Betreff
Ausschreibung des 1. Linienbündels Coesfeld-Steinurt-Rheine
Vorlage
SV-7-0912
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- Keiner -

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – IV. 

In seiner Sitzung am 14.02.2006 hat der Kreistag des Kreises Coesfeld beschlossen, die Regionallinie R81 Coesfeld-Steinfurt zum Fahrplanwechsel 2009/2010 auszuschreiben. Die R81 ist Bestandteil eines kreisgrenzenüberschreitenden Linienbündels, das im Linienbündelungskonzept der Kreise Steinfurt und Coesfeld definiert und durch die Kreistage am 15.11.2006 bzw. 18.12.2006 beschlossen wurde.

 

Bei den im 1. Bündel enthaltenen Verkehrsleistungen handelt es sich um die in der nachstehenden Tabelle aufgelisteten Linien.

 

Liniennr.

Linienweg

Linienart

 

R80

Burgsteinfurt - Wettringen - Neuenkirchen – Rheine

RegioBus-Linie

R81

Coesfeld – Rosendahl, Osterwick – Rosendahl, Darfeld – Horstmar – Burgsteinfurt

RegioBus-Linie

174

Burgsteinfurt – Ochtrup – Gronau

Regionalverkehrslinie*

182

Gronau – Ochtrup – Wettringen – Rheine

Regionalverkehrslinie

184

Burgsteinfurt – St. Arnold – Neuenk. – Hauenhorst - Rheine

Regionalverkehrslinie*

186

Burgsteinfurt – Horstmar - Schöppingen

Regionalverkehrslinie*

187

Burgsteinfurt - Laer

Regionalverkehrslinie*

275

Wettringen – Rothenberge – Brechte - Wettringen

Ortsverkehrslinie*

276

Wettringen – Bilk – Haddorf - Wettringen

Ortsverkehrslinie*

277

Wettringen – Brechte – Bilk – Haddorf - Wettringen

Ortsverkehrslinie*

 

Die in der Tabelle mit einem Sternchen versehen Linien dienen überwiegend dem Schüler- und Ausbildungsverkehr. Sie verkehren fast ausschließlich an Schultagen überwiegend zu den Schulanfang- und -endzeiten. Das gleiche gilt für die Ortsverkehrslinien in Wettringen, die in Absprache mit der Gemeinde Wettringen Bestandteil des ersten Ausschreibungspaketes sind. Nur die beiden Regionalverkehrslinien R80 und R81 haben große Bedeutung für den Jedermannverkehr, die Linie 182 hat ansatzweise Bedeutung für den Jedermannverkehr. Aufgrund des Leistungsumfangs muss die Ausschreibung in einem europaweiten Verfahren gemäß den Vorgaben der VOL/A erfolgen. Die RNVG wurde mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Zur Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen wurden zunächst Planungsgrundlagen erarbeitet:

 

·                Eingabe der Status Quo Fahrpläne in das System „Trapeze“

·               Ermittlung der Funktionen der einzelnen Fahrten

·               Ermittlung der Lage, der Anzahl und der Eigentumsverhältnisse der bedienten Haltestellen.

·               Abschätzung der Fahrgastzahlen und Einnahmen.

 

 

Auf dieser Basis wurde ein Entwurf der Ausschreibungsunterlagen erstellt. Die Ausschreibungsunterlagen sind aus drei Bausteinen zusammengesetzt:

 

1.             Anschreiben an die Bieter

Das Anschreiben an die Bieter enthält im Wesentlichen Formalien.

2.             Leistungsbeschreibung und Verkehrsvertrag

Die Leistungsbeschreibung beschreibt die zu erbringende Leistung hinsichtlich des Umfangs der Fahrleistung sowie hinsichtlich der zu erbringenden Qualitäten und Leistungen. Der Verkehrsvertrag ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

3.             Anlagen

In den Anlagen werden zum einen die zu erbringenden Leistungen weiter konkretisiert zum anderen enthalten die Anlagen Vordrucke.

