Beschlussvorschlag:
Das Rahmenbauprogramm 2006
- 2008 für die investive Straßenunterhaltung wird für das Jahr 2008
entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgeändert.
Vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2008 erfolgt gleichzeitig der
Baubeschluss, die Maßnahmen entsprechend den vorgegebenen Rahmenbedingungen
abzuwickeln.
Begründung:
I. und II.
Im Laufe des Sommers 2007
wurde deutlich, dass auf einigen Teilabschnitten der hoch frequentierten
Kreisstraße 1 in Havixbeck die Griffigkeit der Fahrbahndecke nicht mehr
ausreichend war. Darüber hinaus haben sich mit der Zeit durch den
Schwerlastverkehr Spurrinnen gebildet, die bei Regen zu Aquaplaning führen
können. Als Sofortmaßnahme wurde durch
eine entsprechende Beschilderung die Geschwindigkeit bei Nässe auf 50 km/h
beschränkt. Weil vermutlich Autofahrer diese Einschränkung nicht beachteten,
gab es danach dennoch schwere Unfälle auf der K 1. Das Prüfcenter des
Landesbetriebs Straßen NRW hat auf Bitten des Kreises im September 2007
entsprechende Griffigkeitsmessungen auf der K 1 und auf einem Teilabschnitt der
K 2 bei Nordkirchen – wo ähnliche Probleme auftraten – vorgenommen. Im Ergebnis
ist dabei festgestellten worden, dass bei beiden Abschnitten die notwendige
Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche erheblich unterhalb der angestrebten
Richtwerte liegen. Zur Festlegung des erforderlichen Arbeitsumfanges wurde der
vorhandene Straßenaufbau durch ein beauftragtes Ingenieurbüro näher untersucht.
Mit Blick auf eine möglichst langfristige Gebrauchsdauer der Fahrbahndecke wird
es aus fachlicher Sicht als sinnvoll angesehen, den Asphaltoberbau tiefgreifend
vollflächig zu erneuern.
Im einzelnen sollten aus
Sicht der Verwaltung in 2008 folgende Maßnahmen im Rahmenbauprogramm für die
investive Straßenunterhaltung abgewickelt werden. Zur Lage im Straßennetz und
zum Umfang der Maßnahmen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
1.
Erneuerung der
Fahrbahndecke auf einem rd. 4,3 km langen Abschnitt der K 1 in Havixbeck. Kosten
rd. 820.000 €.(Anlage 1)
2.
Erneuerung der
Fahrbahndecke auf einem rd. 0,9 km langen Abschnitt der K 2 in
Nordkirchen. Kosten rd. 180.000 €.
(Anlage 2)
3.
Erneuerung einer Brücke über die K 34 in Holtwick (Anlage 3). Die Maßnahme sollte ursprünglich
schon in 2007 durchgeführt werden, musste aber mit Blick auf finanzielle und
personelle Engpässe zurückgestellt werden. Kosten rd. 150.000 €.
4.
Deckenerneuerung
auf Teilabschnitten der K 8 und K14 in Vinnum (Anlage 4). Für die Materialanlieferung zur
Sanierung des Dammbruchs des Dortmund-Ems-Kanal im Bereich Olfen / Datteln im
Jahre 2005 wurden Teilabschnitte der K 8 und K14 erheblich beschädigt. Mit der
Wasser – und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist inzwischen rechtsverbindlich
vereinbart, dass neben punktuellen Maßnahmen die Fahrbahn des Kreisverkehrs
vollflächig auf Kosten der WSV erneuert wird. Auf dem weiterführenden
Streckenabschnitt der K 8 in Richtung Olfen/Kanalbrücke bestanden bereits vor
dem Schadensereignis Sanierungsabsichten. Eine Vielzahl der Schadstellen sind
jedoch unstrittig Folge der Nutzung durch den verstärkten Schwerlastverkehr. Da
es wenig Sinn macht einzelne Schadenstellen separat zu sanieren, wurde unter
der Voraussetzung , dass der Kreis die Ausschreibung und Abwicklung
eigenverantwortlich durchführt, vereinbart, dass die WSV 70 % der in diesem Bereich anfallenden Kosten
übernimmt. Der seinerzeitige Transportweg auf der K 8 endete rd. 100 m vor der
Kanalbrücke und führte über Wirtschaftswege weiter zur Schadstelle am DEK. Da
dieser Abschnitt der K 8 ebenfalls Schadstellen aufweist, soll die vollflächige
Sanierung auf Kosten des Kreises bis zur Kanalbrücke fortgesetzt werden. Die
vom Kreis zu übernehmenden Kosten dürften nach überschlägigen Ermittlungen bei
etwa 50.000 € liegen.
III. Alternativen
Insbesondere wegen der
gravierenden Gefährdungen der Verkehrssicherheit auf Teilabschnitten der K 1
und K 2 wird vorgeschlagen, die ursprünglich im Rahmenbauprogramm für das Jahr
2008 vorgesehenen Maßnahmen zurückzustellen. Über die Weiterführung des
Rahmenbauprogramms sollte im Herbst 2008 beraten werden.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die für die Durchführung
der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Produkthaushalts 2008
eingeplant. Die auf den Kreis entfallenden Kostenanteile sind ausschließlich
aus Eigenmittel zu finanzieren.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Entsprechend § 13 Abs. 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss den Baubeschluss über
vorgesehene Baumaßnahmen zu treffen, soweit die in der Hauptsatzung
vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Vorbehaltlich der
Mittelbereitstellung im Rahmen des Produkthaushalt 2008 liegen die
Voraussetzungen vor.