären Umfelds, möglicherweise Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Eltern

-          Einleitung weiterer Hilfen für die Familie zur Stabilisierung der Familie, damit diese ihre Elternverantwortung wieder wahrnehmen können

-          Ziel: Rückführung des Kindes

-          Ist die Rückführung des Kindes ausgeschlossen, alternative Perspektivsuche wie stationäre Unterbringung des Kindes oder Pflegevermittlung

 

2. Aufgaben des Pflegekinderdienstes:

-          Bereitstellung einer Bereitschaftspflegefamilie

-          Werbung und Vorbereitung der Bereitschaftspflegestelle

-          Engmaschige Beratung und Begleitung des Kindes und der Bereitschaftspflegestelle

-          Erstellen einer umfangreichen Sozial-Diagnostik des Kindes unter Zuhilfenahme anderer  Professionen, wie z. B. Erziehungsberatungsstelle, Kinderärzte, Therapeuten

-          Einleiten von Hilfen für das Kind, wie Fördermaßnahmen usw.

-          Koordination von Fachkräften (Ärzte, Kindergarten, Schule, Frühförderstelle, Sozialpädiatrie)

-          Informationsweitergabe an den ASD, schriftliche Berichterstattung zum Verlauf der Bereitschaftspflege

-          Bindegliedfunktion zwischen Bereitschaftspflegestelle und ASD - sowie Bereitschaftspflegestelle und leibliche Eltern

-          Planung und Begleitung von Besuchskontakten im Jugendamt

-          Teilnahme an Gerichtsverfahren in schriftlicher oder persönlicher Form

-          Vorbereitung der Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt

-          Ist die Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt ausgeschlossen ist zu prüfen, ob geeignete Pflegeeltern für das Kind gefunden werden können.

-          Bei Dauerpflege ist diese vorzubereiten und Anbahnungskontakte einzuleiten

-          Sanfter Übergang in die Pflegefamilie wird geschaffen

 

 

 

3. Aufgaben der Bereitschaftspflegestellen:

-          Gegebenenfalls ad hoc Aufnahme eines Kindes, auch am Wochenende und in der Nacht

-          Versorgung des Kindes mit Nahrung, Zuwendung, usw.

-          Feststellen des Allgemeinzustandes des Kindes bei der Aufnahme

-          Beobachtung des Kindes im Tagesablauf

-          Führung eines Tagebuchs

-          Ausgleichen von Defiziten beim Kind durch z.B. Beziehungsangebot, gezielte Ernährung, feste Tagesstrukturen, Entwicklungsförderung

-          Abklärung von gesundheitlicher Verfassung bzw. Schäden des Kindes  Vorstellen des Kindes bei Kinderarzt, Neurologen und anderen Fachärzten

-          Enge Kooperation mit dem Pflegekinderdienst, z.B. Informationsweitergabe

-          Begleitung des Kindes zu Besuchskontakten

-          Kooperation mit den Eltern des Kindes

-          Teilnahme am Hilfeplanverfahren, mündliche Berichterstattung zur Situation des Kindes

-          Unterstützung und Begleitung des Kindes bei der Rückführung zu den Eltern oder beim Übergang in eine Dauerpflegestelle

-          Teilnahme an Fortbildungsangeboten des Jugendamtes, Supervision

 

 

4. Profil der Bereitschaftspflegestellen:

-          Die Bereitschaftspflegeeltern sollten Erfahrung in der Erziehung und Versorgung von Kindern besitzen,  z.B. durch Erziehung eigener Kinder

-          Die Familie sollte über ausreichend und kindgerechten Wohnraum verfügen

-          Die Ausübung einer eigenen Berufstätigkeit der hauptsächlichen Bezugsperson ist ausgeschlossen

-          Die Pflegeeltern sollten über Eigenschaften wie Flexibilität, Toleranz und Aufgeschlossenheit gegenüber anderen Lebenssituationen, Offenheit, Einfühlungsvermögen, gute Beobachtungsgabe, Reflexions- und Eigenreflexionsfähigkeit  und über das Vermögen der Distanzwahrung verfügen 

-          eigene Kinder sollten alters- und entwicklungsmäßig in der Lage sein, mit den oft problematischen Situationen der Bereitschaftspflegekinder umgehen zu können, diese nicht als Konkurrenz zu betrachten und mit Abschieden zurechtzukommen.

