Betreff
Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-7-0893
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für das bisherige stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Herr Dieter Voß wird Frau Nina Appelhoff als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Das stimmberechtigte Mitglied Herr Dieter Voß gehörte auf Vorschlag der Offenen Jugendarbeit Ascheberg e.V. bislang dem Jugendhilfeausschuss an. Herr Dieter Voß erklärte mit Schreiben vom 04.01.2008 seinen Rücktritt aus dem Jugendhilfeausschuss und steht somit für ein künftige Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung.

 

II.  Lösung

 

Gemäß § 4 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- u. Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) ist bei Ausscheiden eines stimmberechtigten Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses vor Ablauf der Wahlzeit ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit zu wählen. Die Wahl des Ersatzmitgliedes erfolgt auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat.

 

Herr Dieter Voß wurde von der Offenen Jugendarbeit Ascheberg e.V. vorgeschlagen. Der Verein hat in seiner Sitzung beschlossen, Frau Nina Appelhof als neues Mitglied im Jugendhilfeausschuss zu benennen. Mit Schreiben vom 04.01.2008 wurde Frau Nina Appelhof für den Jugendhilfeausschuss als neues Mitglied vorgeschlagen.

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist gemäß § 4 Abs. 2 AG-KJHG in Verbindung mit § 41 KrO NW der Kreistag.