Betreff
Produkthaushalt 2008;
hier: Entwurf Budget 02: Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit
Vorlage
SV-7-0960
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2008 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für den Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – inkl. der bei der Produktgruppe 50.02 dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

Im Übrigen wird den Zielen und Kennzahlen zu den Produkten 50.01.01, 50.03.01 und 50.03.02 entsprechend den Anlagen 2 bis 4 die Zustimmung erteilt. Sie sind im Produkthaushalt auf den Seiten 124, 138 bzw. 139 abzubilden.

Begründung:

 

 

I.     Problem / II.    Lösung

 

 

1. Vorbemerkung

 

Nach dem Entwurf des Haushaltes 2008 schließt der Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - mit einem

Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt                    24.450.999 € ab.

Das sind                                                                            867.424 € mehr als in 2007.

 

Bedeutsam im Sinne der Steuerung ist, dass etwa 99 % aller Leistungen des Budgets im Produktbereich 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - aus Pflichtaufgaben resultieren. Eine Steuerung ist deshalb nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegt.

 

Die Erfüllung der dem Kreis als pflichtig obliegenden sozialen Aufgaben wird auch künftig den Etat des Kreises Coesfeld so erheblich belasten, dass kaum Raum für weitere freiwillige soziale Aufgaben bleiben wird.

 

 

2. Hinweise

 

Der bisherige kamerale Haushalt wurde zum 01.01.08 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Damit verbunden war der Wechsel von Haushaltsstellen zu Konten, die Produktstruktur blieb im Vergleich zum Produkthaushalt 2007 jedoch unverändert. Gleichwohl ist beim Vergleich der Budgets der Jahre 2008 und 2007 zu beachten, dass das Budget 2008 NKF-bedingte Mehraufwendungen für Abschreibungen und Rechnungsabgrenzungsposten enthält.

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in 2007 ermittelt worden.

 

Dabei ist besonders auf die Schwierigkeit hinzuweisen, Ertrag und Aufwand im Bereich der Sozialleistungen exakt im Voraus zu ermitteln.

 

Denkbare Änderungen von Leistungsgesetzen in 2008 haben bei der Ermittlung der Ansätze bisher keine Berücksichtigung gefunden. Sie werden aber bei ihrer Realisierung Änderungen bei Ertrag und Aufwand mit sich bringen.

 

 

3. Budgetrahmen

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2008 berücksichtigt für das Budget des Produktbereichs 50 – Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit – im

 

Verwaltungshaushalt

Aufwendungen in Höhe von                                                    77.257.751 €,

Erträge in Höhe von                                                                52.806.752 € und somit einen

Zuschussbedarf in Höhe von                                                  24.450.999 €.

 

Gegenüber dem Ansatz 2007 weist der Entwurf des Budgets für das Jahr 2008 eine Verschlechterung von insgesamt 867.424 € aus.

Hierbei ist zu beachten, dass die Aufwandsansätze ohne Personalausgaben dargestellt wurden. In der Produktgruppe 50.03 ist jedoch bei den Erträgen eine Bundeserstattung enthalten, die unter anderem diese Personalkosten abdeckt. Die Personalkosten belaufen sich im Jahre 2008 auf 906.702 € und beliefen sich im Jahre 2007 auf 1.081.220 €. Damit verändert sich der Budgetvergleich zwischen diesen Jahren um 174.518 €, so dass die Budgetverschlechterung tatsächlich nur 692.906 € beträgt.

 

Die Veränderungen gegenüber dem Produkthaushalt 2007 sind in einer Gesamtaufstellung dargestellt worden und als Anlage 1 beigefügt.

 

 

4. Hinweise zu einzelnen Produkten

 

4.1 Produkt 50.01.01 -        Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Dieses Produkt umfasst die Hilfen zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen sowie die Krankenhilfe nach dem SGB XII einschließlich der diesen Bereich betreffenden Unterhaltseinnahmen.