-          Von den Bereitschaftspflegeeltern wird ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft gefordert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgestaltung der Hilfe durch das Jugendamt:

 

Das Jugendamt schließt mit den Bereitschaftspflegeeltern eine Vereinbarung und sichert damit die ständige Verfügbarkeit und Belegungsmöglichkeit.

 

Inhalte der Vereinbarung:

-          Die Bereitschaftspflegefamilie verpflichtet sich jederzeit, auch an Wochenenden und nachts, ein Kind aufzunehmen.

-          In der Regel erfolgt die Aufnahme nur eines Kindes, Ausnahme ist möglich bei Geschwisterkindern.

-          Die Bereitschaftspflege sollte in der Regel nach drei Monaten, spätestens nach sechs Monaten, beendet werden. Sobald sich abzeichnet, dass  eine Perspektivklärung während dieses Zeitraums nicht möglich ist, ist eine vorzugsweise anderweitige Unterbringung zu erörtern.

-          Die Bereitschaftspflege verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und zur Übernahme der ihnen übertragenen fallbezogenen Aufgaben im Rahmen von Diagnostik, Entwicklungsförderung, Begutachtung und Elternkontakten.

-          Verpflichtung zum Datenschutz

-          Wirtschaftliche Ausgestaltung der Hilfe (Tagessatz analog einer Sozialpädagogischen Pflegefamilie ohne Personalkosten, einmalige Beihilfen für Erstausstattung usw.).

-          Pauschalbetrag für Grundausstattung wie Kindersitze, Kinderwagen, Kindermöbel.

-          Bereitstellungspauschale für Zeiten der Nichtbelegung der Familie.

-          Regelung zu Urlaubszeiten bzw. Regenerationszeiten, u.a. Urlaub muss rechtzeitig angekündigt werden bei Festbuchung sofort, sonst 6 Wochen vor Urlaubsantritt.

-          Die Vereinbarung kann jeweils vier Wochen zum Quartalsende von den Parteien gekündigt werden.

 

 

Ausgestaltung der Stelle für den Bereich Bereitschaftspflege:

 

Bisherige Erfahrungen im Bereich der Bereitschaftspflege haben gezeigt, dass ein hohes Stundenkontingent gebunden ist durch die spezifizierte  Fallarbeit und bisher nur durch zusätzliche Mehrarbeit bei allen drei Stelleninhabern geleistet werden konnte.

Voraussetzung für eine qualifizierte konzeptionelle Arbeit, ohne Beeinträchtigung der anderen Aufgaben in der Adoptionsvermittlung, Pflegekinderarbeit und Tagespflege,

dass auch über ausreichend zeitliche bzw. personelle Kapazitäten verfügt werden kann.     

Dadurch, dass es sich bei den Bereitschaftspflegeeltern um Laien handelt, ist eine hohe fachliche Beratung erforderlich, um die gute Qualität dieser Arbeit zu sichern.

In Anlehnung an die Arbeit der Westfälischen Pflegefamilien gehen wir von einem Stellenschlüssel von 1:10 aus.

Ausgehend von vier Bereitschaftspflegestellen im gesamten Kreis Coesfeld ist eine zusätzliche Stelle mit einem Stundenumfang von mindestens 40% der Gesamtarbeitszeit einzurichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreisverwaltung Coesfeld                                                                                           Anlage 1

- Kreisjugendamt -

 

 

 

Vereinbarung

zur Aufnahme eines Kindes

In Bereitschaftspflege

 

 

Frau _______________________________________________________________

 

Herr _______________________________________________________________

 

Adresse: ______________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Tel./Fax/E-Mail _________________________________

 

vereinbaren mit

 

dem Kreisjugendamt Coesfeld, Pflegekinderdienst

 

 

  1. Die Pflegeperson/en stellen kurzfristig eine zeitlich befristete Familienbetreuung in Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche bereit.

