Beschlussvorschlag:
Dem
Antrag der „Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung
Senden und Umgebung e.V.“ auf anteilige Förderung der Personalkosten für die
Leitung des Freizeitbereichs wird in Höhe von 4.827,21 € für das Jahr 2008
entsprochen. Der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 4.827,21 € wird über die
Änderungsliste dem Kreisausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Problem
Bis 2004 hat der Verein
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und
Umgebung e.V. einen jährlichen Betriebskostenzuschuss auf der Grundlage der
Anstellung einer Teilzeitfachkraft für den Freizeitbereich mit einem
Beschäftigungsumfang von 30,8 Wochenstunden (entspricht einem 0,80
Stellenanteil einer Vollzeitstelle) erhalten.
Mit Schreiben vom 06. Jan.
2005 beantragte der Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und
körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. erstmals die zusätzliche
Förderung weitere Wochenarbeitsstunden der pädagogischen Fachkraft für den
Freizeitbereich (Aufstockung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Stunden).
In seiner Sitzung am 20.
Jan. 2005 hat der Jugendhilfeausschuss dem Antrag entsprochen und zusätzlich
freiwillige Mittel zur Kofinanzierung einer Vollzeitstelle zur Verfügung
gestellt
Entsprechende Folgeanträge
für die Haushaltsjahre 2006 sowie 2007 sind von dem Verein Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V.
gestellt worden. (vgl. Sitzungsvorlagen SV-7-0318 der JHA-Sitzung am 19. Jan.
2006 und SV-7-0551 der JHA-Sitzung am 29. Nov. 2006).
Die Anträge sind
entsprechend berücksichtigt worden. Eine zusätzliche Förderung ist jeweils
erfolgt.
Der Verein Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V.
hat für das Haushaltsjahr 2008 wiederum einen gleichlautenden Antrag auf
ergänzende Förderung der Personal- und Sachkosten mit Schreiben vom 20. Sept.
2007 gestellt.
II. Lösung
Angebote und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld werden nach Maßgabe der
Richtlinien zum Landesjugendplan des Landes NRW sowie den Richtlinien zur
Förderung der Kinder, Jugend- und Familienarbeit gefördert.
Gemäß der
Förderungsposition 6. Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Richtlinien zur Förderung der Kinder,
Jugend- und Familienarbeit werden Angebote und Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit nach dem sogenannten Jugendeinwohnerwertschüssel
gefördert, d.h. ausgehend von den Jugendeinwohnerwertzahlen (hier: junge
Menschen im Alter von 6 bis unter 20 Jahren) wird pro angefangene 600 junge
Menschen einer Stadt bzw. Gemeinde eine 0,5 hauptberufliche Stelle
berücksichtigt und gefördert. Grundlage für diese Berechnung bilden i.d.R. die
entsprechenden Einwohnerzahlen der KDZ Münster bzw. der jeweiligen
Einwohnermeldeämter im Zuständigkeitsbereich mit Stand 31.12. des Vorvorjahres.
Am Stichtag 31.12.2006
lebten insgesamt 3.841 junge Menschen in dem entsprechenden Alter in der
Gemeinde Senden. Gemäß den Richtlinien des Kreises Coesfeld können somit max.
3,5 hauptberufliche Fachkräfte in Senden gefördert werden.
Neben der Lebenshilfe
Senden e.V. erhält bereits der Verein Ökumenischer Jugendtreff Senden e.V.
einen Betriebskostenzuschuss für insgesamt 2,70 Stellenanteile.
Im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit ist somit lediglich die Förderung einer 0,80 Fachkraftstelle bei der Lebenshilfe Senden e.V. möglich.
Im zukünftigen Kinder- und
Jugendförderplan des Kreises Coesfeld ist die regelhafte Förderung besondere
Angebote, Dienste und Einrichtungen mit überregionalem Charakter vorgesehen.
III. Alternativen
Die
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und
Umgebung e.V. erhält wie auch im Jahr 2007 einen zusätzlichen freiwilligen
anteiligen Zuschuss zur Finanzierung der Betriebskosten im Rahmen der
Vollbeschäftigung einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich.
Auflistung
der Personalkosten einer pädagogischen Fachkraft für den Freizeitbereich;
Jahr |
Beschäfti- |
Personal- |
voraussichtl. |
2008 |
38,5 WStd. |
39.567,31 € |
24.136,06 € |
2008 |
30,8 WStd. |
31.653,85 € |
19.308,85 € |
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7,7 WStd. |
7.913,46 € |
4.827,21 € |
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Entsprechende
Haushaltsmittel in Höhe von 4.827,21 EUR sind noch einzuplanen. Der geänderte
Haushaltsansatz im Sachkonto 531 801 – Betriebskostenzuschuss TOT, KOT, HOT ist
in die Änderungsliste aufzunehmen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 71 SGB VIII i.V.m. § 5
der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.