Betreff
Verwendung der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 (2) ÖPNVG NRW
Vorlage
SV-7-0913
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-  Keiner –

 

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. – IV.

Mit Wirkung zum 01.01.2008 wurde das ÖPNV Gesetz des Landes NRW (ÖPNVG NRW) novelliert. Gem. § 11 Abs. 2 gewährt das Land den Aufgabenträgern aus den Bundesregionalisierungsmitteln in den Jahren 2008 bis 2010 eine jährliche Pauschale in Höhe von 110 Mio. €.

 

Ziel der Pauschalierung der Fördermittel ist die Stärkung der kommunalen Aufgabenträger. Durch die Vereinfachung der Mittelverwendung erhöhen sich die Gestaltungsspielräume für die Bus-Aufgabenträger deutlich.

 

92,8 % dieser Pauschale werden nach dem prozentualen Anteil der Empfänger an der für das Jahr 2007 gewährten Fahrzeugförderung verteilt. 7,2 % der Pauschale werden nach dem prozentualen Anteil der in 2007 gewährten Aufgabenträgerpauschale verteilt.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung wird die Höhe der neuen Pauschale für den Kreis Coesfeld 609.081 € festgelegt. Mindestens 80% der neuen Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen Mittel sind für Zwecke des (Bus)ÖPNV zu verwenden oder hierfür u.a. an öffentliche und private (Bus)Verkehrs-unternehmen weiterzuleiten.

 

Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wie die Fördermittel im Kreis Coesfeld und in den Münsterlandkreisen bislang verteilt waren und nach der „neuen“ ÖPNV Pauschale voraussichtlich verteilt sein werden.

 

 

 

Orga-Pauschale bis 2007

FFÖ

bis 2007

Summe

bis 2007

ÖPNV-Pauschale ab 2008

20 %

ab 2008

80 %

ab 2008

Kreis BOR

150.000 €

716.115 €

866.115 €

842.378 €

168.476 €

673.902 €

Kreis COE

150.000 €

476.242 €

626.242 €

609.081 €

121.816 €

487.264 €

Kreis ST

150.000 €

1.054.497 €

1.204.497 €

1.171.485 €

234.297 €

937.188 €

Kreis WAF

150.000 €

612.010 €

762.010 €

741.127 €

148.225 €

592.902 €

Tab.: Höhe der ÖPNV Fördermittel bis 2007 und voraussichtlich ab 2008

 

 

Die RNVG wurde beauftragt, für die Verwendung der Mittel ein einheitliches Verfahren zu entwickeln. Von dort wird vorgeschlagen, die Bezuschussung von Investitionen nicht weiterzuführen, da dies beihilferechtlich als problematisch angesehen wird. Die Mittel der Fahrzeugförderung stellten in der Vergangenheit eine sichere Einnahmequelle für die Unternehmen dar. Die Förderung erfolgte unabhängig vom Betriebsergebnis des einzelnen Unternehmens.

 

Der von der RNVG entwickelte Vorschlag wurde am 28.01.2008 im Lenkungskreis mit den zuständigen Verkehrsdezernenten diskutiert. Er sieht vor, die ÖPNV-Pauschale im Wesentlichen dazu zu verwenden, die bestehende Qualität im regionalen Busverkehr entsprechend der in den Nahverkehrsplänen der Kreise vorgesehenen Qualität zu sichern.

 

Folgendes Förderverfahren wurde erörtert:

 

A          Sockelförderung

Die Sockelförderung soll der Sicherung von bestehenden Qualitäten auf den Regio- und Schnellbuslinien dienen. Sie stellt einen Zuschuss für bestehende Linienverkehre zur Gewährleistung einer gewünschten Qualität dar. Diese Förderung beruht auf der Grundannahme, dass RegioBus- und SchnellBus-Qualitäten in der Produktion teurer sind als andere Verkehrsleistungen ohne diese besonderen Qualitäten.

 

B         Zusätzliche Betriebsleistungen

Hiernach können zusätzliche Betriebsleistungen auf bestehenden Linien gefördert werden (z.B. Taktverdichtungen, Spätfahren, Wochenendfahrten). Denkbar ist auch die Finanzierung von Neuverkehren.

 

C         Sonstige Serviceleistungen

Hierbei handelt es sich um eine projektbezogene Förderung die z.B. der Qualitätssicherung dient. Projekte könnten etwa die Förderung einer höherwertigen Ausstattung von zentralen Haltestellen oder die Entwicklung eines Störungsmanagements zur effizienteren Information der Fahrgäste sein.

 

D         Anreizelemente

Mittelfristig, mit Blick auf die Pauschalierung der § 45 a-Mittel ab 2011 können auch Anreizelemente zur Fahrgaststeigerung entwickelt werden.

 

Als weiteres Verfahren wurde diskutiert, den durch den Wegfall der Fahrzeugförderung entstehenden Verlust bei den konzessionierten Verkehrsunternehmen anteilig auszugleichen.

 

Die RNVG wurde beauftragt, die Auswirkungen der beiden Verfahren insbesondere für die kleineren und mittleren Verkehrsunternehmen aufzuzeigen. Des Weiteren wurde vereinbart, die Auswirkungen auch mit den Verkehrsunternehmen zu erörtern. Die Ergebnisse können dem Ausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 17. April 2008 vorgestellt werden.

 

 

V. 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW)