Betreff
Anträge und Stellungnahmen von Kindergartenträgern zum Kindergartenbedarfsplan 2008/09
Vorlage
SV-7-0906
Aktenzeichen
51.2.3
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Dem Antrag der Elterninitiative Kindertagesstätte Tabaluga e.V., Havixbeck, vom 16.01.2008 den Kindergartenbedarfplan für 2008/09 ggü. dem Beschluss vom 19.12.2007 für ihre Einrichtung zu ändern, wird nicht entsprochen.

 

2.  Der Hinweis der Leiterin des ev. Magdalenen-Kindergartens, Nottuln, vom 30.01.2008 wird hinsichtlich der Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren zur Kenntnis genommen.

 

3.  Dem Antrag der Kindergruppe Billerbeck e.V. vom 31.01.2008, zusätzliche Mittel für die Finanzierung eines Berufspraktikanten bereit zu stellen, wird nicht entsprochen. Eine Entscheidung über den Antrag, eine Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für eingruppige Einrichtungen von bis zu 15.000 EUR abzgl. Trägeranteil zu gewähren, erfolgt nach Vorlage der zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zur Finanzierung der Tageseinrichtung.

 

4.  Die Stellungnahme der kath. Kirchengemeinde St. Benedikt, Ascheberg-Herbern, vom 14.02.2008 zur beabsichtigten Änderung des Kindergartenbedarfsplans für 2008/09 wird zur Kenntnis genommen.

 

5.  Die Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck vom 13.02.2008 zur beabsichtigten Änderung des Kindergartenbedarfsplans für 2008/09 wird zur Kenntnis genommen.

 

6.  Die Stellungnahme des kath. Kindergartens St. Mauritius, Nordkirchen, vom 15.02.2008, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Am 11.12.2007 wurde der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2008/09 hinsichtlich der Gesamtplatzzahlen in den Tageseinrichtungen, der Platzzahlen für die einzelnen KiBiz-Gruppentypen und der 45-Stunden-Plätze beschlossen. Mehrere Träger haben mit dem beiliegenden Anträgen Änderungen der Planung oder eine über die KiBiz-Finanzierung hinausgehende Förderung für ihre Tageseinrichtungen beantragt.

 

II.  Lösung

 

Allgemeines:

 

Es ist zwischen Planung und Anmeldeverhalten zu unterscheiden. Die Bedarfsplanung kann und soll als vorausschauende, planerische und Rahmenbedingungen setzende Handlung zwangsläufig auch nicht 1:1 dem tatsächlichen Anmeldeverhalten der Eltern entsprechen. Kernpunkte der Planung sind die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder, ausreichend Ganztagsbetreuungsplätze vor Ort und ein Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren, wobei 2008 in einem ersten Schritt vorrangig Plätze für 2jährige Kinder entstehen. Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren soll schrittweise bis Oktober 2010 entstehen.

 

Die Planung legt die Grundstrukturen für 2008/09 fest und entspricht vom am 11.12.2007 beschlossenen Planungsinhalt her (Gesamtplatzzahl, Plätze nach Gruppentypen – also für die jeweiligen Altersgruppen – und 45-Stunden-Plätze) den bisher durch Betriebserlaubnis und Landeskontingente festgelegten Rahmenbedingungen.

Geringe Abweichungen von der Planung sind – wie bisher – in der Realität auch anders handhabbar. Minder- und Mehraufnahmen sind auch im Rahmen des KiBiz noch möglich (§ 18 Abs. 4 KiBiz). Es steht lediglich noch nicht fest, wie und wo diese konkret zu beantragen und unter welchen Voraussetzungen diese Abweichungen zulässig sind. Eine Umplanung wegen geringer Abweichungen zwischen Planung und Anmeldeverhalten ist daher nicht erforderlich und sollte aus Gründen der Vorbildwirkung und des Arbeitsaufwands in kommenden Planungszeiträumen auch nicht erfolgen. Nur bei gravierenden Abweichungen ist eine Umplanung angezeigt. Dieses ist – soweit erforderlich - für das Kindergartenjahr2008/09 mit den Unterlagen zur Sitzungsvorlage SV-7-0875 geschehen.

 

Zwischenzeitlich hatte die Landesregierung eine Deckelung des U3-Ausbaus 2008 angekündigt (siehe Anlage 7 - Erlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.02.2008). Die Anzahl der am 11.12.07 im Rahmen der Bedarfsplanung beschlossenen Plätze für Kinder unter drei Jahren war bereits Gegenstand einer Meldung an das Land im Dezember 2007. Es bestand Unsicherheit, ob und ggf. in welchem Umfang sich das Land an den Kosten der geplanten U3-Plätze im Kindergartenjahr 2008/09 beteiligt. Klarheit hierzu erfolgte erst durch eine Pressemitteilung der Landesregierung vom 19.02.2008 (Anlage 8). Weitere Plätze für Kinder unter drei Jahren im Kindergartenjahr 2008/09 durch einen zweiten, erst jetzt erfolgenden Planungsschritt, wären jedoch voraussichtlich zu 100 % durch Kreisjugendamt Elternbeiträge und Trägeranteil zu finanzieren.

 

 

Zum Antrag der Elterninitiative „Kita Tabaluga“, Havixbeck – Anlage 1:

 

Mit der am 11.12.2007 beschlossenen Planung für 2008/09 wurde die Platzzahl für die Kita Tabaluga von 15 auf 20 erhöht. Die Realisierung des Rechtsanspruchs für Kinder ab drei Jahren ist gewährleistet. Die voraussichtliche Versorgungsquote mit U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen ist in Havixbeck mit 16,2 % bereits die höchste im Zuständigkeitsbereich. Ein 21. Kind kann in der Kita Tabaluga ab 01.08.2008 ggf. auch ohne Änderung des Kindergartenbedarfsplanes betreut werden, wenn geklärt ist, wer bei Vorliegen welcher Voraussetzungen Mehraufnahmen im Rahmen des § 18 Abs. 4 KiBiz zulassen darf.

 

 

Zur Anfrage des ev. Magdalenen-Kindergartens, Nottuln – Anlage 2:

 

Die Leiterin des Kindergartens weist darauf hin, dass in der Einrichtung mehr Anmeldungen für Kinder unter drei Jahren vorliegen, als Plätze angeboten werden können. Dieses Schreiben ist im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Trägers zum Kindergartenbedarfsplan vom 31.10.2007 zu sehen, mit dem die Einrichtung einer Gruppe des Typs II in einem der ev. Kindergärten in Nottuln beantragt wurde. Hierzu erfolgte nach dem Beschluss des Kreistages über den Entwurf des Bedarfsplanes mit Schreiben vom 07.01.2008 eine Stellungnahme des Jugendamtes, warum eine Berücksichtigung des Kindergartens bei der Einrichtung von Gruppen des KiBiz-Gruppentyps II 2008/09 noch nicht möglich ist (Anlage). Das Interesse der Tageseinrichtung an der Betreuung jüngerer Kinder ist dem Jugendamt bekannt und wird beim weiteren schrittweisen Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis Oktober 2010 sicherlich auch Berücksichtigung finden können.

Hinsichtlich des in der Tageseinrichtung verstärkt aufgetretenen Interesses an einer 45-Stunden-Betreuung wurde dem Anliegen der Leiterin der Tageseinrichtung entsprochen. Es wurden im Kindergartenbedarfsplan für 2008/09 weitere 10 45-Stunden-Plätze berücksichtigt (jetzt 40 45-Stunden-Plätze); siehe SV-7-0875.

 

 

Zum Antrag der Kindergruppe Billerbeck e.V. – Anlage 3:

 

Berufspraktikanten gehören nicht zur personellen Mindestbesetzung von Tageseinrichtungen, sondern sind als zusätzliches Personal zu betrachten. In den in der Anlage zu § 19 KiBiz vorgesehenen Pro-Kind-Pauschalen sind anteilig auch Kosten für zusätzliches Personal, also z.B. Berufspraktikanten, enthalten. Dass gerade in kleineren Einrichtungen mit weniger Pro-Kind-Pauschalen die Zuschüsse für zusätzliche Kräfte geringer ausfallen und z.B. eine Ausbildung von Erzieher(inne)n in Form der Einstellung von Berufspraktikanten hierdurch erschwert wird, wurde im Gesetzgebungsverfahren mehrfach vorgetragen. Diese Einwendungen wurden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde damit seitens des Gesetzgebers bewusst auf eine „Sonderfinanzierung“ von Berufspraktikanten verzichtet. Es kann nicht Aufgabe des örtlichen Jugendamtes sein, bei dieser Intention des Gesetzgebers Ausnahmen zu definieren und eine zusätzliche – vom Gesetz nicht vorgesehene – Finanzierung von Personal in Tageseinrichtungen zu leisten.

Würde dem Antrag der Kindergruppe Billerbeck entsprochen, müsste zudem aus Gleich-behandlungsgründen zukünftig ähnlichen Anträgen von weiteren 15 eingruppigen Tages-einrichtungen entsprochen werden. Über die im KiBiz vorgesehene Finanzierung hinaus werden daher vom Kreis Coesfeld keine Zuschüsse an kleinere Einrichtungen geleistet.

