Betreff
Antrag auf Leistung des zusätzlichen Pauschalbetrags nach § 20 Abs.3 KiBiz für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten
Vorlage
SV-7-0909
Aktenzeichen
51.2.3 - 90.40
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins Senden e.V., eine zusätzliche Förderung nach § 20 Abs. 3 KiBiz für die Betreuung von Kindern aus sozialen Brennpunkten zu gewähren, wird für das Kindergartenjahr 2008/09 entsprochen, sofern die Leistung des Eigenanteils des Trägers an dieser Förderung nachgewiesen wird.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Seit 2004 wurde für den DRK-Bewegungskindergarten „Am Schloss“, Senden, eine zusätzliche pädagogische Fachkraft wegen der besonderen Belastungssituation in dieser Tageseinrichtung bewilligt. Die Tageseinrichtung ist in einem sozial schwierigem Umfeld (ehemalige Britensiedlung mit rd. 20 mehrgeschossigen Wohnblocks) gelegen. 53 der 80 Kinder, die zum 01.08.2008 angemeldet sind, benötigen aufgrund des familiären Hintergrunds oder eines Migrationshintergrunds eine besondere Förderung. Allein durch die vom KiBiz vorgesehenen Mittel zur Sprachförderung kann dieses nicht geleistet werden. Zusätzliches Personal wg. besonderer Belastungen in den Tageseinrichtungen sieht das KiBiz nicht vor.

Der DRK-Ortsverein Senden e.V. als Träger des Kindergartens „Am Schloss“ beantragte mit Schreiben vom 24.01.2008 die Förderung der Einrichtung als sozialer Brennpunkt nach § 20 Abs. 3 KiBiz.

 

II.  Lösung

Für Einrichtungen in sozialen Brennpunkten kann nach § 20 Abs. 3 KiBiz unter Berücksichtigung des Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem GTK zugrunde gelegten anerkennungsfähige Kosten nicht ausreichend finanzieren kann.

Dem Antrag des DRK-Ortsvereins, diese Förderung zu bewilligen, sollte entsprochen werden. Bislang wurde wg. der besonderen Belastungssituation, die nach der Schilderung im beiliegenden Antrag auch 2008/09 weiter bestehen wird, eine zusätzliche Fachkraft mit 38,5 Stunden finanziert. Diese kann nur weiter beschäftigt werden, wenn eine Förderung als sozialer Brennpunkt erfolgt. Aus den KiBiz-Pauschalen kann eine zusätzliche Fachkraft, deren Kosten nach dem GTK anerkannt waren, nicht finanziert werden  (durchschnittliche Personalkosten für Fachkräfte mit 38,5 Stunden in 2007 rd. 40.000 EUR). Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 3 KiBiz für eine Förderung liegen damit vor.

 

Wegen der im Antrag geschilderten Gesamtsituation sollte die zusätzliche Förderung erfolgen. Das Jugendamt geht davon aus, dass durch die Auswirkungen der Arbeit in der Tageseinrichtung, gerade in dem schwierigen Umfeld des DRK-Kindergartens „Am Schloss“ auch eine nicht unerhebliche Entlastung anderer sozialer Dienste eintritt und die betroffenen Kinder durch die zusätzlich Fachkraft effektiv in Ihrer Entwicklung gefördert werden können.

III. Alternativen

Dem Antrag wird nicht entsprochen.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Förderung von 15.000 EUR ist zu 36 % vom Land und zu 4 % vom Träger zu finanzieren. Es verbleibt damit ein Anteil des örtlichen Trägers der Jugendhilfe von 60 %, in diesem Fall also 9.000 EUR.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach der Satzung für das Jugendamt entscheidet der Jugendhilfeausschuss über freiwillige Förderungen.