Betreff
Projekt der FBS Dülmen "Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Begleitung" für den Kreis Coesfeld im Rahmen von § 45 SGB XI PflEG
Vorlage
SV-7-0903
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ für den Kreis Coesfeld im Rahmen eines niederschwelligen Angebotes gem. § 45 SGB XI PflEG wird für das Jahr 2008 bis zu 11.000 € gefördert. Soweit andere oder höhere Einnahmen als veranschlagt  erzielt werden, sind diese auf den Förderbetrag anzurechnen.

 

 

 

Begründung:

 

I.          Problem

 

Der Kreis Coesfeld fördert  seit 2006 das Projekt: „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ im Kreis Coesfeld mit einem Zuschuss von 22.000 € für die Jahre 2006/2007.

 

Die „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ im Kreis Coesfeld

ist angesiedelt bei der Familienbildungsstätte in Dülmen und wird im Umfang von 12 Wochenstunden von einer Sozialpädagogin betreut.

 

Zentrale Funktion der Netzwerkagentur ist die Entlastung von pflegenden Angehörigen durch die Ansprache, Gewinnung, Vermittlung und Koordinierung von ehrenamtlichen Senioren- und Demenzbegleiterinnen für die stundenweise häusliche Entlastung.

 

Die FBS Dülmen übernimmt eine neutrale und übergeordnete Rolle in der Altenhilfestruktur im Kreis Coesfeld. Die FBS Dülmen ist seit Frühjahr 2005 im Rahmen der niederschwelligen Hilfe- und Betreuungsangebote nach § 45b Abs.1 Satz 3 Nr. 4 d SGB XI vom Land NRW durch das Versorgungsamt Düsseldorf anerkannt.

 

Mit den niederschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45 SGB XI Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz hat sich zwischen der professionellen Pflege und der Pflegeberatung des Kreises und Kommunen einerseits und der familiären Pflege andererseits, ein weiterer zusätzlicher Bereich des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements entwickelt.

 

Mit dem Projekt Netzwerk-Agentur werden folgende Ziele verfolgt

 

1.             Beratung und Information der Angehörigen, Vermittlung von Betreuungen

In Beratungsgesprächen erhalten Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen Informationen über eine Entlastung in der häuslichen Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen, insbesondere mit Demenz und über Finanzierungsmöglichkeiten der Betreuungsleistungen.

Viele pflegende Angehörige hatten von den Möglichkeiten Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz § 45 SGB XI noch nie gehört und wurden zunächst an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Leistungen nach dem Pflegeergänzungsgesetz können auch Menschen mit Demenz gewährt werden, die noch keine Pflegestufe haben.

Nachgefragt wurde sowohl die stundenweise Entlastung im häuslichen Bereich in Form von Einzelbetreuungen, als auch die Tagesbetreuung in Kleingruppen.

Im Jahr 2006  kam es bei 55 Anfragen zu 43 regelmäßigen Betreuungsverhältnissen, im Jahr 2007 bei 72 Anfragen zu 63 Vermittlungen  durch qualifizierte Senioren- und Demenzbegleiterinnen nach dem Dülmener Modell mit einem wöchentlichen Einsatz von 4 bis 10 Stunden.

In Dülmen und Rosendahl gibt es das Angebot eines Demenzcafès. Demenzerkrankte können hier an 1 – 2  Tagen in der Woche ganztägig betreut werden. Aufgrund der guten Kontakte können Räumlichkeiten im Altenheime genutzt werden. Mehrere ausgebildete ehrenamtliche Demenzbegleiter im Verhältnis 1 :2 betreuen von 10 Uhr – 16 Uhr bis zu acht Demenzerkrankte.

Neben der Beratung und Vermittlung soll von der Netzwerkagentur auch das Angebot der Gruppenbetreuung ausgebaut werden. Ziel ist, dass an jedem Tag der Woche im Kreis Coesfeld eine Betreuungsgruppe  geöffnet hat.

2.             Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlichen HelferInnen

Es lassen sich immer mehr Menschen zum freiwilligen Seniorenbegleiter  qualifizieren. Ehrenamtliche Seniorenbegleiter benötigen hauptamtliche, professionelle Beratung, Unterstützung und Begleitung, damit sie eine passgenaue Vermittlung erfahren, um unnötige Abbrüche zu vermeiden. Des Weiteren sind ein regelmäßiger Austausch und eine Reflexion der Einsätze durch eine pädagogische Fachkraft zwingend erforderlich. Ein Voraussetzung für die Vermittlung von Ehrenamtlichen ist die Schaffung von klaren Rahmenbedingungen und Vereinbarungen.

Ehrenamtliche können auf Dauer nur für die Begleitung älterer pflegebedürftiger Menschen gewonnen werden, wenn eine entsprechende Infrastruktur für Information und Beratung und eine kompetente, professionell und vor allen dauerhafte Begleitung für Freiwillige und pflegende Angehörige aber auch professionelle Kräfte im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungsangebote gewährleistet werden.

3.             Austausch mit Einrichtungen und Organisationen

Darüber hinaus ist der Informationsbedarf für die in den Diensten tätigen Fachkräfte, Fachärzte und Institutionen gestiegen.  Im Rahmen der Netzwerkagentur haben sich gute Kooperationen zu den Altenheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, der Klinik am Schlossgarten, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Coesfeld, der Zentralen Pflegeberatungsstelle  und der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld etc. gebildet, bzw. konnten weiter vertieft werden.

 

II.  Lösung

Mit dem Antrag vom 19.10.2007 (Anlage 1) wird um Fortsetzung der Förderung der Netzwerkagentur für ein weiteres Jahr in Höhe von 11.000 € gebeten.

 

Ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Kreises könnte die Arbeit der Netzwerkagentur nicht mehr fortgeführt werden.

 

Ursprünglich war geplant, die Netzwerkagentur ab 2008 durch anderweitige Mittel selbst zu finanzieren. Dies ist zurzeit aus verschiedenen Gründen noch nicht möglich. Es wird aber eine Finanzierungsmöglichkeit durch ein Pilotprojekt des Landesministerium NRW ab Ende 2008/Anfang 2009 in Aussicht gestellt

 

Voraussetzung hierfür ist die Weiterführung der Netzwerkagentur für das Jahr 2008.

 

In dem Pilotprojekt soll erforscht werden, welche Bedingungen eine erfolgreiche Kooperation der unterschiedlichen Anbieter – Haupt- sowie Ehrenamtliche – im Rahmen niedrigschwelliger Betreuungs- und Hilfeangebote fördern.

 

Speziell erprobt werden soll eine Stützpunktstruktur, in der nicht nur die Vermittlung von Unterstützung, sondern auch eine gemeinsame Fortbildung alle Akteure im Zentrum stehen.

 

Nach Aussagen der FBS würde sich der Kreis Coesfeld aufgrund der bisherigen Netzwerkstruktur als Modellstandort für das Land NRW besonders eignen. Eine Weiterfinanzierung im Rahmen eines Pilotprojektes würde auch eine langfristige Finanzierung u.a. durch die Pflegeversicherung ermöglichen.

 

 

Kostenart

Betrag in Euro

Projektmitarbeiterin:

Gehalt:

(12 Wochenstunden)

Fahrtkosten

Fortbildungskosten

 

                                      10.000 €

 

                                           600 €

                                           400 €

Personalkosten

- Eigenanteil der Familienbildungsstätte   Dülmen

Verwaltungskosten (Telefon/Porto/ etc)

Projektarbeitsplatz incl. Reinigung (8,5% der Projektkosten

Fachliteratur und methodisch-didaktische Materialien

Projektleitung bei der FBS-Leitung

Eigenanteil der Familienbildungsstätte   Dülmen

Projektkosten

                                      11.000 €                                                            

                                        5.000 €

                1.250 €                                     

                 2.750

                    250

                    750

                                        5.000 €

                                      16.000 €                                                          

 

Beantragte Bezuschussung Kreis Coesfeld für das Jahr 2008

 

                                      11.000 €

 

 

III. Alternativen

 

Der Zuschuss wird nicht gewährt.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Im Haushalt 2008 sollen bei dem Produkt 50.02.01 – Leistungen für Pflegebedürftige -  100.000 € für das Projekt „ambulant vor stationär“ zur Verfügung gestellt werden. Der Zuschuss in Höhe von 11.000 € ist  aus diesen Mitteln zu finanzieren.

 

Die Voraussetzungen der Vergabe von Fördermitteln (SV-7-0895) sind erfüllt (Anlage 1).

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 19.12.2007  ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zuständig.