 

Gegenüber dem Vorjahr weist das Produkt 50.01.01 insgesamt eine Verschlechterung i.H.v. 1.574.027 € auf.

Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlen in den Bereichen der laufenden Leistungen (Lebensunterhalt) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. nach dem SGB XII stetig steigen. Im Vergleich zu 2007 wird für diese Positionen ein Mehraufwand von insgesamt ca. 1.130.000 € kalkuliert. Bei den laufenden Leistungen (Lebensunterhalt) wird für 2008 mit einem Ansatz von 1.270.000 € kalkuliert. Für 2007 betrug hier der Ansatz noch 820.000 €, das Rechnungsergebnis jedoch 1.025.432 €. Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entwickelte sich der Ansatz 2007 von 4.460.000 € zu einem Rechnungsergebnis von 4.481.912 €. Für 2008 wird mit einem Ansatz von 5.140.000 € kalkuliert.

Darüber hinaus sind bei der Krankenhilfe flächendeckend erhebliche Kostensteigerungen festzustellen. Lag schon das Rechnungsergebnis des Jahres 2007 mit 370.422 € nicht unwesentlich über dem Ansatz 320.000 €, ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass hier ein Haushaltsausgaberest von 140.000 € ausgeschöpft wurde. Mit einem Betrag von 520.000 € wird der Ansatz für 2008 in Höhe der tatsächlichen Ausgaben des Jahres 2007 geplant.

Weiter kommt hier hinzu, dass die Landeserstattung im Rahmen der Verteilung des Festbetrags des Bundes an den Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um rd. 490.000 € geringer ausfallen wird. Denn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt hier, die bisherige Bundesbeteiligung an den Ausgaben der Grundsicherung von 409 Mio. € beginnend mit dem Jahr 2008 in eine Bundesbeteiligungsquote von 7,1 % der Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung des Vorvorjahres umzuwandeln. Zwar hat der Bund bezüglich der Höhe der vorn genannten Quote Gesprächsbereitschaft signalisiert. Da die weitere Entwicklung jedoch noch nicht abschätzbar ist, wird die Höhe der Bundeserstattung zunächst mit 7,1 % der Nettoausgaben des Jahres 2006 (4.614.449 €), also ca. 330.000 €, kalkuliert.

 

 

4.2 Produkt 50.01.02 -        Leistungen für Auszubildende und Schüler

Der Aufwand, der zu Lasten des Kreises Coesfeld geht, ist bei diesem Produkt ausschließlich Sach- und Personalaufwand.

 

 

4.3 Produkt 50.01.03 - Aufgaben nach dem Heimgesetz und Pflegegesetz NRW sowie Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich

Der Zuschussbedarf beim Produkt 50.01.03 steigt gegenüber dem Haushaltsansatz 2007 um 10.624 €. Dies ist jedoch ausschließlich auf NKF-bedingte Umstellungen (Rechnungsabgrenzungsposten) zurückzuführen.

Die einzelnen Leistungen dieses Produktes sind überwiegend durch Beschlüsse des Kreisausschusses/Kreistages bestimmt.

 

Neben den Pflichtleistungen gewährt der Kreis Coesfeld auch weiterhin freiwillige Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich.

Im Entwurf des Produkthaushalts 2008 sind bei dem Produkt 50.01.03 für die Leistungen zur Förderung fremder Einrichtungen und Dienste im sozialen Bereich Mittel in Höhe von 205.200 € veranschlagt. Damit 5.100 € weniger als im Jahre 2007 (210.300 €). Das Rechnungsergebnis 2007 belief sich auf 191.919 €. Die finanzielle Unterstützung erfolgt aufgabenbezogen. Eine Eigenbeteiligung durch die Träger der Einrichtungen und Dienste wird vorausgesetzt.