 

Eine Entwurfsfassung der Ausschreibungsunterlagen liegt nunmehr vor. Maßgebliche offene Fragen, die noch geklärt bzw. abgearbeitet werden müssen sind:

 

·               Die Fahrpläne enthalten Unstimmigkeiten, die noch beseitigt werden müssen. Zudem sind die Fahrpläne auf die betrieblichen Belange der WB zugeschnitten, die Überplanung entsprechend der Vorgaben des NVP muss noch erfolgen.

·               Auf der Basis der angepassten Fahrpläne können die endgültige Fahrzeuganzahl, die gefahrenen Kilometer und Stunden ermittelt werden. Sie dienen als Grundlage der Kostenabschätzung.

·               Die zur Ausschreibung anstehenden Verkehrsleistungen können – nach den jetzigen Erkenntnissen - mit rund 21 Fahrzeugen erbracht werden. Ob eine weitere Aufteilung in kleinere Lose betrieblich sinnvoll ist, muss noch geprüft werden.

·               Es wird vorgeschlagen, die Vergabe von Fahrleistungen an Subunternehmen sowie die Bildung von Bietergemeinschaften zuzulassen.

·               Da die Verkehre ganz überwiegend dem Schülerverkehr dienen, liegen die Linienwege und Fahrzeiten zu 95% fest und können nicht verändert werden. Der Gestaltungsspielraum für die Bieter ist damit gering. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Fahrpläne zur Basis der Ausschreibung zu machen.

·               Es wird vorgeschlagen, dass die Auftraggeber - sprich die Kreise Steinfurt und Coesfeld - die Einnahmeverantwortung übernehmen. Hintergrund ist, dass die Einnahmen nicht hinreichend genau bestimmt werden können. Zudem sind die Regularien der Einnahmeaufteilung der Verkehrsgemeinschaft Münsterland nur in Ansätzen bekannt, über die Höhe der Mittel gemäß §45a liegen keine Erkenntnisse vor.

·               Die Standards der Qualität und Qualitätssteuerung hinsichtlich der Fahrzeuge sowie der Fahrgastinformation und der Leistungskontrolle liegen im Entwurf vor. Die Ausarbeitung und Abstimmung der Qualitätsstandards steht noch aus. Die Fahrzeugstandards sollen sich an den heutigen Qualitäten orientieren.

·               Es wird vorgeschlagen, die Haltestellen durch den jeweiligen Kreis zu erwerben. (insgesamt rund 100 Haltestellen, Kosten pro Haltestelle nach Auskunft der WB 330 €). Die Bewirtschaftung der Haltestellen könnte durch den Bieter erfolgen, die Ersatzbeschaffung von Haltestellen könnte durch die kreiseigenen Bauhöfe erfolgen.

 

Folgendes weitere Vorgehen ist geplant:

 

·               Verwaltungsseitige Abstimmung der Verdingungsunterlagen im 1. Quartal 2008

 

·               Beratung und Beschluss der Eckpunkte der Verdingungsunterlagen im Mai / Juni durch die Gremien der Kreistage (Fachausschüsse: Coesfeld: 27.05.2008, Steinfurt: 06.05.2008)

 

·              

 

 
Veröffentlichung der Ausschreibung im EU-Amtsblatt im Juli 2008

 

·               Eingang der Angebote und Erarbeitung eines Vergabevorschlages

 

·               Die Herbeiführung der Vergabeentscheidung in den Gremien ist in der Sitzungsfolge im November geplant (Fachausschuss Steinfurt: 12.11.2008). Anschließend wird der Zuschlag erteilt.

 

·               Für die Vorbereitung der Betriebsaufnahme durch den Ausschreibungsgewinner ist das Jahr 2009 vorgesehen.

 

·               Die Betriebsaufnahme durch den Ausschreibungsgewinner soll zum Fahrplanwechsel 2009 / 2010 erfolgen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§26 Abs. 1 KrO NW).