Beschlussvorschlag:
Das Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen
„Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ für den Kreis Coesfeld im
Rahmen eines niederschwelligen Angebotes gem. § 45 SGB XI PflEG wird für das
Jahr 2008 bis zu 11.000 € gefördert. Soweit andere oder höhere Einnahmen als
veranschlagt erzielt werden, sind diese
auf den Förderbetrag anzurechnen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreis Coesfeld fördert seit 2006 das Projekt: „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ im Kreis Coesfeld mit einem Zuschuss von 22.000 € für die Jahre 2006/2007.
Die „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ im
Kreis Coesfeld
ist angesiedelt bei der Familienbildungsstätte in Dülmen und wird im Umfang von 12 Wochenstunden von einer Sozialpädagogin betreut.
Zentrale Funktion der Netzwerkagentur ist die Entlastung von pflegenden Angehörigen durch die Ansprache, Gewinnung, Vermittlung und Koordinierung von ehrenamtlichen Senioren- und Demenzbegleiterinnen für die stundenweise häusliche Entlastung.
Die FBS Dülmen übernimmt eine neutrale und übergeordnete Rolle in der Altenhilfestruktur im Kreis Coesfeld. Die FBS Dülmen ist seit Frühjahr 2005 im Rahmen der niederschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebote nach § 45b Abs.1 Satz 3 Nr. 4 d SGB XI vom Land NRW durch das Versorgungsamt Düsseldorf anerkannt.
Mit den niederschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 SGB XI Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat sich zwischen der professionellen Pflege und der Pflegeberatung des Kreises und Kommunen einerseits und der familiären Pflege andererseits, ein weiterer zusätzlicher Bereich des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements entwickelt.
Mit dem Projekt Netzwerk-Agentur werden folgende Ziele verfolgt
1.
Beratung und Information der Angehörigen,
Vermittlung von Betreuungen
In Beratungsgesprächen erhalten Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen
Informationen über eine Entlastung in der häuslichen Betreuung ihrer
pflegebedürftigen Angehörigen, insbesondere mit Demenz und über
Finanzierungsmöglichkeiten der Betreuungsleistungen.
Viele pflegende Angehörige hatten von den Möglichkeiten Leistungen nach dem
Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI noch nie gehört und wurden zunächst
an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Leistungen nach dem Pflegeergänzungsgesetz
können auch Menschen mit Demenz gewährt werden, die noch keine Pflegestufe
haben.
Nachgefragt wurde sowohl die stundenweise Entlastung im häuslichen Bereich
in Form von Einzelbetreuungen, als auch die Tagesbetreuung in Kleingruppen.
Im Jahr 2006 kam es bei 55 Anfragen zu
43 regelmäßigen Betreuungsverhältnissen, im Jahr 2007 bei 72 Anfragen zu 63
Vermittlungen durch qualifizierte
Senioren- und Demenzbegleiterinnen nach dem Dülmener Modell mit einem
wöchentlichen Einsatz von 4 bis 10 Stunden.
In Dülmen und Rosendahl gibt es das Angebot eines Demenzcafès.
Demenzerkrankte können hier an 1 – 2
Tagen in der Woche ganztägig betreut werden. Aufgrund der guten Kontakte
können Räumlichkeiten im Altenheime genutzt werden. Mehrere ausgebildete
ehrenamtliche Demenzbegleiter im Verhältnis 1 :2 betreuen von 10 Uhr – 16 Uhr
bis zu acht Demenzerkrankte.
Neben der Beratung und Vermittlung soll von der Netzwerkagentur auch
das Angebot der Gruppenbetreuung ausgebaut werden. Ziel ist, dass an jedem Tag
der Woche im Kreis Coesfeld eine Betreuungsgruppe geöffnet hat.
2.
Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von
ehrenamtlichen HelferInnen
Es lassen sich immer mehr Menschen zum freiwilligen Seniorenbegleiter qualifizieren. Ehrenamtliche
Seniorenbegleiter benötigen hauptamtliche, professionelle Beratung,
Unterstützung und Begleitung, damit sie eine passgenaue Vermittlung erfahren,
um unnötige Abbrüche zu vermeiden. Des Weiteren sind ein regelmäßiger Austausch
und eine Reflexion der Einsätze durch eine pädagogische Fachkraft zwingend
erforderlich. Ein Voraussetzung für die Vermittlung von Ehrenamtlichen ist die
Schaffung von klaren Rahmenbedingungen und Vereinbarungen.