 

 

4.4 Produkt 50.02.01 -        Leistungen an Pflegebedürftige

 

Allgemein

Das Produkt 50.02.01 beinhaltet die Gewährung von Leistungen zur Deckung des Hilfebedarfs im Rahmen der häuslichen Pflege sowie der nicht durch eigene Mittel gedeckten Kosten einer voll- oder teilstationären Pflege in Einrichtungen. Hierzu zählt auch die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) die Struktur der Konten gegenüber den bisherigen Haushaltsstellen verändert wurde. Unter der Vorgabe eines möglichst schlanken Kontenplans wurden dabei insbesondere die derzeitigen (statistischen) Bedürfnisse sowie ein künftiges möglichst aussagekräftiges Controlling berücksichtigt.

 

Auch vor dem Hintergrund der erfolgten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurden für das Jahr 2008 und die Folgejahre zur Kosteneinsparung als Ziele die Steigerung des Anteils der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen an den Leistungsbeziehern insgesamt sowie eine Deckelung des Zuschussbedarfs der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher formuliert.

 

Diese Ziele sollen insbesondere durch die Fortführung der Beratungen von Pflegebedürftigen und Angehörigen im Rahmen des Projektes „ambulant vor stationär“ erreicht werden. Als weitere Maßnahme wurde inzwischen bereits die bisherige Praxis im Hinblick auf die Kostenübernahme für sogenannte „Nuller-Fälle“ dahingehend geändert, dass in Absprache mit den Pflegeeinrichtungen sowie den sozialen Diensten der Krankenhäuser die erforderliche Heimnotwendigkeit möglichst bereits vor Heimaufnahme von hier festgestellt wird.

 

Dennoch ist insgesamt aufgrund steigender Fallzahlen gegenüber dem Vorjahresansatz für das Jahr 2008 mit einem um 464.843,00 € erhöhten Zuschussbedarf (ohne Personalausgaben) zu rechnen. Der Zuschussbedarf steigt damit auf 12.164.246,76 € an.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Mittel aus Rückstellungen, die den Finanzmittelfehlbedarf weiter erhöhen, hierin nicht enthalten sind. Auf die nachfolgenden Erläuterungen zum bewohnerbezogenen Aufwendungszuschuss wird verwiesen.

Hilfe zur Pflege in Einrichtungen

Im Laufe des Jahres 2007 wurden 161 vollstationäre Pflegeplätze im Kreisgebiet neu geschaffen. In der Vergangenheit und noch bis Mitte des letzten Jahres waren die vorhandenen Pflegeplätze durchschnittlich mit ca. 90 % belegt. Trotz eines Anstiegs der Pflegefälle insgesamt lag die Belegungsquote zum Jahresende aufgrund der Vielzahl neuer Pflegeplätze jedoch noch deutlich unter dem bisherigen Durchschnitt. Das erklärt auch, dass das Budget für das Jahr 2007 nicht voll ausgeschöpft wurde, da bei der Planung mit höheren Fallzahlen gerechnet wurde.

Die Errichtung weiterer Pflegeeinrichtungen ist im Kreisgebiet zurzeit nicht vorgesehen, so dass insgesamt auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung wieder mit einem Anstieg der Belegungsquote zu rechnen ist. Im Rahmen der Planung für 2008 wurde der frühere Durchschnittswert von 90 % zugrunde gelegt. Hiervon ausgehend wurden unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Anteils der Hilfeempfänger sowie der durchschnittlichen Kosten je Hilfeempfänger die Ansätze für 2008 ermittelt.

Der Ansatz der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen einschl. der in diesen Fällen geleisteten Hilfe zum Lebensunterhalt wurde für das Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahresansatz um ca. 125.000,00 € auf insgesamt 5.525.100,00 € reduziert. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2007 weist in diesem Bereich eine Summe von etwa 5.324.000,00 € aus.

Pflegewohngeld

Auch beim Pflegewohngeld ist der Ansatz des Jahres 2007 aufgrund der nicht erreichten Fallzahlen nicht voll ausgeschöpft worden. Da aber gerade die neueren Einrichtungen einen erheblich höheren Investitionskostenanteil an den Heimkosten aufweisen, wurde der Ansatz für das Jahr 2008 unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Belegungsquote von 90 % gegenüber dem Vorjahresansatz in Höhe von 3.730.000,00 € auf 3.850.000,00 € erhöht.

