Betreff
Antrag des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Förderung der anteiligen Personal- und Sachkosten der Vollzeitstelle der Leiterin des Freizeitbereichs nach Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, hier Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vom 20. Sept. 2007
Vorlage
SV-7-0961
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V.“ auf anteilige Förderung der Personalkosten für die Leitung des Freizeitbereichs wird in Höhe von 4.827,21 € für das Jahr 2008 entsprochen. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 4.827,21 € wird über die Änderungsliste dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 

I.   Problem

Bis 2004 hat der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der Anstellung einer Teilzeitfachkraft für den Freizeitbereich mit einem Beschäftigungsumfang von 30,8 Wochenstunden (entspricht einem 0,80 Stellenanteil einer Vollzeitstelle) erhalten.

 

Mit Schreiben vom 06. Jan. 2005 beantragte der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erstmals die zusätzliche Förderung weitere Wochenarbeitsstunden der pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich (Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Stunden).

 

In seiner Sitzung am 20. Jan. 2005 hat der Jugendhilfeausschuss dem Antrag entsprochen und zusätzlich freiwillige Mittel zur Kofinanzierung einer Vollzeitstelle zur Verfügung gestellt

 

Entsprechende Folgeanträge für die Haushaltsjahre 2006 sowie 2007 sind von dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. gestellt worden. (vgl. Sitzungsvorlagen SV-7-0318 der JHA-Sitzung am 19. Jan. 2006 und SV-7-0551 der JHA-Sitzung am 29. Nov. 2006).

Die Anträge sind entsprechend berücksichtigt worden. Eine zusätzliche Förderung ist jeweils erfolgt.

 

Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. hat für das Haushaltsjahr 2008 wiederum einen gleichlautenden Antrag auf ergänzende Förderung der Personal- und Sachkosten mit Schreiben vom 20. Sept. 2007 gestellt.

II.  Lösung

Angebote und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.

 

Gemäß der Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem sogenannten Jugendeinwohnerwertschüssel gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres.

 


 

Am Stichtag 31.12.2006 lebten insgesamt 3.841 junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der Gemeinde Senden. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max. 3,5 hauptberufliche Fachkräfte in Senden gefördert werden.

 

Neben der Lebenshilfe Senden e.V. erhält bereits der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V. einen Betriebskostenzuschuss für insgesamt 2,70 Stellenanteile.

 

Im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist somit lediglich die Förderung einer 0,80 Fachkraftstelle bei der Lebenshilfe Senden e.V. möglich.

 

Im zukünftigen Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld ist die regelhafte Förderung besondere Angebote, Dienste und Einrichtungen mit überregionalem Charakter vorgesehen.

 

III. Alternativen

Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erhält wie auch im Jahr 2007 einen zusätzlichen freiwilligen anteiligen Zuschuss zur Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen der Vollbeschäftigung einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich.

 

Auflistung der Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich;

 

Jahr

Beschäfti-
gungs-
umfang

Personal-
kosten

voraussichtl.
Zuschuss

2008

38,5 WStd.

39.567,31 €

24.136,06 €

2008

30,8 WStd.

31.653,85 €

19.308,85 €

 

7,7 WStd.

7.913,46 €

4.827,21 €

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 4.827,21 EUR sind noch einzuplanen. Der geänderte Haushaltsansatz im Sachkonto 531 801 – Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT ist in die Änderungsliste aufzunehmen.

 

 

IV.       Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.