Ehrenamtliche können auf Dauer nur für die Begleitung älterer pflegebedürftiger
Menschen gewonnen werden, wenn eine entsprechende Infrastruktur für Information
und Beratung und eine kompetente, professionell und vor allen dauerhafte
Begleitung für Freiwillige und pflegende Angehörige aber auch professionelle
Kräfte im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungsangebote gewährleistet werden.
3.
Austausch mit Einrichtungen und
Organisationen
Darüber hinaus ist der Informationsbedarf für die in den Diensten tätigen
Fachkräfte, Fachärzte und Institutionen gestiegen. Im Rahmen der Netzwerkagentur haben sich gute
Kooperationen zu den Altenheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten,
der Klinik am Schlossgarten, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises
Coesfeld, der Zentralen Pflegeberatungsstelle
und der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld etc. gebildet, bzw.
konnten weiter vertieft werden.
II. Lösung
Mit dem Antrag vom 19.10.2007 (Anlage 1) wird um Fortsetzung der Förderung der Netzwerkagentur für ein weiteres Jahr in Höhe von 11.000 € gebeten.
Ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Kreises könnte die Arbeit der Netzwerkagentur nicht mehr fortgeführt werden.
Ursprünglich war geplant, die Netzwerkagentur ab 2008 durch anderweitige Mittel selbst zu finanzieren. Dies ist zurzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich. Es wird aber eine Finanzierungsmöglichkeit durch ein Pilotprojekt des Landesministerium NRW ab Ende 2008/Anfang 2009 in Aussicht gestellt
Voraussetzung hierfür ist die Weiterführung der Netzwerkagentur für das Jahr 2008.
In dem Pilotprojekt soll erforscht werden, welche Bedingungen eine erfolgreiche Kooperation der unterschiedlichen Anbieter – Haupt- sowie Ehrenamtliche – im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungs- und Hilfeangebote fördern.
Speziell erprobt werden soll eine Stützpunktstruktur, in der nicht nur die Vermittlung von Unterstützung, sondern auch eine gemeinsame Fortbildung alle Akteure im Zentrum stehen.
Nach Aussagen der FBS würde sich der Kreis Coesfeld aufgrund der bisherigen Netzwerkstruktur als Modellstandort für das Land NRW besonders eignen. Eine Weiterfinanzierung im Rahmen eines Pilotprojektes würde auch eine langfristige Finanzierung u.a. durch die Pflegeversicherung ermöglichen.
Kostenart |
Betrag in Euro |
Projektmitarbeiterin: Gehalt: (12 Wochenstunden) Fahrtkosten Fortbildungskosten |
10.000
€
600 €
400 € |
Personalkosten - Eigenanteil der
Familienbildungsstätte Dülmen Verwaltungskosten
(Telefon/Porto/ etc) Projektarbeitsplatz
incl. Reinigung (8,5% der Projektkosten Fachliteratur und
methodisch-didaktische Materialien Projektleitung bei der
FBS-Leitung Eigenanteil der
Familienbildungsstätte Dülmen Projektkosten |
11.000
€
5.000
€ 1.250 € 2.750 250 750 5.000
€ 16.000
€
|
Beantragte
Bezuschussung Kreis Coesfeld für das Jahr 2008 |
11.000
€ |
III. Alternativen
Der Zuschuss wird nicht gewährt.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Im Haushalt 2008 sollen bei dem Produkt 50.02.01 – Leistungen für Pflegebedürftige - 100.000 € für das Projekt „ambulant vor stationär“ zur Verfügung gestellt werden. Der Zuschuss in Höhe von 11.000 € ist aus diesen Mitteln zu finanzieren.
Die Voraussetzungen der Vergabe von Fördermitteln (SV-7-0895) sind erfüllt (Anlage 1).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.