hier: Ausgabeermächtigung zur Leistung von freiwilligen Zuschüssen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung Ausgaben für 2008 für die nachfolgend aufgeführten Kreiszuschüsse der Produkte 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung und 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern maximal in Höhe der im Haushaltsjahr 2007 bereitgestellten Ausgabeermächtigungen unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse zur Haushaltsplanung 2008 vorzunehmen. Neue Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreistages.
Bezeichnung Ausgabeermächtigung im
Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung 2008
- Kreiszuschuss Kinder- und Jugenderholung 145.000 €
- Kreiszuschuss Mitarbeiterfortbildung 4.000 €
- Maßnahmen der Jugend-/sozialarbeit und Familienarbeit 8.000 €
- Kreiszuschuss Jugendpflegemaßnahmen und –material 8.000 €
- Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 6.000 €
- Familienerholung 15.800 €
- Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT 590.400 €
- Betriebskostenzuschüsse Spielgruppen 10.000 €
Begründung:
I. Problem
Die Verabschiedung des Kreishaushaltes ist aufgrund der Umstellungsarbeiten auf das Neue Kommunale Finanzmanagement für den 07.05.2008 vorgesehen.
Aufgrund des sich anschließenden Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Münster wird der Kreishaushalt 2008 voraussichtlich erst im Juni 2008 in Kraft treten.
Bis zum Inkrafttreten erfolgt die Abwicklung des Kreishaushaltes somit im Rahmen der sog. vorläufigen Haushaltsführung.
Während dieser Zeit dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, sofern der Kreis Coesfeld hierzu rechtlich verpflichtet ist oder diese für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei Zuwendungsempfängern hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 19.12.2007 beschlossen, die Verwaltung zu ermächtigen, auch während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung Auszahlungen von Kreiszuschüssen max. in Höhe der hierfür im Haushaltsjahr 2007 veranschlagten Mittel unter dem Vorbehalt der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse und der Haushaltsberatungen für den Produkthaushalt 2008 vorzunehmen.
Aus diesem Grunde ist über die Auszahlung freiwilliger Zuschüsse, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu entscheiden. Den nachfolgenden Aufstellungen sind die betroffenen Zuschüsse sowie die Höhe der Ausgabeermächtigung im Haushaltsjahr 2007 zu entnehmen:
- Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung /
-sozialarbeit
Bezeichnung
|
Ausgabeermächtigung 2007
|
Kreiszuschuss Kinder- und Jugenderholung |
145.000 € |
Kreiszuschuss Mitarbeiterfortbildung |
4.000 € |
Maßnahmen der Jugend-/sozial- und Familienarbeit |
8.000 € |
Kreiszuschuss Jugendpflegemaßnahmen und –material |
8.000 € |
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
6.000 € |
Familienerholung |
15.800 € |
Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT |
590.400 € |
Die Zuschussgewährung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit“ des Kreisjugendamtes Coesfeld.
Für das Haushaltsjahr 2008 sind Ausgaben mindestens in Höhe der genannten Ansätze beabsichtigt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist hierüber abschließend zu entscheiden.
- Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern
Bezeichnung
|
Ausgabeermächtigung 2007
|
Betriebskostenzuschüsse Spielgruppen |
10.000 € |
Grundlage für die Gewährung von Betriebskostenzuschüsse an Spielgruppen sind die „Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen im Rahmen des Ausbaus von verlässlichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ des Kreises Coesfeld.
Für das Haushaltsjahr 2008 sind Ausgaben mindestens in Höhe der genannten Ansätze beabsichtigt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist hierüber abschließend zu entscheiden.
II. Lösung
Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Weiterführung notwendiger Aufgaben während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2008 Ausgaben für die o.g. Zuschüsse max. in Höhe der in 2007 erteilten Ausgabeermächtigung vorzunehmen.
III. Alternativen
Freiwillige Kreiszuschüsse für bisher veranschlagte Maßnahmen werden erst nach in Kraft treten der Haushaltssatzung 2008 ausgezahlt.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Kosten entstehen max. in dem Umfang, wie bereits im Haushaltsjahr 2007 Haushaltsmitttel für die genannten Kreiszuschüsse veranschlagt wurden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.