Projektmittel

Neben dem zu erwartenden Anstieg der Fallzahlen sind in dem erhöhten Zuschussbedarf auch Projektmittel in Höhe von 100.000,00 € für die Förderung von psychosozialen, pflegeergänzenden und komplementären Leistungen enthalten. Hierzu zählt z.B. auch das Angebot des Senioren- bzw. Demenzbegleiters an den Familienbildungsstätten. Auf den Beschluss des AASS vom 26.11.2007, SV-7-0796, wird verwiesen.

 

Bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss für eingestreute Kurzzeitpflege

Das seit Jahren hinsichtlich der Förderung eingestreuter Kurzzeitpflegeplätze anhängige Klageverfahren ist inzwischen mit einem für den Kreis Coesfeld negativen Ausgang beendet worden.

Im Bereich der bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege werden daher erheblich steigende Fallzahlen und Kosten erwartet. Allein für das Jahr 2008 wird mit Mehrausgaben in Höhe von 130.000,00 € gerechnet. Der Kostenanstieg wurde jedoch schon im Rahmen der Planung des Haushaltsentwurfs beim Ansatz in Höhe von insgesamt 245.000,00 € berücksichtigt. Ohne das Urteil war für Anträge des Jahres 2008 lediglich mit Ausgaben in Höhe von 115.000,00 € (Vorjahresansatz 90.000,00 €) gerechnet worden. Für die in anhängigen Verfahren zu leistenden Nachzahlungen ist in Höhe von 144.000,00 € eine Rückstellung zur Eröffnungsbilanz vorgenommen worden.

Aufgrund der noch vorzunehmenden Auflösung dieser Rückstellung verschlechtert sich der Finanzmittelfehlbetrag des Teilfinanzplans 2008 der Produktgruppe 50.02 gegenüber der Planung entsprechend um 144.000,00 € (vgl. Änderungsliste), so dass nunmehr Ausgaben in Höhe von insgesamt 389.000,00 € erwartet werden.

Grundsicherungsleistungen

Auch im Bereich der Grundsicherungsleistungen wird im Jahr 2008 weiter mit steigenden Ausgaben gerechnet. Dieser bundesweite Trend konnte bereits in der Vergangenheit auch im Kreisgebiet beobachtet werden.

 

Seit dem Jahr 2005 sind die Ausgaben für die Grundsicherungsleistungen an Pflegebedürftige in Einrichtungen jährlich erheblich angestiegen. Allein im Jahr 2007 wurden ca. 130.000,00 € mehr Grundsicherungsleistungen als im Vorjahr verausgabt.

Insbesondere aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre wurde der Ansatz 2008 gegenüber dem Vorjahresansatz um 180.000,00 € auf nunmehr 740.000,00 € erhöht. Die Jahresrechnung 2007 weist an Grundsicherungsleistungen in Einrichtungen eine Summe von ca. 680.000,00 € aus.

 

4.5 Produkt 50.02.02 – Leistungen für ältere und behinderte Menschen

 

Allgemein

Das Produkt 50.02.02 beinhaltet vorwiegend Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Zu den Leistungen zählen insbesondere die Frühförderung von Kindern sowie die Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung.

Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Ziel ist eine bessere Ausschöpfung der aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Gegenüber dem Vorjahr steigt der Zuschussbedarf (ohne Personalausgaben) insgesamt um 38.881,80 € auf nunmehr 1.813.763,80 € an.

 

Frühförderung

Der erhöhte Zuschussbedarf ist insbesondere auf den Bereich der Frühförderung behinderter Kinder zurückzuführen. Hier ist trotz sinkender Geburtenquote mit weiter steigenden Fallzahlen zu rechnen. Dieses entspricht auch einem landesweit erkennbaren Trend.