 

  1. Die Pflegeperson/en verpflichten sich, das Kind/den Jugendlichen so lange zu

betreuen und zu versorgen, bis eine anderweitige Unterbringungsform erfolgt. Ein dauerhafter Verbleib in der Bereitschaftspflegestelle ist nicht vorgesehen.

 

Die Verweildauer des Kindes/Jugendlichen in der Bereitschaftspflege soll drei Monate nicht überschreiten.

 

  1. Die Pflegeperson/en verpflichten sich im Hinblick auf die Rückführung des Kindes/Jugendlichen in die Herkunftsfamilie bzw. zur Kontaktanbahnung in eine Dauer- oder Adoptivfamilie mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zu kooperieren. Die Entscheidungskompetenz liegt beim Kreisjugendamt Coesfeld. Besuchskontakte sollen konstruktiv mitgestaltet werden.

 

  1. Eine Aufnahme weiterer Pflegekinder, auch Tageskinder, bedarf der Absprache mit dem Kreisjugendamt Coesfeld.

 

  1. Die Pflegeperson/en unterliegen gegenüber Dritten den besonderen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes. Sie verpflichten sich, vertrauliche Informationen über den Werdegang des Kindes und seine Familienverhältnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung.

 

  1. Urlaubs- und sonstige mehrtägige Abwesenheitszeiten der Pflegeperson/en sind dem Kreisjugendamt Coesfeld vorab mitzuteilen.

 

  1. Das Kreisjugendamt Coesfeld bewilligt für eine notwendige Erstausstattung zur Ausgestaltung eines Kinderzimmers der Bereitschaftspflegestelle eine einmalige pauschale Beihilfe. Die Beihilfe ist an das Kreisjugendamt Coesfeld zurückzuzahlen, wenn die Vereinbarung weniger als zwölf Monate Bestand hat.

 

Die Familien erhalten für die Dauer der Betreuung eines Kindes ein Pflegegeld analog zu den materiellen Aufwendungen und Kosten der Erziehung bei den „Sozialpädagogischen Pflegestellen“. Mit dem Tagessatz sind sämtliche Aufwendungen abgegolten.

 

Eine Bereitschaftspauschale in Höhe von monatlich 150,00 Euro, die versteuert werden muss. Die Bereitschaftspauschale wird auch gewährt, wenn kein Kind betreut wird.

 

 

Die Zahlung erfolgen auf das Konto:

 

Herr/Frau ______________________________________________________

 

Bank: _________________________________________________________

 

Kto.-Nr. ______________________________________________________________

 

BLZ: __________________________________________________________

 

 

  1. Das Kreisjugendamt Coesfeld wird die Pflegeperson/en während der Bereitschaftspflege, dem Einzelfall angemessen, begleiten und unterstützen.

 

  1. Gravierende Veränderungen in der Familie (zum Beispiel im Bereich Wohnung, Finanzen, Gesundheit) sind dem Kreisjugendamt Coesfeld unaufgefordert mitzuteilen.

 

  1. Die Vereinbarung tritt am  ____________________ in Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres. Eine Grundlage für eine Vertragsverlängerung für ein weiteres Jahr bildet ein jährliches Reflexionsgespräch.

 

  1. Die Vereinbarung kann jeweils vier Wochen zum Quartalsende von den Parteien gekündigt werden.

 

 

 

 

Coesfeld, den ___________________________________

 

 

 

 

__________________________________    _____________________________

Unterschrift der Pflegeperson/en                                Unterschrift Kreisjugendamt Coesfeld