Betreff
Änderung des Rahmenbauprogramms 2006 -2008 für die investive Straßenunterhaltung und Baubeschluss zur Abwicklung der vorgesehenen Maßnahmen
Vorlage
SV-7-0900
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm 2006 - 2008 für die investive Straßenunterhaltung wird für das Jahr 2008 entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgeändert.  

 

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2008 erfolgt gleichzeitig der Baubeschluss, die Maßnahmen entsprechend den vorgegebenen Rahmenbedingungen abzuwickeln.

 

Begründung:

 

I. und II.

 

Im Laufe des Sommers 2007 wurde deutlich, dass auf einigen Teilabschnitten der hoch frequentierten Kreisstraße 1 in Havixbeck die Griffigkeit der Fahrbahndecke nicht mehr ausreichend war. Darüber hinaus haben sich mit der Zeit durch den Schwerlastverkehr Spurrinnen gebildet, die bei Regen zu Aquaplaning führen können. Als  Sofortmaßnahme wurde durch eine entsprechende Beschilderung die Geschwindigkeit bei Nässe auf 50 km/h beschränkt. Weil vermutlich Autofahrer diese Einschränkung nicht beachteten, gab es danach dennoch schwere Unfälle auf der K 1. Das Prüfcenter des Landesbetriebs Straßen NRW hat auf Bitten des Kreises im September 2007 entsprechende Griffigkeitsmessungen auf der K 1 und auf einem Teilabschnitt der K 2 bei Nordkirchen – wo ähnliche Probleme auftraten – vorgenommen. Im Ergebnis ist dabei festgestellten worden, dass bei beiden Abschnitten die notwendige Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche erheblich unterhalb der angestrebten Richtwerte liegen. Zur Festlegung des erforderlichen Arbeitsumfanges wurde der vorhandene Straßenaufbau durch ein beauftragtes Ingenieurbüro näher untersucht. Mit Blick auf eine möglichst langfristige Gebrauchsdauer der Fahrbahndecke wird es aus fachlicher Sicht als sinnvoll angesehen, den Asphaltoberbau tiefgreifend vollflächig zu erneuern.

 

Im einzelnen sollten aus Sicht der Verwaltung in 2008 folgende Maßnahmen im Rahmenbauprogramm für die investive Straßenunterhaltung abgewickelt werden. Zur Lage im Straßennetz und zum Umfang der Maßnahmen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.

 

1.      Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem rd. 4,3 km langen Abschnitt der K 1 in Havixbeck. Kosten rd. 820.000 €.(Anlage 1)

 

2.      Erneuerung der Fahrbahndecke auf einem rd. 0,9 km langen Abschnitt der K 2 in Nordkirchen.  Kosten rd. 180.000 €. (Anlage 2)

 

3.      Erneuerung  einer Brücke über die K 34 in Holtwick  (Anlage 3). Die Maßnahme sollte ursprünglich schon in 2007 durchgeführt werden, musste aber mit Blick auf finanzielle und personelle Engpässe zurückgestellt werden. Kosten rd. 150.000 €.

 

4.      Deckenerneuerung auf Teilabschnitten der K 8 und K14 in Vinnum (Anlage 4).          Für die Materialanlieferung zur Sanierung des Dammbruchs des Dortmund-Ems-Kanal im Bereich Olfen / Datteln im Jahre 2005 wurden Teilabschnitte der K 8 und K14 erheblich beschädigt. Mit der Wasser – und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist inzwischen rechtsverbindlich vereinbart, dass neben punktuellen Maßnahmen die Fahrbahn des Kreisverkehrs vollflächig auf Kosten der WSV erneuert wird. Auf dem weiterführenden Streckenabschnitt der K 8 in Richtung Olfen/Kanalbrücke bestanden bereits vor dem Schadensereignis Sanierungsabsichten. Eine Vielzahl der Schadstellen sind jedoch unstrittig Folge der Nutzung durch den verstärkten Schwerlastverkehr. Da es wenig Sinn macht einzelne Schadenstellen separat zu sanieren, wurde unter der Voraussetzung , dass der Kreis die Ausschreibung und Abwicklung eigenverantwortlich durchführt, vereinbart, dass die WSV  70 % der in diesem Bereich anfallenden Kosten übernimmt. Der seinerzeitige Transportweg auf der K 8 endete rd. 100 m vor der Kanalbrücke und führte über Wirtschaftswege weiter zur Schadstelle am DEK. Da dieser Abschnitt der K 8 ebenfalls Schadstellen aufweist, soll die vollflächige Sanierung auf Kosten des Kreises bis zur Kanalbrücke fortgesetzt werden. Die vom Kreis zu übernehmenden Kosten dürften nach überschlägigen Ermittlungen bei etwa 50.000 € liegen. 

 

III. Alternativen

 

Insbesondere wegen der gravierenden Gefährdungen der Verkehrssicherheit auf Teilabschnitten der K 1 und K 2 wird vorgeschlagen, die ursprünglich im Rahmenbauprogramm für das Jahr 2008 vorgesehenen Maßnahmen zurückzustellen. Über die Weiterführung des Rahmenbauprogramms sollte im Herbst 2008 beraten werden.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die für die Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Produkthaushalts 2008 eingeplant. Die auf den Kreis entfallenden Kostenanteile sind ausschließlich aus Eigenmittel zu finanzieren.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Entsprechend § 13 Abs. 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss den Baubeschluss über vorgesehene Baumaßnahmen zu treffen, soweit die in der Hauptsatzung vorgegebenen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Rahmen des Produkthaushalt 2008 liegen die Voraussetzungen vor.