Trotz des Ansatzes von 925.000,00 € wurden im Jahr 2007 für die Frühförderung etwa 983.000,00 € verausgabt. Für das Jahr 2008 werden in diesem Bereich Ausgaben in Höhe von insgesamt 1.100.000,00 € erwartet.

Kreiszuschuss zur Förderung familienunterstützender Dienste

Berücksichtigt ist auch die erneute Gewährung eines Kreiszuschusses zur Förderung familienunterstützender Dienste (FuD) in Höhe von 16.000,00 €. Auch hier wird auf den Beschluss des AASS vom 26.11.2007, SV-7-0797, verwiesen.

 

 

4.6 Produkt 50.02.03 – Leistungen für besondere Personengruppen

 

Für dieses Produkt sind im Haushalt für das Jahr 2008 lediglich Kreismittel für Personal- und Sachausgaben sowie bilanzielle Abschreibungen zu veranschlagen.

Die bisher hier berücksichtigten Mittel für Aufgaben der Kriegopferfürsorge entfallen, da diese Aufgaben nunmehr vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe – Hauptfürsorgestelle – wahrgenommen werden. Die Ausgaben für die Gewährung von Leistungen nach dem USG (Unterhaltsleistungen) für Wehrpflichtige und deren Angehörige werden unmittelbar aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt.

 

Aufgrund des Wegfalls von Leistungen der Kriegsopferfürsorge verbessert sich das Ergebnis (ohne Personalausgaben) um 80.149,88 €. Der Zuschussbedarf für das Jahr 2008 beträgt 2.305,12 €.

 

 

4.7 Produkt 50.03.01 -        Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II

Das Produkt 50.03.01 umfasst auf der Aufwandsseite u.a. die Regelleistungen, die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen. Demgegenüber stehen auf der Ertragsseite vor allem Erstattungen des Bundes und des Landes, Kostenbeteiligung der Delegationsgemeinden sowie Erträge aus Unterhalt und Wohngeldersparnis des Landes.

Gegenüber dem Vorjahr weist das Produkt 50.03.01 eine Verbesserung in Höhe von 1.141.926 € auf.

 

Die Regelsatzleistungen mit einem Ansatz in Höhe von 26.480.000 € abzüglich der dazugehörigen Erträge werden zu 100 % vom Bund erstattet. Ferner enthält die Bundeserstattung noch Pauschalen für Sach- und Personalkosten i.H.v. rd. 4.554.000 €.

 

Dem Kreis entstehen Aufwendungen im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung und der einmaligen Leistungen sowie im Bereich der Sach- und Personalkosten (bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung).

Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung sind für das Jahr 2008 mit 17,2 Mio. € prognostiziert. Das sind 1.000.000 € weniger als noch für 2007 (18.200.000 €) veranschlagt. Das Rechnungsergebnis belief sich auf 16.977.253 €. Im Vergleich zu 2007 sind zusätzlich die Auswirkungen des NKF zu berücksichtigen. So wurde aufgrund des nunmehr zu beachtenden Bruttoprinzips der Ansatz 2008 um rd. 820.000 € erhöht. Dieser Betrag findet sich entsprechend auf der Ertragsseite im Rahmen der Erstattung überzahlter Leistungen wieder. Damit belaufen sich die für 2008 veranschlagten Nettounterkunftskosten auf rd. 16,4 Mio. €, so dass im Vergleich zum Ansatz 2007 eine Verbesserung von 1.820.000 € besteht.

 

Diese Aufwendungen sind anteilig durch den Bund zu tragen. Hierzu hat der Bundestag mittlerweile das Dritte Gesetz zur Änderung des SGB II beschlossen. Danach wird die Bundesbeteiligungsquote für das Land NRW von 31,2 % des Jahres 2007 auf nur noch 28,6 % für das Jahr 2008 gesenkt, was für den Kreis bei den für 2008 kalkulierten Zahlen einen Minderertrag von rd. 410.000 € ausmacht.