 

Der Antrag, eine zusätzliche Förderung von 15.000 EUR entsprechend § 20 Abs. 3 KiBiz zu gewähren, wird nach Vorlage ergänzender Unterlagen zur Finanzsituation entsprechend der ebenfalls zur Beratung anstehenden Grundzüge zur Betriebskostenabrechnung geprüft und in einer der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Zur Stellungnahme der kath. Kirchengemeinde St. Benedikt – Anlage 4:

 

Bei der Elternbefragung haben die Erziehungsberechtigten von 12 Kindern den Wunsch einer Betreuung mit 45 Stunden geäußert, ein Kind soll im Laufe des Kindergartenjahres von 35 zu 45 Stunden wechseln. In weiteren 4 Fragebögen wurde angegeben, dass ein Wechsel zu einer 45-Stunden-Betreuung nicht ausgeschlossen wird (z.B. bei Aufnahme Berufstätigkeit). Die Abweichung von den zunächst beplanten 20 45-Stunden-Plätzen liegt damit zunächst bei 35 % bzw. 7 Plätzen. Die Anpassung der Planung auf 15 45-Stunden-Plätze berücksichtigt die Möglichkeit, dass im Laufe des Kindergartenjahres weitere Kinder eine längere Betreuungsdauer benötigen. Da in der Einrichtung bisher parallel zur Übermittagbetreuung eine sog. Blocköffnung von 7.00 bis 14.00 Uhr angeboten wurde und voraussichtlich nicht alle 66 für 35 Stunden gemeldeten Kinder täglich 7 Stunden anwesend sein werden (bisherige durchschnittliche Nachmittagsbelegung 18 Kinder, Nutzung Blocköffnung 21 Kinder) dürften geringe Abweichungen von den nun vorgesehenen Planungsdaten (z.B. 16 oder 17 Kinder mit 45 Stunden) ggf. sowohl organisatorisch als auch hinsichtlich der personellen Besetzung noch verkraftbar sein.

 

 

Zur Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck – Anlage 5:

 

Für den betroffenen Kindergarten wurde bei der Elternbefragung für 12 Kinder der Wunsch nach einer 45-Stunden-Betreuung angegeben. Die bisherige Planung sah 20 Plätze vor. Mit der im Plan nun vorgesehenen Reduzierung auf 15 45-Stunden-Plätze ist damit noch ausreichend Spielraum vorhanden, um ggf. im Laufe des Kindergartenjahres weiteren Kindern einen Wechsel zu einer umfangreicheren Betreuungszeit zu ermöglichen. Auch für diesen Kindergarten ist zu berücksichtigen, dass nun erfolgten 66 Rückmeldungen für eine 35-Stunden-Betreuung eine bisherige durchschnittliche Nachmittagsbelegung von 22 Kindern gegenübersteht, so dass eine Überschreitung des Planungswert für 45-Stunden – soweit erforderlich - organisatorisch und personell leistbar sein dürfte.

 

 

Zur Stellungnahme des kath. Kindergartens St. Mauritius, Nordkirchen – Anlage 6

 

Für den betroffenen Kindergarten waren zunächst 15 Plätze mit 45 Stunden vorgesehen. Bei der Elternbefragung wurde jedoch nur für 6 Kinder ein Betreuungsbedarf von 45 Stunden angegeben. Auch wenn inzwischen für zwei weitere Kinder eine Betreuung von 45 Stunden mitgeteilt wurde, ist eine Reduzierung auf 10 45-Stunden-Plätze angezeigt. Diese Planung würde dem Bedarf von zur Zeit 8 Plätzen gerecht werden. Eine Verdoppelung des Bedarfs an 45-Stunden-Plätzen bis zum 01.08.08 ist nicht zu erwarten, so dass der bisherige Planungswert dem tatsächlichen angepasst werden sollte. Bei 10 45-Stunden-Plätzen besteht noch ausreichender Spielraum um den Betreuungswünschen der Eltern gerecht zu werden.

III. Alternativen

Den Anträgen wird ganz oder teilweise entsprochen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Eine Zulassung eines zusätzlichen U3-Platzes mit 45 Stunden Betreuungszeit verursacht Kosten von rd. 14.500 EUR (einschließlich Landesanteil). Der Landesanteil hieran beträgt etwa 5.800 EUR.

45-Stunden-Plätze bedeuten ggü. 35-Stunden Plätzen Mehrkosten von rd. 1.600 EUR je Platz bei Gruppentyp I und 2.500 EUR je Platz bei Gruppentyp III.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan und freiwillige Zuschüsse zuständig.