 

Die Abrechnung dieser Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der einmaligen Leistungen erfolgt mit den Städten und Gemeinden auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Die Städte und Gemeinden beteiligen sich unter Beachtung des § 5 Abs. 5 AG – SGB II NRW mit 50 % an diesen Aufwendungen.

 

Die Landeserstattung im Rahmen der Wohngeldersparnis ist im Voraus nicht ermittelbar. Bei der Bemessung des Ansatzes ist daher hilfsweise die tatsächliche Erstattung des Landes im Jahr 2007 zugrundegelegt worden.

 

 

4.8 Produkt 50.03.02 -        Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II

Das Produkt 50.03.02 umfasst die soziale und berufliche Eingliederung von erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten in Arbeit. Kostenträger für die soziale Integration ist der Kreis; für die berufliche Integration der Bund.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 beträgt der Aufwandsansatz für die soziale Eingliederung 247.350 € (Kreismittel).

 

Für die beruflichen Eingliederung der SGB II – Leistungsberechtigten wird der Kreis Coesfeld in 2008 Bundesmittel in Höhe von 5.913.000 € erhalten, das sind ca. 300.000 € mehr, als für 2007.

Gegenüber dem Ansatz 2007 bedeutet dies eine Verringerung von ca. 1.100.000 €.

 

Zusätzlich werden dem Kreis Eingliederungsmittel für Maßnahmen nach § 16 a SGB II in Höhe von rd. 795.000 € zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um Mittel für die berufliche Integration von SGB II - Leistungsempfängern, die in absehbarer Zeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden können. Im Rahmen dieser neuen Förderung können Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber in Höhe von bis zu 75 % der Bruttolohnkosten gewährt werden.

 

 

5. Risiken bei der Ermittlung der Ansätze 2008

 

5.1       Änderung von Leistungsgesetzen

 

Die Ermittlung der Ansätze erfolgte auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Rechtslage ab dem 01.01.2008. Gesetzliche Änderungen in 2008 werden somit Auswirkungen auf das Budget haben.

 

 

5.2       Fallzahlen

 

5.2.1    SGB II

Seit der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe liegt die alleinige Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosengeld II - Empfänger bei den Zentren für Arbeit des Kreises Coesfeld. Wurden zu Beginn des Jahres 2006 noch 5.068 Bedarfsgemeinschaften pro Monat betreut, ist diese Zahl bis Februar 2008 auf derzeit 4.101 Bedarfsgemeinschaften gesunken. Dieses ist vor allem auf die zurzeit günstige Situation auf dem Arbeitsmarkt sowie auf gute Vermittlungserfolge zurückzuführen.

 

5.2.2    SGB XII - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 01.01.2003 ist eine stetige Zunahme der Fallzahlen zu verzeichnen:

IV. Quartal 2003:           729 Fälle

IV. Quartal 2004:           814 Fälle

IV. Quartal 2005:           872 Fälle

IV. Quartal 2006:           931 Fälle

Der seinerzeit für 2007 prognostizierte weitere Anstieg hat sich leider bestätigt. Hier wurden durchschnittlich 975 Fälle ermittelt. Dies ist insbesondere durch erhebliche Fallzahlsteigerungen bei den erwerbsgeminderten Personen begründet. Hier erhielten im Jahre 2007 monatlich durchschnittlich 472 Bedarfsgemeinschaften Leistungen. Aufgrund der Entwicklung im Laufe des Jahres 2007 ist davon auszugehen, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften in diesem Jahr auf durchschnittlich 520 steigen wird. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 10%. Beim Personenkreis der Grundsicherung im Alter lag die Fallzahl im Laufe des Jahres 2007 bis zum Oktober relativ konstant um 500, stieg dann aber noch auf 522 an.

 

5.2.3    SGB XII - Sozialhilfe

Auch im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII hat es eine Steigerung der Fallzahl gegeben. Hier hat sich die Zahl im Jahre 2007 von 166 (Januar) auf 207 (November) stetig erhöht. Ausgehend von der Entwicklung der monatlichen Zahlen des Jahres wird für 2008 mit 215 Bedarfsgemeinschaften kalkuliert.

Die tatsächliche weitere Entwicklung ist nur schwer abzuschätzen.

 

 

5.3       Erstattung des Landes im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Festbetrag am Anteil des Bundes)

Die Erstattung des Landes für das Jahr 2007 kann lediglich geschätzt werden. Es wird hierzu auf die Ausführungen zu Ziffer 4.1 verwiesen.

 

 

5.4       Krankenhilfe

Seit Jahren wird dargelegt, wie schwierig die Entwicklung der Krankenhilfekosten zu kalkulieren ist. Die Anzahl der Fälle als auch die Art und Höhe der Krankenhilfeaufwendungen sind starken Schwankungen unterzogen und daher nicht vorhersehbar. Im Jahre 2007 lagen die tatsächlichen Aufwendungen um ca. 190.000 € über dem Ansatz und konnten durch einen Haushaltsausgaberest abgefangen werden. Für 2008 wird der Ansatz in Höhe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2007 geplant.

 

 

5.5              Leistungen an Pflegebedürftige

Ein Risiko besteht in den bislang nicht abschätzbaren Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus wurden mögliche Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung hinsichtlich der Nichtanrechenbarkeit von Schenkungsrückforderungsansprüchen als bereite Mittel beim Pflegewohngeld bislang nicht berücksichtigt.

 

 

5.6       Leistungen für ältere und behinderte Menschen

Risikofaktor in diesem Bereich sind die Anträge für interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF), deren Auswirkungen zurzeit noch nicht abschätzbar sind.

 

 

6.         Ziele und Kennzahlen

Der AASS hat in seiner Sitzung am 26.11.2007 der dort dargestellten Ziele- und Kennzahlensystematik zugestimmt. Den Anlagen 2 bis 4 sind die konkreten Ziele und Kennzahlen zu den Produkten 50.01.01, 50.03.01 und 50.03.02 zu entnehmen.

 

Beim Produkt 50.01.01 kann aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Monaten nicht an den in der Sitzung am 26.11.2007 dargestellten Zielen festgehalten werden.

Entgegen dem Trend der ersten neun Monate des Jahres 2007, der eine Stabilisierung der Fallzahlentwicklung sowohl im Bereich der laufenden Leistungen wie auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzeigte, sind die jeweiligen Fallzahlen in den letzten Monaten des Jahres 2007 doch deutlich gestiegen. Dieser Entwicklung muss auch im Bereich der Ziele Rechnung getragen werden. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass eine Verringerung der jeweiligen Fallzahlen zu erreichen ist. Daher erfolgt hierzu eine Anpassung der in der Sitzungsvorlage SV – 7 – 0805 festgelegten Ziele.

 

Gleiches gilt für das Produkt 50.03.01. Die Entwicklung der Ausgaben im Jahre 2007 und die Kostenprognose der kommenden Jahre machen deutlich, dass die ursprünglichen Ziele bezüglich der durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie zum Zuschussbedarf anzupassen sind.

 

 

III.        Alternativen

 

Keine

 

 

IV.        Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Keine

 

 

V.         Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der Zuständigkeitsregelung ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren für die Beratung des Budgets 50 - Sozialhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen und Zentrum für Arbeit - sowie der Produktstandards zuständig.

 

 

 

Bitte Finanzierung unter Begründung im Register Sachverhalt schreiben!!!!

 

Anlagen:

 

Anlage 1:         Gesamtentwurf der Haushaltsansätze 2008

Anlage 2:         Produktbeschreibung des Produktes 50.01.01

Anlage 3:         Produktbeschreibung des Produktes 50.03.01

Anlage 4:         Produktbeschreibung des Produktes 50.03.02

Anlage 5:         Änderungsliste zum Produkthaushalt 2008